Hey!
Zu der Garantie, habe ich selber jetzt erst Erfahren müssen: Der Händler hat eine Gewährleistungspflich von einem Jahr, egal ob gebraucht oder neu. Nach 6 Monaten ( nach Kauf) muß allerdings der Käufer nachweisen, das das Problem schon vorher besstanden hatte! Vielleicht hast einen guten Händler, der aus Kulanz da was repariert. ( den hatte ich bei meinen Neuwagen nicht, nach jetzt 7 Monaten im Besitz ist die Lichtmaschine kaputt, der elektrische Fensterheber und die Windschutzschebe, die Rechnung von 1000,- Euro durfte ich übernehmen, da ich dem Händler nichts nachweisen konnte).
by
Pandygirl