Autor Thema: Gewährleistung Hänger bzw. Kabel  (Gelesen 5635 mal)

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Offline feuerblitzTopic starter

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Gewährleistung Hänger bzw. Kabel
« am: 12.12.05, 16:11 »
Hi,
bei meinem im September 2004 neu gekauften Hänger spinnen die Kabel. Will heissen es ist wahrscheinlich ein Kabelbruch und/oder der Stecker hat einen Schaden (Wackelkontakt linker Blinker hat an und ab mal nen Aussetzer).
Jetzt habe ich meinen Mann schauen lassen... leider ist der Stecker nicht geschraubt sondern verschweisst *nerv*

Bevor ich jetzt allerdings von meinem Mann komplett neue Kabel einziehen lasse - muss der Händler die Kabel ersetzen oder ist es "gang und gebe daß die Kabel am Hänger schnell marode sind"? (Telefonat mit dem Händler brachte mehr ein Schulterzucken a la "das ist halt so, Pech")
Stromberg: » Ich bin ja quasi die perfekte Mischung aus jung, aber sehr erfahren. Gibt's in der Form ja sonst nur auf dem Straßenstrich. «

Offline cisca

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Re: Gewährleistung Hänger bzw. Kabel
« Antwort #1 am: 12.12.05, 16:39 »
hi

also eigentlich müste der händler das reparieren ... wenn es innerhalb eines jahres liegt .  über diesem jahres  so wie bei dir  wird oft noch repariert also zumindest bei uns... red einfach mit dem händler nochmal..
 wird warscheinlich nur ein wackelkontakt hinten am blinker sein...
das glas ist doch bestimmt abschraubbar dan muste nur schauen ob alle kabel noch feste sind ... und gegebenfalls feste ziehn...

leichter gesagt als getan..

grüsle marina

ps welches gesetzt da nun greifen sollte oder nicht weis ich nicht sorry !

Offline mammel

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Re: Gewährleistung Hänger bzw. Kabel
« Antwort #2 am: 13.12.05, 10:24 »
Hallo,

war es ein gebrauchter oder neuer Hänger?? Neue Hänger haben doch heute sogar meist drei Jahre Herstellergarantie!

Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (2 Jahre) muss der Verkäufer (wenn er Händler ist) für alle Schäden haften. Das heißt, er muss Teile, die defekt sind (keine Verschleißteile (Reifen etc.) oder selbst beschädigten Teile) austauschen oder reparieren. Auf keinen Fall dürft ihr aber selber dran rumbasteln, denn dann erlischt in vielen Fällen die Garantie.

Wenn es mein Hänger wäre, stünde er schon wieder beim Händler auf dem Hof: entweder reparieren oder Geld zurück!! Da gäbe es bei mir kein Pardon und auch kein "nettes Nachfragen". Für das Geld, das die Hänger heute kosten, müssen sie schon etwas länger halten als zwei Jahre!

LG Mammel

P.S.: Bei meinen zehn Jahre alten Hänger sind alle Kabel noch super. Mehr als eine Glühbirne hab ich an der Elektrik noch nicht getauscht. Dabei ist es ein einfacher Holz-Plane Anhänger ohne jegliche Sonderausstattung.

Offline Pandygirl

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Re: Gewährleistung Hänger bzw. Kabel
« Antwort #3 am: 13.12.05, 22:08 »
Hey!

Zu der Garantie, habe ich selber jetzt erst Erfahren müssen: Der Händler hat eine Gewährleistungspflich von einem Jahr, egal ob gebraucht oder neu. Nach 6 Monaten  ( nach Kauf) muß allerdings der Käufer nachweisen, das das Problem schon vorher besstanden hatte! Vielleicht hast einen guten Händler, der aus Kulanz da was repariert. ( den hatte ich bei meinen Neuwagen nicht, nach jetzt 7 Monaten im Besitz ist die Lichtmaschine kaputt, der elektrische Fensterheber und die Windschutzschebe, die Rechnung von 1000,- Euro durfte ich übernehmen, da ich dem Händler nichts nachweisen konnte).

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Pandygirl
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Offline cisca

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Re: Gewährleistung Hänger bzw. Kabel
« Antwort #4 am: 14.12.05, 09:47 »
pandy das kann ja wohl nicht sein oder ??

war es wirklich ein neuwagen `??? weil da läuft das unter garantie nicht kulanz !! weil kulanz kann sehr unterscheidlich ausgelegt werden garantier gewährt der hersteller und nicht der händler !! also was für ein auto hast du gekauft ?? wie alt und hast du den schaden selber festgestellt oder wie war das >???

bei meinen vw golf wurde auch nach 1,2 jahren die lichtmaschiene gewechselt weil mein licht immer schwächer geworden ist ! allerdings weis ich wie ich mit de händler reden muss da hat er gar nicht versucht mir ne rechnung zu     schreiben :-)
grüssle marina


Offline Billy

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Re: Gewährleistung Hänger bzw. Kabel
« Antwort #5 am: 16.12.05, 08:55 »
@pandygirl:

Gesetzliche Gewährleistungsfrist bei "Neusachen" ist 2 Jahre (nicht nur 1 Jahr)!
Daher steht Feuerblitz jetzt die Gewährleistung zu. Am besten nicht telefonisch machen, sondern schriftlich und dann mit dem Hänger hinfahren. Soll der Händler sich das anschauen und i.O. bringen!

Zu deinem Auto Pandygirl:
Laß das so nciht au Dir sitzen. Ist ja eine nette Sache des Händlers auf diese Weise eben noch mal 1.000,00 € auf die umzulegen. Netter Versuch!
Schreib an die Kundenbetreuung des Herstellers. Sollen die dir mal sagen, was sie davon halten. Bzw. "drohe" dem Händler vorab damit, daß du dorthin schreibst. Oft werden die dann plötzlichs chon "zahm".
Natürlich kannst du heute nicht mehr beweisen, daß der Fehler schon vorher da war. Das Fahrzeug wurde schließlich bereits repariert (super Idee vom Händer).

Gruß!
Karin
CU ... on GentleHorses  ;)

Offline Milka

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Re: Gewährleistung Hänger bzw. Kabel
« Antwort #6 am: 16.12.05, 09:15 »
Hallo,

zu dem Thema hab ich doch auch gleich mal eine Frage.

Wir haben den Hänger neu anfang des Jahres gekauft. So weit ich weiß (kenn mich ja doch nicht so gut aus) hat er einen Gummiboden, der im flüssigen Zustand eingelassen wurde. Ich hoffe ihr wisst was ich meine. Auf jeden Fall, haben wir jetzt schon 2 Blasen im Boden, die wie ich meine auch langsam aber sicher immer grösser werden. Ist das normal? Glaube ich nämlich nicht.

Grüssle
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Offline cisca

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Re: Gewährleistung Hänger bzw. Kabel
« Antwort #7 am: 16.12.05, 09:21 »
geh zum händler mit dem teil wenn der sagt das wäre so dan geh zum hersteller schreib den an ... also wirklich...tztz die hänger sind ja nicht gard billig und da muss sowas wohl echt nicht sein...

grüssle marina

Offline feuerblitzTopic starter

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Re: Gewährleistung Hänger bzw. Kabel
« Antwort #8 am: 16.12.05, 14:45 »
So ich  nochmal.Der HÄnger war neu, d.h. der HÄndler muss noch Gewährleistung gewähren (scheiss deutsch).

Mein mir Angetrauter hat geschaut (ist selbst E-Meister also kein ganz Unwissender). Er meint es liegt wohl an dem Adapter/Stecker. *nerv* Es ist auch nicht so, daß die komplette Beleuchtung ausfällt, sondern nur der linke Blinker. Wenn ich allerdings den Stecker mit Klebeband fixiere, dann hält es und funktioniert einwandfrei.

Werde das ganze wohl mal schriftlich machen und bei etwas günstigerer Wetterlage den Hänger da hinfahren.
Stromberg: » Ich bin ja quasi die perfekte Mischung aus jung, aber sehr erfahren. Gibt's in der Form ja sonst nur auf dem Straßenstrich. «

Offline cisca

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Re: Gewährleistung Hänger bzw. Kabel
« Antwort #9 am: 16.12.05, 14:49 »
genau mach das ... also für nur den stecker wechseln brauchen die 5 minuten :-)  meine verkabelung selber gemacht hab .... also wirklich die müssen das machen !

viel erfolg und lass dich nicht blöd anmachen !

grüssle marina

Offline frankrichter

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Re: Gewährleistung Hänger bzw. Kabel
« Antwort #10 am: 21.12.05, 22:14 »
Auch bei Gebrauchsteilen und Verschleißteilen gelten grundsätzlich die allgemeinen Gewährleistungsregeln. Nacherfüllung. Nach Ablehnung - hier gegeben - der Nachlieferung bleiben zB Rücktritt oder Schadensersatz.