Autor Thema: Pferdeverkauf und seine Probleme  (Gelesen 53535 mal)

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Offline Viki

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #15 am: 20.03.06, 23:47 »
Das hab ich grad noch gefunden:
"Privater Pferdekaufvertrag

Grundsätzlich gilt das neue Kaufrecht auch für Kaufverträge zwischen Privaten. Ausdrücklich gelten jedoch nicht die Verbotsnormen, die das Verhältnis zwischen gewerblichem Pferdehändler und privatem Käufer bestimmen. Den privaten Kaufvertragsparteien steht weiterhin uneingeschränkt das Recht zu, ihre Vertragsbeziehungen so zu gestalten, wie es ihren Interessen entspricht. Das bedeutet, dass von Privat an Privat Fohlen wie bereits angerittene Pferde „gekauft wie besehen“ oder „gekauft unter Ausschluss jedweder Gewährleistungshaftung“ verkauft werden können."

Also geht es wohl doch, die Gewährleistung auszuschließen. Käme auf deinen Vertrag an.

Offline Emelie

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #16 am: 21.03.06, 08:59 »
Hallo Zusammen,

also ich hab die Gewährleistung im Vertrag ( den es natürlich gibt) nicht generell ausgeschlossen. Dort haben wir die Mängel vermerkt, die bei der AKU festgestellt wurden (Schleim in der Lunge, Bindehautentzündung) und es steht drin, daß ich für Mängel hafte, die den Gebrauch als "Freizeit-Reitpferd" beeinträchtigen oder ausschließen. Da steht nichts von brav oder Anfängerpferd. Er möchte das Pferd ja auch nicht wegen gesundheitlicher Probleme zurückgeben, sondern weil es eben "böse" ist. Allerdings kann man ein Pferd in 5 Monaten ja auch ganz gewaltig "versauen" diesbezüglich.

Wir haben bisher nur telefoniert und ich hab aus dem Bauch heraus erstmal eine Rücknahme abgelehnt, zumal ich mir keiner Schuld bewußt bin! Ich denke entweder höre ich jetzt nichts mehr davon, oder ich bekomme was von nem Anwalt. In letzterem Fall werde ich natürlich auch sofort meinen Anwalt aufsuchen, zum Glück hab ich ne Vollrechtsschutz.

Wollte halt nur mal wissen, wie Unbeteiligte den Fall sehen. Man ist ja selber nicht immer so objektiv ;)

Danke!

Nearly95

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #17 am: 27.03.06, 12:01 »
Hallo, ich kann mich Pepperann nur anschließen. Würde die Rücknahme auch defintiv ablehnen. Es gibt in letzter Zeit eine Menge Urteile bezüglich solcher Fälle, die zumeist negativ für den Käufer ausgegangen sind, d. h. das Pferd nicht wegen Verhaltensproblemen zurückgegeben werden kann, ich such mal ein paar Urteile raus.

Ich selbst musste mich vor einiger Zeit auch mit diesem Problem auseinandersetzen. Pferd verkauft, ein dreiviertel Jahr später kam dann die Anfrage, ob eine Rückgabe möglich ist, die Stute würde durchgehen, beißen, schlagen, halt einfach jegliche Unarten haben, die es gibt.

Eine Rücknahme lehnte ich ab, bot aber an, mich mal umzuhören nach einem eventuellen Käufer. Just habe ich auch einen Interessenten gefunden, bin mit diesem hingefahren, die Stute war super umgänglich, überhaupt keinerlei Anzeichen der erwähnten Probleme vorhanden, zumindest nicht, wenn wir mit dem Pferd umgegangen sind, bei der Besitzerin sah das in der Tat etwas anders aus.  ::) Das Ende vom Lied war, dass dieser Interessent kaufte und bis heute glücklich damit ist.

Ich persönlich war einfach nur froh, dann dem Fehlverkauf doch noch einen guten Platz für sie gefunden zu haben.

vg Tanja

Offline Aleike

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #18 am: 27.03.06, 13:23 »
also ich hab die Gewährleistung im Vertrag ( den es natürlich gibt) nicht generell ausgeschlossen. Dort haben wir die Mängel vermerkt, die bei der AKU festgestellt wurden (Schleim in der Lunge, Bindehautentzündung) und es steht drin, daß ich für Mängel hafte, die den Gebrauch als "Freizeit-Reitpferd" beeinträchtigen oder ausschließen. Da steht nichts von brav oder Anfängerpferd. Er möchte das Pferd ja auch nicht wegen gesundheitlicher Probleme zurückgeben, sondern weil es eben "böse" ist. Allerdings kann man ein Pferd in 5 Monaten ja auch ganz gewaltig "versauen" diesbezüglich.

Ich bin auch keine Juristin, habe aber grundlegende BGB-Kenntnisse, trotzdem natürlich ohne Gewähr(leistung): ;D

Von privat zu privat gilt grundsätzlich, was im Vertrag vereinbart wurde, die Gewährleistung kann also auch ausgeschlossen werden ("gekauft wie besehen").

Gewährleistung gilt nur für Mängel, die bei Übergabe bereits bestanden haben. Wenn damals also kein Mangel bestanden hat, hast Du auch keine Gewährleistungspflicht. Die (gesetzliche) Vermutung, dass innerhalb von 6 Monaten nach Kauf aufgetretene Mängel schon beim Kauf bestanden haben, gilt nur beim Kauf von einem gewerblichen Verkäufer. Ansonsten muss der Käufer nachweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes vorgelegen hat.

Du musst hier also nichts beweisen, kannst im Streitfall aber auf die anderen Menschen verweisen, die die Stute geritten und für ruhig befunden haben. Nix Rücknahme eines vom Käufer verdorbenen Pferdes!
Allenfalls, falls es Dir ums Pferd geht, freiwilliger Rückkauf zu einem entsprechend geringeren Preis, Korrektur und Vermittlung an einen geeigneteren Platz.
Man darf nicht sagen: "Was, du Mistvieh, du willst nicht?" Sondern: "Entschuldige, mein Tier, ich werde schon noch dahinterkommen, wie ich es lerne, dich peu à peu auf den rechten Weg zu führen." (Udo Bürger)

Offline Emelie

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #19 am: 29.03.06, 19:25 »
Dank euch allen, im Moment hilft wohl nur abwarten. Hab aber bisher nichts mehr vom Käufer gehört.

Offline Billy

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #20 am: 31.03.06, 09:45 »
Hi,

also die Gewährleistung hast du (soweit ich das bisher überblicken kann) nicht ausgeschlossen. Sie bleibt daher (entspr. der gesetzlichen Regelungen) bestehen.

Du haftest auch für die beschriebenen Eigenschaften des Pferdes und zwar nicht nur für das, was im Vertrag drin steht, sondern auch für die werbenden Aussagen (d.h. z.B. Inhalt der Verkaufsanzeige). Ich wäre deswegen immer (!) ganz vorsichtig mit Beschreibungen wie "artig", "brav", "lieb", "ruhig", etc. Denn die hängen nunmal leider auch von der haltung des Pferdes und dem Umgang mit dem Pferd z.T. sogar von der spontanen Antipathie ab (gibt es ja auch).

ABER: nach 5 Monaten dürfte es nahezu unmöglich sein, zu beweisen, daß das Pferd im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eben nicht "brav und ruhig" war! Und selbst wenn er jemanden hätte, der sagen würde, daß das Tier schon kurz nach Abholung diese Probleme zeigte, so hast du doch sicherlich Zeugen (nämlich die von dir aufgeführten Personen, die das Pferd alle geritten sind), die das Gegenteil beweisen können!

Mit anderen Worten:
Wenn du dir damit sicher bist, dann mach es nicht. Wenn der Käufer nicht nachgibt, geh zu einem Kollegen und lass dich beraten/vertreten!
Und zwar lieber zu früh zu einem Anwalt gehen als zu spät. Für uns ist manchmal nichts schlimmer als etwas wieder gerade ziehen zu müsen, was der Mandant selbst schon "verbockt" hat! Und manchmal ist sowas auch juristisch evtl. nicht mehr möglich!

Gruß!
Karin
CU ... on GentleHorses  ;)

Offline Aleike

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #21 am: 31.03.06, 10:58 »
Ha! - Expertin in Sicht! ;D
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Offline truemelhexe

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #22 am: 08.05.06, 16:40 »
So, werde mich hier auch mal einklinken.
Habe da auchso ein Problem...

Habe letztes Jahr im Februar ein Pferd verkauft.
Es war etwas mehr als ein halbes Jahr in meinem Besitz.
Ich kaufte es als Anfängertaugliches Freizeitpferd. In dem damaligen Vertrag wurde von der Händlerin in KLammer geschrieben Beistellpferd, lahm) sie versicherte mir aber mehrmals das sie das machen müsste wegen der Versicherung. Dazu schrieb sie, nicht Versichrungsfähig - also Lebensversicherung.
Ich holte das Pferd zu mir und fing an es zu reiten, klappte soweit auch ganz gut, er war anfangs recht brav wurde mit der Zeit aber super temperamentvoll

Nach einigen Wochen und einem Telefonat mit dem Vorbesitzer stellte sich heruas, daß das Pferd eine OP am Griffelbein hatte, was nicht wirklich schlimm sei, wollte ja keine übermäßgen Belastunge, sondern einfach reiten. Also freizeitmäßig, keine Turniere...

Mit der Zeit bekam ich Angst auf ihm weil er so viel Temperament hatte und ich mich reiterlich nicht durchsetzen konnte. Ich gab ihn zusätzlich in Beritt. Als es für mich nach einem halben Jahr nicht besser wurde aber die Bereiterin super damit klar kam, habe ich mich entschlossen ihn zu verkaufen. Er war gut geritten alles. Die Käuferin hat ihn sich 2 Wochen lang angeschaut, beim Reiten und im Umgang und war sehr angetan von ihm. Nach einigem hin und her hat sie ihn dann genommen. Eine AKU hat sie aber abgelehnt.

Ich habe im laufe des vergangenen Jahres dreimal bei Ihr angerufen, wie sie denn mit ihm zurecht käme.
Sie war sehr zufrieden, wie sie sagte.

Nun bekam ich im Februar einen Anruf von Ihr in dem Sie mich beschuldigte, Ihr einen Steiger verkauft zu haben.Sie hätte das Pferd nun ein Jahr nicht geritten und nur Bodenarbeit gemacht. Sie fühlte sich nun sicher genug, ihn zu reiten. Hätte ihn aber vorher einer Bekannten zum Beritt gegeben. Die hätte Ihr vond em Pferd abgeraten, es sei ein Steiger  :o Sie wollte das Pferd nun verkaufen und hätte jemanden da gehabt, der sich das PFerd angeschaut hätte. Sie hätten ihn wohl ne halbe oder dreiviertelstunde longiert und der Mann hätte Ihr gesagt, mehr als 800 Euro Schlachtpreis könne sie für den nicht verlangen, daß Pferd wäre ja lahm  :o

Dann habe ich Ihr gesagt, daß das Pferd gut geritten war und einwandfrei in Ordnung. Sie meinte daraufhin, ich hätte ich ja vieleicht auch gespritzt.. Ich habe damals extra im Vertrag festgehalten, daß er kein Anfängerpferd sei, er hinten orth. Eisen benötigte und ein paar weitere Infos..
Sie sich auch gerne mit dem ehem. Besitzer in Verbindung setzen könnte. Ich habe Ihr alles zu dem Pferd gesagt.
Sie will, daß ich das Pferd zurück nehme.. Das habe ich nicht gemacht.

Nun, nach 14 Monaten bekomme ich Post vom Anwalt, wo man mich des Betruges, des Wuchers und der Tierquälerei beschuldigt. Ich solle innerhalb 5 Tagen alles zugeben, dann würden nur finanzielle Belange auf mich zukammen, andernfalls müsste ich mit einer Anzeige rechnen.

Ich bin echt baff.

LEIDER habe ich derzeit kein Rechtschutz (ich weiß, daß ich echt blöde)

Nur finde ich das mehr als unglaublich alleine diese Anschuldigungen.
Und weiß derzeit nicht so genau, wie ich mich verhalten soll.
Erstmal einfach Antworten, daß ich mir nichts zu schulden kommen lassen habe und die Anzeige abwarten oder direkt zum RA gehen  :P

Finde das alles unglaublich, zumal ich nicht weiß, was sie wirklich mit dem Pferd innerhalb der 14 Monate gemacht hat. Vieliecht hat sie die falschen Eisen drauf gemacht, es sollten welche mit Steg sein, habe Ihr extra den Schmied in den Vertrag geschrieben. Vieliecht ist er auch gar nicht lahm.. Aber was soll das mit dem Anwalt..
Das ist mehr als lächerlich. Habe doch eigentlich soo viele Zeugen, die es bstätigen können, daß er einwadnfrei ging und in der Zeit wo er sich in meinem Besitz befand einwandfrei ging. Einmal ht er gelahmt , wegen einem Hufgeschwür...

Kennt Ihr denn noch Rechtsanwälte in der Umgebung Herford/Bielefeld, die auch Pferderecht spezialisiert sind???

Danke fürs "zuhören" und sorry für den Roman

Gruß
Truemelhexe
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Offline Schnett

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #23 am: 08.05.06, 20:37 »
http://www.terbille.com/schwerp.htm

Edit: Nicht, dass ich Werbung machen möchte... Aber mit der Position die er als Nebenamt aufweist und bei den 2 fast unmöglichen Fällen, welche mir bekannt sind wo er die Leute aus der tiefsten Sch... geholt hat.
Hut ab. Er ist langsam aber einer, der sein Handwerk versteht...
« Letzte Änderung: 08.05.06, 20:41 von Schnett »
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Offline truemelhexe

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #24 am: 09.05.06, 08:52 »
Hey Schnett, der hat ja doch Pferdekaufrecht als Schwerpunkt. Steht auf der Homepage unter seinem Steckbrief gar nicht drin...
  Manchmal muß man einen Schritt zurück machen um vorwärts zu kommen...

Offline Schnett

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #25 am: 09.05.06, 21:22 »
Hab ich doch aber gesagt... *tipp*  ::)  ;)
Gönnen können ist eine Kunst denn neiden kann jeder

Offline truemelhexe

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #26 am: 22.05.06, 12:43 »
Hab ich doch aber gesagt... *tipp*  ::)  ;)

jaja  ;)
heute abend ist der termin ::)
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Offline Sandra SA

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #27 am: 22.05.06, 12:56 »
Viel Glück!
Women and cats will do as they please,
and men and dogs should relax and get used to the idea

Offline truemelhexe

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #28 am: 22.05.06, 13:01 »
Oh, Danke  :D
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Offline Flash Over

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #29 am: 15.08.06, 00:08 »
Hi zusammen,
ich möchte von privat an einen Händler verkaufen, das Pferd ist ein Problempferd und ist sehr heiß beim Reiten und schießt unkontrolliert los, wir haben alles probiert und uns jetzt entschlossen, ihn abzugeben. Ich werde diese Probleme dem Händler offenlegen, was muß ich beim Verkauf beachten, da ich das Pferd nicht mehr zurücknehmen will.

Gibt es da einen speziellen Kaufvertrag zwischen Privat und Händler?