Hallo Zusammen,
bin nicht so 100% firm was die neuen Gewährleistungsfristen betrifft und wollte daher mal wissen, ob einer Ahnung hat , wie die Rechtslage in folgendem Fall aussieht:
Ich hab vor fast 5 Monaten eine Polen-Stute verkauft, ruhiges Pferd, manchmal recht stur und auch etwas zickig, aber eher die faulere Sorte, die eher Pferdedenkmal spielt anstatt loszurennen. Keine Ausbildung, nur Gelände geritten.
Das Pferd wurde bei der Vorbesitzerin auch schon von verschiedenen Personen (auch Kindern) im Gelände geritten, habe sie selber auch als Anfängerpferd gekauft. Bin selber zwar keine Anfängerin hatte zu der Zeit aber ein Angsttrauma. Ich hatte mit der Stute reiterlich nie Probleme, ihre manchmaligen Versuche ihren Willen durchzusetzen eher lächerlich. Sie wurde bei mir auch von einem 12 jährigen Mädel geritten ( die allerdings anfangs etwas Probleme hatte sich durchzusetzen), ein paar Mal von einem Bekannten ( reitet seit 2 Jahren) und ein paar Mal von meinem LAG ( absoluter Anfänger, noch nie vorher auf nem Pferd gesessen). Das ging alles ohne nennenswerte Probleme.
Ich hab sie dann als braves, ruhiges Geländepferd ohne weitere Ausbildung verkauft. Es wurde eine AKU gemacht, die dort festgestellten Dinge wurden im Kaufvertrag festgehalten. Es wurde außerdem eine Probezeit von 2 Wochen vereinbart.
Jetzt nach fast 5 Monaten meldet sich der Käufer und möchte sie mit Hinweis auf die Gewährleistungsfristen zurückgeben. Das Pferd wäre unberechenbar, würde beißen, treten, bocken, durchgehen...nur die Trainerin käme damit zurecht?
Hate er da eine Chance mit? Ich hab kein Geld, keine Zeit und keinen Platz...und außerdem auch gar keine Lust auf ein versaubeuteltes Pferd....
Grüße