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Autor Thema: landwirtschaftliche Sozialversicherung / Bäuerinnenrente  (Gelesen 7263 mal)
Steinbock
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« Antwort #45 am: 08.03.11, 15:20 »

Kann ich mich bei meinem Mann anstellen lassen?
Ist das sehr bürokratisch?
Wo kann frau sich da beraten lassen.

Ich finde die Beiträge zur LAK einfach nur hoch.

Elisabeth
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Hamster
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Bäuerinnen - find ich gut!


« Antwort #46 am: 08.03.11, 15:52 »

Hallo Elisabeth,

frage einfach mal bei deinem Steuerberater nach.
Grundsätzlich ist das ganz einfach. Wichtig:
Es sollte ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Genauso wie es unter Dritten gehandhabt würde.

Ab einem Lohn von 401 € bist Du von der LAK und von der LKK
befreit.
Aber:  Du wirst keinen Betriebshelfer/in mehr bekommen, wenn Du zur Kur fährst.

Liebe GRüße
Hamster
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Liebe Grüße
sagt der Hamster
Mucki
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Leben und leben lassen


« Antwort #47 am: 08.03.11, 18:44 »

wie ist des dann später mit rente wen man keien beitrag zahlt?

LG Mucki
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Am Ende des Tunnels ist immer Licht!
Rosi K
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« Antwort #48 am: 08.03.11, 19:01 »

wie ist des dann später mit rente wen man keien beitrag zahlt?

Nur der, der einzahlt, bekommt was, so einfach ist das. Früher als es die Bäuerinnenrente noch nicht gab, haben die Frauen ja auch nur ihre Beitragszeiten (aus früherer Berufstätigkeit) oder die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Aber ich finde die Bäuerinnenrente auch nicht wirklich befriedigend.
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ELLI47
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« Antwort #49 am: 08.03.11, 19:21 »

wie ist des dann später mit rente wen man keien beitrag zahlt?

Nur der, der einzahlt, bekommt was, so einfach ist das. Früher als es die Bäuerinnenrente noch nicht gab, haben die Frauen ja auch nur ihre Beitragszeiten (aus früherer Berufstätigkeit) oder die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Aber ich finde die Bäuerinnenrente auch nicht wirklich befriedigend.

Aber die Jahre die ich eingezahlt habe,werden doch angerechnet

ODER???
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Liebe Grüsse aus Schleswig-Holstein
     
        Elli
Imke
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Wer Heiterkeit sät, wird Lebensfreude ernten


« Antwort #50 am: 09.03.11, 11:24 »

wie ist des dann später mit rente wen man keien beitrag zahlt?

Nur der, der einzahlt, bekommt was, so einfach ist das. Früher als es die Bäuerinnenrente noch nicht gab, haben die Frauen ja auch nur ihre Beitragszeiten (aus früherer Berufstätigkeit) oder die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Aber ich finde die Bäuerinnenrente auch nicht wirklich befriedigend.
ich hab mal ganz grob ausgerechnet, wieviel Rente man bekommt, also pro Monats-Einzahlung bekommt  man 1,00 Euro
Auszahlung pro Monat, ist nur grob geschätzt, wo wandert der Rest hin  Huh
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Das Glück ist ein Mosaik, bestehend aus lauter unscheinbaren
kleinen Freuden.
LG Imke
Samy
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« Antwort #51 am: 10.03.11, 09:41 »

Wenn man als Familienangehöríge im eigenen Betrieb angestellt ist, muß man das bei der Anmeldung ankreuzen.
Eigentlich wird dann von der RV geprüft ob man wirklich in die gesetzl. RV gehört.
Würde ich auf jeden Fall machen lassen.
Es gilt nämlich: Beitragszahlungen ergeben nicht automatisch Rentenansprüche. Zu viel gezahlten Beiträge gibt es nur 4 Jahre rückwirkend zurück.

Samy
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Samy

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Margret
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« Antwort #52 am: 10.03.11, 12:10 »

...von mir auch nochmals der Appell,  nicht nur die Seite der Beiträge zu sehen  und der zu erwartenden Rentenzahlung.

Bei Frauen,  die sehr stark in den Betriebsabläufen drinstecken,  ist m.E. der Gedanke an Betriebshilfe im Außenbetrieb schon wichtig.
Dafür ist Grundlage eine Beitragszahlung zur LAK durch die Bäuerin.

Wir sind längerfristig voraussichtlich nur zu zweit und schon gut beschäftigt  und v.a. für Arbeiten, zu denen man zu zweit sein muss, bräuchte auch mein Mann wenigstens in Teilzeit Betriebshilfe im Außenbereich.

Hier in der Gegend  ist es m.E.  schwer,  selber/privat  jemanden zu finden, der einspringen könnte oder bei uns wäre auch niemand  aus der Großfamilie,  der bereit und  tauglich wäre.
Dort wo das mit eigenen  Helfern kein Problem ist,  sieht es wieder anders aus.

Margret
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LunaR
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« Antwort #53 am: 10.03.11, 15:33 »

Zitat
ich hab mal ganz grob ausgerechnet, wieviel Rente man bekommt, also pro Monats-Einzahlung bekommt  man 1,00 Euro
Auszahlung pro Monat, ist nur grob geschätzt, wo wandert der Rest hin  Huh

Mit der LAK kenne ich mich ja nicht aus, aber in der allgemeinen Rentenversicherung ist auch Invalidität mitversichert. Ist das bei der LAK nicht der Fall? Das finde ich eine ganz wichtige Sache.

Luna
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LunaR
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« Antwort #54 am: 10.03.11, 17:33 »

Milli, außerhalb der LW wird unterschieden zwischen Invalidität durch eine Berufsunfall (dafür gibt es die Berufsgenossenschaft) und Inv., nennt sich dann Erwerbsunfähigkeit; durch Krankheit, dafür ist dann die gesetzl. Rentenversicherung zuständig. Keine Ahnung, ob dass in der LW auch gilt.

Luna
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Margret
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« Antwort #55 am: 10.03.11, 21:02 »

Elisabeth,

ich möchte noch ergänzen,  dass du dich dann natürlich selber krankenversichern musst; m.W. ist keine LKK-Mitgleidsachaft dann mehr möglich.
Vermutlich bist du im Moment umsonst bei deinem Mann KV-mitversichert (familienhilfeberechtigt) ?

Selbstverständlich ist dies aber bei einem Einkommen knapp über  400 € nicht allzu viel.  Geschätzt plusminus 40 € im Monat.
Frag beim Steuerberater oder einer gesetzlichen KV o.ä. nach.
Und natürlich fällt Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung auch an (ist ja teilweise gewollt !!!).

Im sog. Gleitzonenbereich  (m.W. bei Monatseinkommen zwischen 400 und 800 € ) ist es sogar so,  dass der Arbeitgeber ein wenig mehr als die Hälfte der Sozialabgaben tragen muss,  der Arbeitnehmer etwas weniger als die Hälfte.
Das wäre bei euch als Ehepartner aber ja  "egal".

Aber frage bitte bei kompetenten Beratern nach.
Es gilt einfach alles abzuwägen.

Margret

PS:  Muckis Eintrag ist auch wichtig.

Du musst vor  einem event. Arbeitsvertrag kurz prüfen lassen bei der LAK ,  ob du  keinerlei Verlust der bisher eingezahlten Beiträge erleidest  wenn du nun abbrichts/unterbrichst  mit Beitragszahlungen.
Früher war das sehr hart in der LAK ,  da gab es nur Rente,  wenn ununterbrochen Beiträge gezahlt wurden.
Aber das ist m.W. lange abgeschafft.
Diesen Teil musst du bei der LAK erfragen !  Erst dann kannst du abwägen.
« Letzte Änderung: 10.03.11, 21:13 von Margret » Gespeichert
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