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20.05.13, 11:12


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Autor Thema: IGeL == >> Individuelle GesundheitsLeistungen  (Gelesen 797 mal)
Beate Mahr
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Ohne Frauenpower keine Bauernpower


« am: 20.08.05, 21:24 »

Hallo

mir ist da eine sehr ausführliche Information in die Finger gefallen

Was sind IGeL-Angebote und was muss ich bei ihnen beachten?

Welche IGeL-Angebote gibt es?

Ich persönlich finde es als Frechheit, dass ich z.B. im Rahmen der Früherkennung zuzahlen muß
weil ich denke eine umfassende kostenfreie Vorsorge ist kostengünstiger für die KK
als eine Therapie z.B. bei Krebs, weil ich das Geld von die IGeL nicht aufbringen kann ( oder will )

Gruß
Beate

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Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt,
wo die anderen erst einmal reden

John F. Kennedy
Doro
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Beiträge: 2247


Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag


« Antwort #1 am: 14.12.05, 17:57 »

Hallo,

wir haben gestern 110€ für IGeL bezahlt: Warzenentfernung! Hat keine 15 Minuten gedauert. Guter Stundenlohn würd ich mal sagen!! Shocked
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Es grüßt Doro

,,Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling. ,,Sonnenschein, Freiheit und eine kleine Blume muss man haben".
Beate Mahr
Untermain Ebene
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 4619


Ohne Frauenpower keine Bauernpower


« Antwort #2 am: 09.02.11, 12:57 »

Hallo

hab da grad was gelesen

*********************

Wenn Verbraucher in Gesundheitsfragen Rat bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen suchen,
geht es dabei immer häufiger um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).

Die Verbraucherzentrale gibt deshalb fünf Tipps für die bessere Einordnung
kostenpflichtiger Behandlungsangebote in der Arztpraxis. Demnach sollen Patienten:

=> sich vom Arzt ausführlich aufklären lassen,

=> sich Bedenkzeit erbitten, statt einer Behandlung sofort zuzustimmen -
     und bei einem weiteren Arzt oder der Krankenkasse nachfragen,

=> einen Kostenvoranschlag verlangen,

=> auf einer Rechnung mit der detaillierten Aufführung aller Leistungen bestehen und


=> keine Praxisgebühr zahlen, wenn sie lediglich IGeL-Angebote in Anspruch nehmen


***********************
Gruß
Beate 
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John F. Kennedy
manurtb
Gast
« Antwort #3 am: 09.02.11, 13:22 »

Ja, die Praxisgebühr wird gerne eingezogen... Weder bei reinen IGeL-Leistungen, noch bei reinen Vorsorgeuntersuchungen, die die KK zahlt, wie z.B. halbjährlicher Check beim Zahnarzt oder jährlicher Frauenarztvorsorgeuntersuchung und ähnliches, muss man Praxisgebühr zahlen.
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