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Autor Thema: Welche Produkte darf man in einem hofladen verkaufen???  (Gelesen 6534 mal)
sylvie
Gast
« am: 08.07.05, 10:38 »

Hallo
ich möchte bis zum Herbst einen Hofladen eröffnen. Den Platz dazu hab ich, aber wie siehts mit den Produkten aus? Wir haben nur einige Äpfel, da wir auf Weinbau spezialisiert sind. Deshalb will ich gerne das verkaufen, das ich am besten kann: Selbstgebackenes. Vom Holzofenbrot bis zu Keksen. Jetzt weiß ich aber nicht so wirklich ob das erlaubt ist.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen wieviel von welchen Produkten man verkaufen darf oder muss um noch als Hofladen zu gelten.
Oder vielleicht kennt jemand eine Internetseite dazu.
Ich freue mich rießig über jede Antwort
sylvie
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josefa
Vereinsmitglied
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Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 221


es wird lang nichts so heiß gegessen wie gekocht


« Antwort #1 am: 08.07.05, 21:11 »

Hallo Sylvie,

wenn Du selber Produkte herstellst, brauchst Du ein Gesundheitszeugnis haben.
Also wir haben in unserem Hofladen wo ich arbeite, Kartoffeln aus eigenem Anbau, Gemüse,Obst vom Großmarkt,Marmelade,Nudeln, Eier.Säfte, mein Onkel macht selber Eierlikör, Wein verschiedene Krautarten je nach Jahreszeit Spargel,Erdbeeren,Blumen aus dem eigenen Garten, aber schon ein großer Garten.Verpackte Wurstwaren in einem geeigneten Kühlschrank aus Hausschlachtung.Ab September Federweißer.
Gibt es bei euch nirgendwo Bauernläden die du die mal ansehen kannst?


LG Josefa
Gespeichert
sylvie
Gast
« Antwort #2 am: 10.07.05, 11:33 »

Hallo Josefa

ein Gesundheitszeugnis hab ich schon. Aber ich habe irgendwo gelesen, dass das angebot in einem hofladen nur zu 10% aus verarbeiteten produkten (brot...) bestehen darf. deshalb bin ich auch auf der suche nach einem gesetz, dass das regelt.
hofläden gibt es einige bei uns aber die sind eben auf selbst angebaute produkte spezialisiert
lg sylvie
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jägerin
Bewohner
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1311



« Antwort #3 am: 11.07.05, 08:29 »

Hallo,
 verkaufen darfst Du im Prinzip alles- wenn Du dich an die Regeln( Hygiene/ Steuer/ Abgrenzung Gewerbe/ Urproduktion.) hälst...
Soll das ganze weiter im landwirtschaftlichen Betrieb gelten oder als Gewerbe ausgeklinkt werden?
 Frag doch mal an eurem zuständigen Amt/ Kammer oder wie auch immer nach. Da sollte ein Berater sitzen der sich für Eure Gegend ( da hat doch jedes BundesLand etwas andere Ansichten- trotz EU-Recht.)
Es gibt auch im Ulmer-Verlag ein neues Buch zum Thema. Ich suchs dir raus, ja...dauert aber etwas.... Wink

So jetzt habe ich dich vermutlich mehr verwirrt als geholfen...

Grüße von Gerda
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Es grüßt Euch Gerda!

Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.  (Mahatma Gandhi)
sylvie
Gast
« Antwort #4 am: 12.07.05, 11:17 »

hallo gerda jägerin
das soll eigentlich nicht als gewerbe gelten, deshalb bin ich ja so ratlos wo die grenze ist.
lg
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SHierling
Gast
« Antwort #5 am: 12.07.05, 11:24 »

Hallo,
vielleicht hilft Dir dies hier weiter:

Zitat
Der Betrieb eines Hofladens ist keine landwirtschaftliche Tätigkeit, sofern der Zukauf typischer Handelsware nicht von völlig untergeordneter Bedeutung ist.

Dazu gibt es ein Urteil mit ausführlicher Begründung aus Niedersachsen:
http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2000/Mai/5_K_88_98.doc
In dem Dokument sind auch die entsprechend zu Rate gezogenen Gesetze angeführt.

Grüße
Brigitta

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agromind
Mitglied
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 61



WWW
« Antwort #6 am: 13.09.05, 13:33 »

Hallo,

vielleicht hilft dir die Leitlinie des Smtlf weiter. http://www.landwirtschaft.bayern.de/markt/regionale_direkt_vermarktung/11797/linkurl_0_2.pdf
Ich denke, dass mit diesem Link alle Fragen beantwortet werden sollten. Grundsätz bist du mit der Brotherstellung produzent, und musst demnach alle Gesetze der Lebensmittelproduktion einhalten.
Liebe Grüße

Marion
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