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Autor Thema: QM Milch  (Gelesen 19932 mal)
ELLI47
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« Antwort #105 am: 31.10.08, 20:11 »

Hallo
Wir haben am Montag QM Kontrolle.
Denke mal ich hab alles soweit zusammen. Roll Eyes
Jetzt funktioniert unsere Milchwanne seit einigen Tagen nicht mehr
richtig Shocked Haben schon den Monteur da gehabt.Einmal war die Temperatur in
Ordnung,heute wieder nicht.Werde Morgen abwarten und hoffen.Sonst muß ich den
Wochenenddienst holen Undecided
Hoffentlich funktioniert sie Sonntag wieder,damit er am Montag sieht,das sie in Ordnung ist.
    Elli
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Liebe Grüsse aus Schleswig-Holstein
     
        Elli
Starbuck
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« Antwort #106 am: 13.01.09, 16:19 »

Wie sieht es aus mit dem Bestandsbuch/Arzneimittelnachweis? Der TA sagt, dass es nun ausreicht, seine Belege abzuheften, der Kontrolleur fordert aber nach wie vor die "doppelte Buchführung", d.h. die Übertragung jeder Maßnahme in ein festes Buch, wer hat nun recht??

Danke!
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Marjellche
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« Antwort #107 am: 13.01.09, 16:49 »

Soviel ich weiß, mußt Du ein Bestandsbuch führen, kannst aber bei den Eintragungen schreiben lt. Beleg.Nr..... vom....

Wenn Du ganz sicher gehen willst, frag kurz tel. beim Vetamt oder beim KBV nach.

Bei uns hat es auch mal ein Tierarzt gut gemeint und für die Landwirte ein "Bestandsbuch"-Ausdruck von jeder Behandlung gemacht. Aber das galt nicht, weil nicht lückenlos durchnummeriert wie die Seiten in einem Bestandsbuch.

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bienchen3
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« Antwort #108 am: 13.01.09, 16:53 »

Hallo,

ich schreibe auch nur rein "siehe Beleg-Nr. ...", die S..klaue vom Tierarzt kann doch keiner lesen  Cool

Am Schluß schreib ich was falsches rein, und bin dann wieder die Dumme, nein nein.

Sabine
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Lotta
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« Antwort #109 am: 13.01.09, 16:59 »

Hallo!
Gerade gestern sprachen wir mit unserem TA darüber.
Er meinte, das es jetzt einige hitzige QM Kontrolleure gäb, die sich wichtig tun würden um das Bestandsbuch nun wieder zu kontrollieren.
Früher hätten Sie sowas nie nachgefragt und jetzt so...
Er fands bekloppt und meinte das wir das nicht brauchen.
Ich machs auch nicht mehr, Habe die Tiere auf den Belegen und gut.
Diese ganze doppelte Buchführung ist so umfangreich- das KÖNNEN die gar nicht bis ins letzte kontrollieren.
Papier ist geduldig- und nur was reinschrieben, damit da was steht bringst doch wohl gar nicht.... Roll Eyes
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Grussi
Lotta
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Matthias
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« Antwort #110 am: 13.01.09, 17:41 »

gibt es dafür nicht ein spezielles Formular was als Abgabebeleg und Bestandsbuch zählt. Ich glaube die normalen Abgabebelege  werden nicht anerkannt.

Hab gerade mal gegoogelt, vielleicht ist es das Huh http://www.agrarnet-mv.de/var/plain_site/storage/original/application/b0dfa4dedd8cae741c06aface8a3b94d.pdf

Alle Angaben ohne Gewähr  Grin
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martina
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« Antwort #111 am: 13.01.09, 17:48 »

Unser Tierarzt druckt mir die Belege aus, die brauch ich nicht noch mal extra abpinseln, wenn es Anwendungsbelege sind.

Ins Bestandsbuch trage ich nur noch ein, wenn Göga ein Tier mit den abgegebenen Arzneien weiterbehandelt.

Eine Kundin dieses Tierarztes hat einen dieser Belege mit ins Seminar Agrarbürofachfrau genommen und die Seminaristin von der Kammer meinte, das sei vollkommen ausreichend. Unser QM-Prüfer fand das auch ok so.
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Nimm das Leben nicht so bierernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.

Heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder - keine Frage!   Martina
Marjellche
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« Antwort #112 am: 13.01.09, 18:55 »

Ich glaube, es ist eher zweitrangig, was die einzelnen QM-Prüfer, Tierärzte und Agrarbürofachfrau-Seminaristen für ausreichend halten, letztendlich gilt, was gesetzlich verlangt wird und was das Vetamt bei einer Kontrolle sehen will, zumal dieser Punkt ja auch Cross Compliance-relevant ist.

Meine Info stammt von einer Amtstierärztin anlässlich einer Kontrolle vor gut 1 Jahr, bei der sie mir gesagt hat, daß unser Bestandsbuch top ist, aber ich es ruhig in der Form vereinfachen könnte, daß ich nur schreibe lt. Beleg-Nr. ...., wobei aber weiterhin jeder Abgabebeleg eingetragen werden muß.

Werde aber morgen selbst nochmal beim Vetamt anrufen und nachfragen, ob sich was geändert hat, weil es ja auch für meine Prüfung wichtig ist, daß ich genau weiß wie der Stand der Dinge ist.

Werde Euch mitteilen was sie gesagt haben  Wink

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Lotta
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« Antwort #113 am: 13.01.09, 19:13 »

Hallo!
Auf unseren Belegen vom TA steht
" Tierärztlicher Arzneimittel-Anwendungs-und-Abgabebeleg (Nachweis)"
das sollte wohl ausreichen...
Ich glaub auch nicht, das wenn ich alle diese Belege habe, darauf eingetragen ist, welcher Tiere das wie oft in welcher Dosierunng bekommen haben, irgendwer von CC mir mit einem Abzug droht....
Kommt doch immernoch am meisten drauf an, wie man den Leuten gegenübertritt. Wenn die was finden wollen, dann finden sie was- auch ohne sich durch ein Bestandsbuch zu quälen  Wink
Grussi
Lotta
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Matthias
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« Antwort #114 am: 13.01.09, 19:17 »

Eine Kombination aus Bestandsbuch und Anwendungs- und Abgabebeleg ist erlaubt. Es müssen dann alle erforderlichen Angaben beider Dokumentationen enthalten und eine eindeutige Zuordnung vorgegeben sein, welche Angaben durch den Tierarzt und welche durch den Halter auszufüllen sind. Hierdurch würde auch die Problematik mit den Abgabebelegen entschärft werden, da Eintragungen sofort nach der Behandlung in einem Buch erfolgen.

Quelle http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/tier/nav/226/article/8670.html

also der klassische Abgabebeleg reicht nicht, es müssen noch Angaben zum Tier der behandelten Person usw dazu
« Letzte Änderung: 13.01.09, 19:24 von Matthias » Gespeichert
Paula73
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« Antwort #115 am: 13.01.09, 21:29 »

Soweit ich informiert bin reicht der Abgabebeleg aus wenn der TA die Behandlungen durchführt. Das Tier, Medikament, Wartezeiten und Dosierung müssen darauf stehen. Für selbst durchgeführte Nachbehandlungen braucht man das Bestandsbuch. Da ich aber eh alle Behandlungen in das Herde Programm eingebe habe ich das Bestandsbuch sowieso.
Im Alltag kommt es immer darauf an wer kontrolliert. Wir haben die Erfahrung gemacht das was bei dem einen in Ordnung ist, reicht dem nächsten u.U. nicht.
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Janey
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« Antwort #116 am: 18.01.09, 11:49 »

Hallo,

wir haben bisher erst einmal Bestandsbuch-Kontrolle gehabt. Ich glaub, ich hab auch schon an anderer Stelle hier im Forum darüber berichtet. Damals wurde bemängelt, dass ich das Bestandsbuch nicht als festes "Buch" führe, sondern per EDV und dass die Eintragungen (damals machte ich es mit EXCEL) nachträglich veränderbar seien.
Danach hab ich umgestellt auf ein EDV-Programm, das nachträgliche Änderungen zwar zuläßt, diese Datensätze aber als "verändert" kennzeichnet.
Seitdem sind wir leider oder zum Glück noch nicht wieder kontrolliert worden (bis auf einmal im Rahmen von Tierschutz, wo aber das Bestandsbuch nur ganz kurz am Rande angeguckt wurde, so nach dem Motto, ob es überhaupt vorhanden ist).

Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben (ganz sicher war es in einem offiziellen Text, evtl. sogar in der Verordnung selbst), dass man die Behandlungen des Tierarztes nicht noch einmal ins Bestandsbuch übertragen soll, die Behandlungen, die man selbst durchführt, aber sehr wohl (mit Menge, Datum, Wartezeit etc. - also genau wie vorher auch).
Ich hab, um ganz sicherzugehen, einfach alles weiter wie bisher gemacht, also alle Behandlungen (egal ob TA oder selbst) ins elektronische Bestandsbuch übertragen (sind ja nur ein paar Klicks mehr).

Was mich immer besonders nervt, ist das Notieren des Oxytocins für unsere "Junkies" (= Kühe, die 2x täglich ihre Dosis kriegen). Das notiere ich immer in Zeiträumen statt täglich, muss dann aber immer mit den Mengen jonglieren - irgendwie kriege ich immer Probleme mit den Abgabemengen und den zu behandelnden Tieren, denn in der Realität passiert es ja durchaus mal, dass man mal ein bißchen mehr oder weniger spritzt und dann die Flasche eher oder später leer ist, als berechnet. Furchtbare Hin- und Herrechnerei, grrr.... - Wie macht Ihr das?? Ist da bei QM-Prüfungen schonmal was zu gesagt worden?

LG
Janey

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Jacky
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« Antwort #117 am: 14.01.11, 17:06 »

Wir hatten heute Nachmittag QM-Kontrolle. Alles im grünem Bereich und locker bestanden. Cheesy

Die Anwendungen des Tierarztes hab ich nicht ins Bestandsbuch übertragen, sondern nur die Eigenanwendungen. Damit war er restlos zufrieden. Er meinte sogar, ich könnte die Eigenanwendungen auf die Anwendungs- und Abgabebelege des Tierarztes schreiben.

Wär vielleicht sinnvoller, weil man die Anwendung sofort zuordnen könnte. Aber da ich nicht weiss, ob das bei einer anderen Kontrolle so anerkannt würde, werd ich die Anwendungen weiterhin ins Bestandsbuch übertragen.

Trotz allem bin ich froh, dass diese Kontrolle abgehackt ist.  Cool
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Liebe Grüße  Sabine

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gina67
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« Antwort #118 am: 14.01.11, 18:17 »

Die Anwendungen des Tierarztes hab ich nicht ins Bestandsbuch übertragen, sondern nur die Eigenanwendungen. Damit war er restlos zufrieden. Er meinte sogar, ich könnte die Eigenanwendungen auf die Anwendungs- und Abgabebelege des Tierarztes schreiben.

Hallo Jacky
so mach ich das schon einige Jahre, hatte seitdem 2 Kontrollen (1x QM und 1x CC) und beide haben das so anerkannt.
Nodlicht

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Ossi22
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Milcherzeuger in Ostwestfalen


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« Antwort #119 am: 23.11.12, 15:18 »

Respekt , ihr seit ja alle schon zertifiziert  Shocked

Ich als ehemaliger Humana Lieferant ( die sich bis zuletzt gegen QM gewehrt haben ) , muss nun nach dem Zusammenschluss mit der Nordmilch zum DMK auch an QM teilnehmen .
Das Meiste wird weniger ein Problem sein , bin ja gespannt !

Lieferscheinordner muss ich herrichten , da die Lieferscheine bei mir bisher an die Rechnung angetackert wurde und in den Tiefen der Finanzbuchhaltung versenkt sind .
Bei mir gibt es kein Bestandsbuch  Grin Meine Frau hat ja eigene Tierarztpraxis und ich wende "nur" die Medikamente an , also auch nur Anwendungsbelege .
Diese sind auch"nur" EDV mäßig in ihrer Praxis Software gespeichert . Soll angeblich ja auch so gehen ......
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