Bullenmafia
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« Antwort #45 am: 03.12.10, 15:24 » |
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Hallo ich muss mich jetzt leider auch mit QS befassen, weil es sich bei unseren vielen Bullen langfristig schon rechnen wird. Wisst ihr inwieweit die Dokumente zurückverfolgen oder langt es wenn z. B. die letzten zwei Jahre ok sind?? Weil z. B. Ackerschlagkartei macht mein Mann überhaupt net und der alte TA hat nie Belege geschrieben, warum ich dann gewechselt habe. Mein Mann schreibt überhaupt nichts auf und ich kann auch nicht alles machen. Und nachdem ja nächstes Jahr alle Transporteure QS haben müssen, weil sonst das QS vom Bauern verfällt, habe ich ja da kein Problem mehr LG Petra
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mouhkouh
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« Antwort #46 am: 03.12.10, 18:58 » |
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Wichtig ist zum Beispiel, das du deine eigenen Medikamentenanwendungen aufschreibst, das kontrollieren sie ganz genau. Alles was auf dem TA-Beleg als abgegeben an dich steht, musst du bei Anwendung gegenschreiben, dafür gibt es Formulare. Ohrmarken an beiden Ohren müssen komplett sein, oder zumindest nachbestellt, wenn welche fehlen. Das wird immer akribisch kontolliert. Betreuungsvertrag mit TA gibt Punkte wenn vorhanden, Nährstoffvergleich Ackerbau sollte umbedingt vorhanden sein. Gewisse Punkte müssen erfüllt sein, sonst gibt es trotz erreichter Mindestpunktzahl kein „bestanden“. Kannst du aber alles nachlesen, und wenn du dich anmeldest für QS, bekommst du eh vorher Checklisten geschickt. Ansonsten ist es wie Naima sagt, es kommt auf den Prüfer drauf an, was er verlangt. Vorhanden oder nicht vorhanden wird gerne abgenommen, weil einfach. Minuspunkte werden oft still und heimlich vergeben, das bekommst du oft erst im Prüfbericht zu sehen.
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frankenpower41
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« Antwort #47 am: 03.12.10, 22:12 » |
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Achte auch darauf, dass bei zugekauften Futter (z.B. Viehsalz) auf den Säcken A-Futter steht. Wir hatten mal von anderer Firma, war zwar A-Futtermittel, stand aber nicht auf dem Sack. Die Lieferfirma hat dann Bescheinigung nachgereicht.
Ach ja, wir hatten Punktabzug, weil kein Schild "Zutritt verboten......" an der Stalltür war. Marianne
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« Letzte Änderung: 03.12.10, 22:14 von frankenpower41 »
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erika2
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« Antwort #48 am: 03.12.10, 22:41 » |
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Hallo ich muss mich jetzt leider auch mit QS befassen, weil es sich bei unseren vielen Bullen langfristig schon rechnen wird. Wisst ihr inwieweit die Dokumente zurückverfolgen oder langt es wenn z. B. die letzten zwei Jahre ok sind?? Weil z. B. Ackerschlagkartei macht mein Mann überhaupt net und der alte TA hat nie Belege geschrieben, warum ich dann gewechselt habe. Mein Mann schreibt überhaupt nichts auf und ich kann auch nicht alles machen. Und nachdem ja nächstes Jahr alle Transporteure QS haben müssen, weil sonst das QS vom Bauern verfällt, habe ich ja da kein Problem mehr LG Petra
OT Ich muss jetzt mal ganz dumm fragen....muss man nicht die Ackerschlagkartei führen wg CC? Und Düngebilanz... Ich denke mal das muss sein???
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„Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.“
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Bullenmafia
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« Antwort #49 am: 04.12.10, 08:48 » |
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tja was sein muss oder net, das ist die Frage. Ich führe eine Pflanzenschutzdatei und eine Düngedatei und mache die Nährstoffbilanz. Aber jedes Jahr extra. Heißt im Klartext, am Tag X habe ich auf meinen Mais Xha sundso viel Dünger /Pflanzenschutz ausgebracht und fertig. Nicht jeden Schlag extra ob das genügt? LG Petra
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Naima
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« Antwort #50 am: 31.01.12, 11:37 » |
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Neuerungen QS 2012http://www.q-s.de/fleisch_und_fleischwaren_die_neue_rungen_zum_1._ja.htmlStufe LandwirtschaftUm die Rückverfolgbarkeit der QS Ware bis zur Futtermittelproduktion sicherzustellen, soll die Futtermittellieferung der VVVO-Nummer des belieferten Betriebes zugeordnet werden. Deshalb sollen Landwirte ab dem 1. Januar 2012 bei Bestellungen von losen Mischfuttermitteln die VVVO-Nummer ihres zu beliefernden Standortes bereithalten und auf Nachfrage angeben. Aus Tierschutzgründen wird zukünftig eine nicht vorhandene Alarmanlage in Ställen, bei denen bei Stromausfall ein ausreichender Luftaustausch nicht gewährleistet ist, als K.O. bewertet. Für Schweinehalter wird in dem neuen Leitfaden bereits auf die Änderungen hingewiesen, die sich mit dem Auslaufen der Übergangsfristen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung 2013 ergeben werden. Diese werden unter anderem Anforderungen an die Haltung, die Stallböden, das Stallklima oder die Bestandsdichte betreffen. Außerdem wird detaillierter ausgeführt, welches Beschäftigungsmaterial bei einstreuloser Haltung nicht geeignet ist. Für die Geflügelproduktion ist ein Prüfkriterium ausgeweitet worden: Ab dem 1.1.2012 muss die Schädlingsbekämpfung durch staatlich geprüfte Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden. Zudem sind Anforderungen, die die Vorbereitung eines Tiertransports betreffen und deshalb in der Verantwortung eines jeden Tierhalters liegen, in die entsprechenden Kapitel vorgezogen worden. Das Kapitel 3.8 Tiertransport bezieht sich jetzt ausschließlich auf den eigentlichen Transport der Tiere. Die Regelwerke zum Download findet Ihr hier: http://www.q-s.de/downloadcenter.html
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« Letzte Änderung: 31.01.12, 11:40 von Naima »
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erika2
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« Antwort #51 am: 31.01.12, 12:43 » |
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Danke naima, ich finde es immer schwierig/bin zu bequem, mich auf dem laufenden zu halten.
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Naima
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« Antwort #52 am: 31.01.12, 13:08 » |
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Wir haben ein Fax von unserer Zertifizierungsstelle bekommen  das habe ich zum Anlass genommen, mich mal wieder einzulesen.
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Wiese
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« Antwort #53 am: 25.05.12, 08:29 » |
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Heute kam um 6.45 Uhr schon ein Anruf, ich war noch im Stall , also ging mein Mann an Telefon bevor er zur Arbeit fuhr. Ein freundlicher Herr kündigte für Dienstag um 10 Uhr ein GQQS Prüfung für Rinder an. Mit einem vierseitigen Fax , bekam ich nochmals alles schriftlich und was alles zum vorbereiten ist und wieder Neuerungen gibts auch.
Eigentlich hab ich den Hals schon so voll, von den Kontrollen, nicht wegen den Kontrollen an sich, sondern das immer alles an mir hängen bleibt und mein Mann nichts davon mitkriegt. Manchmal würd ich echt gerne tauschen.
LG Wiese.
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Wer sich heute freuen kann,soll nicht bis morgen warten. " Pestalozzi "
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Paula73
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« Antwort #54 am: 25.05.12, 12:26 » |
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Es ist ja schon einmal viel wert, wenn man vorher informiert wird was sie sehen wollen und was sich geändert hat. Ansonst muss man mit den Kontrollen leben auch wen so ein Anruf mächtig stresst. Ich hoffe wir bleiben noch eine Weile verschont, die letzte Kontrolle war im Sept..
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Bullenmafia
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« Antwort #55 am: 25.05.12, 13:42 » |
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Würd mich interessiren was sie kontrollieren?? und was sich geändert hat.
LG Petra
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Naima
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« Antwort #56 am: 25.05.12, 19:05 » |
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Neuerungen QS 2012http://www.q-s.de/fleisch_und_fleischwaren_die_neue_rungen_zum_1._ja.htmlStufe LandwirtschaftUm die Rückverfolgbarkeit der QS Ware bis zur Futtermittelproduktion sicherzustellen, soll die Futtermittellieferung der VVVO-Nummer des belieferten Betriebes zugeordnet werden. Deshalb sollen Landwirte ab dem 1. Januar 2012 bei Bestellungen von losen Mischfuttermitteln die VVVO-Nummer ihres zu beliefernden Standortes bereithalten und auf Nachfrage angeben. Aus Tierschutzgründen wird zukünftig eine nicht vorhandene Alarmanlage in Ställen, bei denen bei Stromausfall ein ausreichender Luftaustausch nicht gewährleistet ist, als K.O. bewertet. Für Schweinehalter wird in dem neuen Leitfaden bereits auf die Änderungen hingewiesen, die sich mit dem Auslaufen der Übergangsfristen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung 2013 ergeben werden. Diese werden unter anderem Anforderungen an die Haltung, die Stallböden, das Stallklima oder die Bestandsdichte betreffen. Außerdem wird detaillierter ausgeführt, welches Beschäftigungsmaterial bei einstreuloser Haltung nicht geeignet ist. Für die Geflügelproduktion ist ein Prüfkriterium ausgeweitet worden: Ab dem 1.1.2012 muss die Schädlingsbekämpfung durch staatlich geprüfte Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden. Zudem sind Anforderungen, die die Vorbereitung eines Tiertransports betreffen und deshalb in der Verantwortung eines jeden Tierhalters liegen, in die entsprechenden Kapitel vorgezogen worden. Das Kapitel 3.8 Tiertransport bezieht sich jetzt ausschließlich auf den eigentlichen Transport der Tiere. Die Regelwerke zum Download findet Ihr hier: http://www.q-s.de/downloadcenter.html Hallo Petra, die Änderungen hatte ich bereits in dieser Box gepostet. Was kontrolliert wird, hängt immer vom Prüfer ab.
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Wiese
Niederbayern
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« Antwort #57 am: 27.05.12, 08:21 » |
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Hallo
nach dem Naima die Neuerungen schon bekanntgegeben hat, von mir noch die Kontroll-Liste des Prüfers.
LG Wiese
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