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Autor Thema: Goldene Regeln für Schwägerinnen oder Schwägerinnenprobleme?  (Gelesen 34843 mal)
fanni
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Beiträge: 4641



« Antwort #225 am: 11.04.12, 16:42 »

Ich kann Fanni und Maja nur voll und ganz zustimmen. Was ich ganz wichtig finde: dein Mann steht zu dir. Smiley
LG helga

ich finds eher umgekehrt..........sie steht zu ihm, es ist seine Mutter Wink
« Letzte Änderung: 11.04.12, 16:47 von fanni » Gespeichert

Herzliche Grüße von Fanni
Marthe
Emsland
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 292


Zum Leben muss man geboren sein.


« Antwort #226 am: 11.04.12, 20:12 »

Ich kann Fanni und Maja nur voll und ganz zustimmen. Was ich ganz wichtig finde: dein Mann steht zu dir. Smiley
LG helga

ich finds eher umgekehrt..........sie steht zu ihm, es ist seine Mutter Wink

  Wink genau so ist es . LG
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Verschiebe nicht auf morgen, was ein anderer heute für dich tun kann.
Tschüss und mach`s gut.........
Marthe
Maja
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Beiträge: 2674


Ein Wunder in meinen Armen


« Antwort #227 am: 11.04.12, 22:57 »

seine Mutter-ihre Mutter-das ist in diesem Fall egal.
Hier ist ein Übernehmerpaar und eine Familie und die Mutter von vielen Kindern  ist zu pflegen.
Auch wenn es im Übergabevertrag evtl. geschrieben steht wer die Pflege zu übernehmen hat, bleibt es dennoch die Mutter von vielen Kindern,der übernehmer ist nur ein Kind, die ANDERN HABEN DIE GLEICHE mORALISCHE vERPFLICHTUNG: ganz sicher haben sie ja auch vom Hof Zahlungen erhalten . In die Pflege können sie mit einbezogen werden und sollten sich auch von selbst schon mit einsetzen.
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bienchen3
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 464


« Antwort #228 am: 12.04.12, 08:41 »

Hallo Maja,

moralische Verplichtung schön und gut - ich hab auch 2 Schwägerinnen (älter als mein Mann), bei denen geht die moralische Verpflichtung so weit, dass sie zum Kaffee-Trinken zu meiner SM kommen (mal mehr, mal weniger). Beide sind aber sicher nicht benachteiligt worden bei der Übergabe. Bei der einen Schwester wurde der komplette Rohbau vom Betriebskonto (vor der Übergabe) bezahlt, die andere bekam dieses Geld jeweils aufs Konto bezahlt zwecks Gleichberechtigung. Mein Mann bekam dafür ein Betriebskonto mit 1.700 DM Guthaben bei der Übergabe...
Meine Schwägerinnen haben bei Oma noch nie die Wohnung geputzt, wenn sie krank war. Als Oma eine offene Stelle am Fuß hatte, konnte das keine mit
anschauen - Oma musste aber 3 x am Tag der Fuß sauber gemacht und gewickelt werden. Ich hab zu meinem Mann gesagt, hoffentlich halten sie sich dann
auch mal raus, wenn`s evtl. mal um die Entscheidung Pflegeheim oder so geht. Nicht, dass es dann heißt, ihr könnt Oma oder Opa doch nicht abschieben..
Dann sollen meine Schwägerinnen Oma und Opa zu sich nehmen.
Mein Mann geht 4 Tage/Woche arbeiten, wir haben 3 schulpflichtige Kinder und den Stall - wenn wir uns mit der Pflege aufarbeiten, hat keiner was davon.
Was machbar ist, machen wir, aber es sollte auch Grenzen geben. Hoffentlich erkennen wir die Grenzen rechtzeitig.

Liebe Grüße
Sabine
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Maja
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2674


Ein Wunder in meinen Armen


« Antwort #229 am: 12.04.12, 11:36 »

Ich würde sagen da bricht sich eine Tochter keinen Zacken aus der Krone wenn sie zum Kaffee kommt zur Mutter und vielleicht vor dem Kaffee trinken mal die Fenster putzt oder die Wohnung durchwischt oder saugt.
Warum denn sollen nur die Hofübernehmer alleine an der Versorgung der Eltern hängen bleiben.? Sie haben eh für die Grundversorgung wie Wasser , Wärme, Strom und  Direkthilfe zu leisten.
Da ist es eigentlich keine Sache wenn die andern Kinder auch mal kurze Hilfe leisten.
So seh ich das und ich denke das ist Ehrensache für  die Kinder sich gemeinsam einzubringen in die Pflege.

Ich habe es so erlebt als mein Vater krank wurde und es hat uns allen gegenseitig geholfen für ihn da zu sein.

Jetzt kommt vielleicht der Satz als Einwand: Da weiß ja keiner was der Andere macht und es gibt ein Durcheinander!!!
Nein das muss es gar nicht geben wenn man sich abspricht.
Wir haben ein Pflegebuch geführt und mit Zeitangabe alles eingetragen. So wußte man Bescheid
« Letzte Änderung: 12.04.12, 14:11 von Maja » Gespeichert
Hopfi
Hallertau
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Beiträge: 1146


Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.


« Antwort #230 am: 12.04.12, 13:00 »

ich denke das ist Ehrensache für  die Kinder sich gemeinsam einzubringen in die Pflege.
die "eigenen Kinder" sind am Ende auch die Erben. Also sollten sie auch die Verantwortung übernehmen können, wenn die Eltern im Alter
hilflos werden. Seitenlange Patientenverfügungen erklärt usw. und so fort.
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Hallo und auf ein Wiederschreiben
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