Laut EU-Liste zugelassen für lebensmittelliefernde Tiere, entnommen aus dem Buch: Heilpflanzenkunde für die Veterniärpraxis, von Reichling, Widmaier und co.
Rosmarin
Senfsamen
Kamille
Ginseng
Salbei
Enzianwurzel
Schafgarbe
Gemeiner Löwenzahn
Wacholderbeeren
Johanniskrautöl!!! die Pflanze selber nicht
kein Knoblauch
keine Zwiebel
kein Kümmel
kein Leinsamen nur das Öl
Rharbarber
Melisse kein Pfefferminz
kein Sonnenblumenöl
Stieleiche
Süßholz
Lindenblüten
kein Ackerschachtelhalm
Brennessel
Zaubernuß
Rizinusöl
Arnika
Echter Alant
Beinwurzel nur äußerlich auf intakter Haut
Ringelblumen
kein Teebaumöl!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
keine Gewürznelken
keine Hirtentäschel
Holunder schon
kein Echinaceau nur äußerlich
keine Wiesenkleeblüten?

?
so das wars alles andere ist nicht erlaubt. wie sie das kontrollieren wollen und wieso soviel sinnvolles verboten ist, keine Ahnung.
LG Petra