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Autor Thema: Rentensysteme in der LW in verschiedenen Ländern  (Gelesen 680 mal)
geli.G
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« am: 24.01.12, 08:34 »

ich muss sagen - ich hätte es nie gemacht (bin heute auch 63) und meine st oder sohn werden nie zu solchen hilfen verdonnert werden (in der schweiz ist es zum glück auch anders gelöst - junior kauft uns den hof ab - spezialpreis - nach gesetz - und so sollten wir selbst für uns aufkommen können ) -
wohnrecht oder miete im stöckli werden noch in den vertrag reingenommen - aber nie was von pflege !!!

Maggie, was ist eigentlich wenn die Altenteiler in ihr Geld in all den Jahren verjubeln.... Grin  Huh

Wer kommt dann in der Schweiz für die Pflege auf? Muss dann der Übernehmer wieder ran, oder auch die anderen Kinder, oder der Staat  Huh
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Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
Viele Grüße von Geli
mary
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Baeuerin - Beruf mit Herz


« Antwort #1 am: 24.01.12, 08:48 »

Hallo Maggie,
mich würde interessieren, wieviel vom Verkauf bekommt davon Vater Staat?
@all- wäre überhaupt eine sehr interessante Diskussion,
wie z.B. die Rentensysteme in den verschiedenen Ländern aufgebaut sind, ebenso die Hofübergabe,
die einen verkaufen den Hof an die Kinder, in anderen Gegenden war früher der Austrag üblich,
in Hinblick auf Krisen im Finanzmarkt sehe ich die Rentenabsicherung auch nicht mehr in einem so positiven Licht.
Und wie sich der Staat in Zukunft mit diesen Herausforderungen über Wasser halten kann, das wird spannend.
Herzliche Grüsse
maria
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geli.G
Landkreis BGL Obb.
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« Antwort #2 am: 24.01.12, 09:24 »

Hallo Maggie,
mich würde interessieren, wieviel vom Verkauf bekommt davon Vater Staat?
@all- wäre überhaupt eine sehr interessante Diskussion,
wie z.B. die Rentensysteme in den verschiedenen Ländern aufgebaut sind, ebenso die Hofübergabe,
die einen verkaufen den Hof an die Kinder, in anderen Gegenden war früher der Austrag üblich,
in Hinblick auf Krisen im Finanzmarkt sehe ich die Rentenabsicherung auch nicht mehr in einem so positiven Licht.
Und wie sich der Staat in Zukunft mit diesen Herausforderungen über Wasser halten kann, das wird spannend.

Maria, das würde mich auch alles sehr interessieren.
Mein Mann sagt immer, wenn man genug Geld hat, dann ist das alles kein Problem. Man ist nicht auf die Kinder angewiesen und zahlt sich halt die Hilfe, die man benötigt. Oft sprechen wir dann darüber, was wäre, wenn unser Geld auf einmal nix mehr wert ist...wenn alles, was wir bisher in eine private Rente bezahlt haben, weg ist...... Shocked

Vielleicht kann uns dann noch der Wohnraum über Wasser halten, den wir in den letzten Jahre geschaffen haben.
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Viele Grüße von Geli
doretchen
Rheinland
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« Antwort #3 am: 26.01.12, 14:36 »

Komplizierte Fragestellung? Ob wir dazu die Antworten auf die Reihe kriegen? Es fängt damit an, das selbst in Deutschland die Regelungen unterschiedlich sind. In Nordrhein-Westfalen wird meist nach Höferolle übergeben. Aber eine Höferolle gibt es nicht in allen Bundesländern. In Deutschland gibt es für die Landwirtschaft ein eigenes Steuerrecht und ein eigenes Rentensystem. Wird der Hof ganz oder teilweise aufgegeben, muss er in das andere Steuerrecht überführt werden. Dabei bleibt ca 50% beim Finanzamt. In Holland z.B. gibt es kein eigenes Steuerrecht für Landwirte, dafür ist das Pachtrecht anders. Einen Pächter kriegst du in Holland nie mehr vom Hof. Auch die Gesetze zum Erbrecht sind unterschiedlich.

Fakt ist glaube ich, es spielen so viele komplizierte Faktoren hinein, sodass Entscheidungen nur nach reiflicher Überlegung und Beratung getroffen werden können.
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es grüßt doretchen
gammi
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« Antwort #4 am: 26.01.12, 15:22 »

Mich würde mal interessieren wie hoch der Kaufpreis dann in der Schweiz ist und wie er festgelegt wird.
Entspricht er dem tatsächlichen Wert der Landwirtschaft? Und wenn ja, wie finanziert das dann der Nachfolger? ? ?
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Auch Laufstall-Kühe geben gute Milch
Clara
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Nichts-was sich zu haben lohnt-ist leicht zu haben


« Antwort #5 am: 26.01.12, 17:59 »



Wer kommt dann in der Schweiz für die Pflege auf? Muss dann der Übernehmer wieder ran, oder auch die anderen Kinder, oder der Staat  Huh


Danke Geli für diesen Hinweis.

Pflege... aus meiner Sicht sind ALLE Kinder mit in der Pflicht ihren Anteil in der Pflege zu leisten. Wer es nicht in Form von Sachleistungen (Fahrdienst, monatlich wechselnder Haushaltshilfe etc.) zu leisten vermag- der zahlt halt monatlich einen festen Betrag an das Geschwister, was die Pflege leistet, damit diese sich je nach Bedarf auch Hilfe zukaufen können.

Ja, ich weiss was ich hier fordere.
Mama und Papa sind auch dankbar für diverse Hilfe und Unterstützung im Alter, denn sie taten auch einiges und manches und verzichteten auf vieles, damit es uns- ihren Kindern immer gut ging. Das eine und andere Wurstpaket oder frische Ei hätten sie auch mit Kusshand verkaufen können, statt dir und mir einzupacken...
Den Baugrund hätten sie auch verscherbeln können, statt ihren Kindern zu vermachen. Die eine und andere Mark als "Finanzspritze" oder Zuschuss für Ausbildung, die Eigentumswohnung oder das neue Auto hätten sie auch für sich und ihre Altersvorsorge nutzen können.

Und noch was... Wer heute in Fragen rund um Pflege und andere sozialen Diensten nach dem Staat schreit, der rafft wohl noch immer nicht, was die Zeiten von uns fordern.  Solidarität, Achtung, Respekt, Wertschätzung und Toleranz fängt in der Familie an.

Beste Grüße,

Anja
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... Ich bleibe auf dem Teppich
meiner Möglichkeiten
und hoffe, dass er fliegen lernt... (lach und zwinker)

Kruppa
apis
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« Antwort #6 am: 26.01.12, 18:28 »

Hallo Clara,

Geli fragt wer in der Schweiz....

Wie sieht denn die Hofübergabe von der rechtlichen Seite in der Schweiz und anderen Ländern aus?
Die moralische Verpflichtung der Kinder steht auf einem anderen Blatt und ist wahrscheinlich überall gleich.

Es wäre schön, wenn die Btlerinnen aus der Schweiz, Österreich und den anderen Ländern dazu schreiben.

Vielleicht sind manche Modalitäten durchaus in unser System zu integrieren.

vG  apis

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LunaR
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Dat Eenen sien Uhl is det Annern sien Nachtigall


« Antwort #7 am: 26.01.12, 18:41 »

Das Schweizer System interessiert mich auch. Welche Ansprüche haben die weichenden Erben? Werden diese von der älteren Generation oder dem Übernehmer ausgezahlt?

Zitat
wohnrecht oder miete im stöckli werden noch in den vertrag reingenommen - aber nie was von pflege !!!

Gibt es in der Schweiz eine Pflegeversicherung?

In Deutschland wird(?) oder wurde zumindest früher jede Kleinigkeit festgelegt, angefangen damit ,wie viel Eier dem Altenteiler zustehen bis zur Grabpflege. Letzters wollte meine Mutter bei uns auch in die Erbregelung mit aufnehmen (keine LW). Ich habe es ihr ausreden können. Ich finde gerade die Grabpflege tut jemand weil er es will. Dafür braucht er keinen Vertrag. Oder er tut es nicht, weil er es nicht will. Er würde es dann auch mit Vertrag nicht tun. Ich denke, alles bis ins Kleinste zu regeln kann auch Anlass zu unnötigen Streitereien sein. Andererseits sind es dann aber auch wieder Rentenersatzleistungen zur Absicherung des Altenteilers. Werden in der Schweiz diese Tausende Einzelheiten auch vertraglich geregelt?

Ein Kaufpreis statt monatlicher Geldleistungen an den Altenteiler als alleinige Altersvorsorge oder gibt es zusätzlich noch ein staatliches Rentensystem?

Bei den Berichten unserer Schweizerinnen habe ich den Eindruck, dass durch das System des Hof(ver)kaufs zwischen den Generationen nicht so eine enge Abhängigkeit besteht. Ist das tatsächlich so?

Sorry, dass ich Euch mal wieder ein Loch in den Bauch frage  Roll Eyes. Manchmal denke ich, über das Innenleben der Schweiz weiß ich weniger als über die anderen europäischen Staaten.

LG

Luna

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