mogli
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« Antwort #60 am: 11.08.12, 21:56 » |
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Klar und mit viel Kleinkram. Wenn man sowieso über die Obergrenze kam wie wir, hatte es keinen Sinn z. B. Tankquittungen zu sammeln. Es wäre eh ins Leere laufen. 
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annelie
Bayern
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Hebt man den Blick, so sieht man keine Grenzen
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« Antwort #61 am: 12.08.12, 09:10 » |
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Ja stimmt Mogli, hab ich ganz vergessen, da haben dann viele noch nachgereicht, was über die Obergrenze ging... da mußte dann der selbe Betrieb zweimal bearbeitet werden... Seither hängen die nach... komisch wie schnell man das vergisst. Wenn man trotzdem alles angegeben hatte der Vollständigkeit halber, auch was über die Obergrenze ging, dann bekam man das ohne neuerlichen Antrag zugewiesen (war bei uns so, war innerhalb einer Woche da).
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Freundlich grüßt Annelie
Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Sören Aabye Kierkegaard 1813 - 1855
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erika2
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« Antwort #62 am: 03.09.12, 08:25 » |
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ich schubse mal das thema an: die Frist endet diesen Monat....
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„Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.“
Sören Aabye Kierkegaard
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Internetschdrieler
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Braunviehzucht mit Herz und Verstand
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« Antwort #63 am: 03.09.12, 09:05 » |
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Nach dem die Vergütung für 2010 erst heuer im Frühsommer überwiesen wurde, ging es mit dem Antrag 2011 schneller. Letzte Woche kam der Bescheid und am selben Tag war das Geld auf dem Konto. Der Antrag für 2012 soll ja einfacher werden und nur 2 Seiten haben.
Internetschdrieler
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Versuche nie einen Menschen so zu formen wie du es bist, denn du solltest wissen , daß einer von deiner Sorte reicht (Ralph Waldo)
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Maria K
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« Antwort #64 am: 03.09.12, 09:49 » |
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Hallo, Ich habe den Antrag online am 03.04.2012 abgeschickt......  vor ca. drei Wochen mal in Löbau(zuständ. Zollamt) angerufen und die Auskunft erhalten: in Bearbeitung!!!!  Ich übe mich in Geduld.  LG Maria
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Gib deinem Leben die Hand und lass dich überraschen, welche Wege es mit dir geht
LG Maria
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Susanna
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« Antwort #65 am: 03.09.12, 10:04 » |
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Hm, das dauert aber dann schon lange, oder?
Online geht doch schnell, wir haben nur knapp 2 Monate auf das Geld gewartet.
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Viele Grüße Susanna
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Luxia
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Ich liebe dieses Forum!
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« Antwort #66 am: 03.09.12, 21:33 » |
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Hallo,
Ich als Neuling beim Antrag für Agrardieselrückvergütung hätte mal ne Frage zu den Dieselautos auf dem Betrieb.
Wie macht ihr das mit den Autos, tankt ihr die auf dem Hof oder an der normalen Tankstelle? Wie dokumentiert ihr euer Tankverhalten? Lohnt es sich auf dem Hof zu Tanken oder doch besser an der teureren Tankstelle mit Tankbeleg?
Im Netz habe ich dazu leider keine Infos gefunden und beim Zoll waren sie auch nicht sehr informativ.
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Liebe Grüsse
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mogli
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« Antwort #67 am: 03.09.12, 21:43 » |
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Wir tanken normal an der Hoftankstelle. Km-Stand vom 1.1 und 31.12.- Differenz sind die gefahrenen km. x vom Hersteller festgestellten km-Verbrauch. Diese Zahl wird vom Dieseleinkauf abgezogen. Dafür gibt es ein extra Blatt. Ist gar nicht schwierig.
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Naima
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Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es :-)
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« Antwort #68 am: 03.09.12, 22:55 » |
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Wir handhaben das auch so wie Mogli. Der Diesel in der Betriebstankstelle ist aufgrund der eingekauften Menge in der Regel billiger als an der normalen Tankstelle. Außerdem ist es praktischer. Allerdings hat nur Göga ein Diesel-Fahrzeug. Ich muss immer nach Tankstellen suchen 
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Luxia
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Ich liebe dieses Forum!
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« Antwort #69 am: 04.09.12, 13:08 » |
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Und wie macht ihr das mit den Autos, die nicht im Betriebsvermögen sind oder wird da kein Unterschied gemacht. Wie ist das, wenn die Kinder ein eigenes Dieselauto haben und nicht im Betrieb beschäftigt sind? Muss ich das im Dieselantrag angeben und dann darf es auch auf dem Hof getankt werden oder darf es nur an der Tankstelle getankt werden und dann müssen die Belege gesammelt werden?
Bei uns war das einfacher, da gab es direkt beim Einkauf verbilligten Diesel, aber man durfte damit nicht den PKW tanken.
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Liebe Grüsse
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gina67
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Nach jedem Winter folgt ein Sommer
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« Antwort #70 am: 04.09.12, 13:43 » |
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Und wie macht ihr das mit den Autos, die nicht im Betriebsvermögen sind oder wird da kein Unterschied gemacht. Wie ist das, wenn die Kinder ein eigenes Dieselauto haben und nicht im Betrieb beschäftigt sind? Muss ich das im Dieselantrag angeben und dann darf es auch auf dem Hof getankt werden oder darf es nur an der Tankstelle getankt werden und dann müssen die Belege gesammelt werden?
Bei uns war das einfacher, da gab es direkt beim Einkauf verbilligten Diesel, aber man durfte damit nicht den PKW tanken.
... das interessiert mich auch, habe jetzt ein Diesel PKW und weiss nicht genau wie ich das handhaben soll. Gögas Geländewagen zählt zum Betrieb und wird auch da getankt, wirklich zufrieden ist er nicht, weil sein Auto weniger verbraucht als angegeben. LG Gina
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inga
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« Antwort #71 am: 04.09.12, 13:54 » |
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Hej, wenn man das Privatfahrzeug an der Betriebstankstelle tankt sind auf der Seite 5 unter Punkt 7.2. nichtlandwirtschaftliche Dieselfahrzeuge anzugeben. Der dort errechnete Verbrauch findet sich in der Bestandsrechnung unter 6.5. wieder und wird dort vom Gesamtverbrauch abgezogen.
** Inga
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« Letzte Änderung: 04.09.12, 13:57 von inga »
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Mathilde
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« Antwort #72 am: 04.09.12, 14:36 » |
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Hallo,
deswegen muss unsere Tochter die ganzen Tankbelege an mich weiterreichen denn die werden dann auch beim Bezug mit angegeben und unten dann wieder als privat abgezogen. Wenn die Tankbelege nicht da sind bist du der Dumme weil man den privaten Verbrauch abgezogen bekommt aber ja nicht an der eigenen Tankstelle getankt hat. Immer schön Buch führen! Bei uns lohnt sich das weil 3 PKW auf meinen Mann laufen und mit Betrieb oder nicht Betrieb hat das doch eigentlich gar nichts zu tun. Schon alleine wegen der 1% Regelung ist doch der PKW schon in der privaten Nutzung oder haben Eure ein grünes Kennzeichen?
LG Mathilde
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Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins
Marie von Ebner-Eschenbach
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martina
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Unsere Landwirtschaft - wir brauchen sie zum Leben
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« Antwort #73 am: 04.09.12, 14:48 » |
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Und wie macht ihr das mit den Autos, die nicht im Betriebsvermögen sind oder wird da kein Unterschied gemacht. Wie ist das, wenn die Kinder ein eigenes Dieselauto haben und nicht im Betrieb beschäftigt sind? Muss ich das im Dieselantrag angeben und dann darf es auch auf dem Hof getankt werden oder darf es nur an der Tankstelle getankt werden und dann müssen die Belege gesammelt werden?
Bei uns war das einfacher, da gab es direkt beim Einkauf verbilligten Diesel, aber man durfte damit nicht den PKW tanken.
Angegeben werden müssen alle im Betrieb befindlichen PKW, auch wenn sie nicht betrieblich genutzt werden, sofern sie über den Betrieb betankt werden.Der PKW-Dieselverbrauch ist generell nicht begünstigt, ähnlich wie auch mein LKW, den muss ich aus der Gesamtmenge des bezogenen Diesels auch herausrechnen. SV tankt nicht auf unsere Rechnung, also brauch ich ihn auch nicht angeben. Unsere beiden PKW und der LKW sind "nichtbegünstigter Verbrauch".
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Nimm das Leben nicht so bierernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.
Heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder - keine Frage! Martina
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Mathilde
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« Antwort #74 am: 04.09.12, 14:59 » |
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Hallo,
bist Du Dir da sicher Martina? Das Auto unserer Tochter gehört meinem Mann und ist auch auf diesen zugelassen aber es hat seinen Standort 700km entfernt. Der Nachweis dürfte schwer fallen ohne die Tankbelege. Wie die Berufsgenossenschaften und der Agrarantrag werden doch die KFZ Stellen und die Agrardieselvergütungen wohl abgeglichen und da käme ich dann wohl in Erklärungsnot ohne Beweise.
LG Mathilde
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