Bäuerinnentreff - hier gehts zur Homepage!
News: Vereinsmitglied werden?
Hier gehts zum Anmeldeformular!
 
*
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?
20.06.13, 12:17


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


« vorheriges nächstes »
Seiten: [1] | Nach unten Drucken
Autor Thema: Fahrtkosten zur Physiotherapie als außergewöhnliche Belastung  (Gelesen 1045 mal)
Steinbock
Vereinsmitglied
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 742


« am: 15.10.12, 08:20 »

Meine Tochter hat das Jahr über einige Termine "aus gesundheitlichen Gründen"
(Physiotherapie, Arztbesuche, usw.). Man kann doch die Fahrtkosten als
"außergewöhnliche Belastungen" steuerlich geltend machen.

Nun meine Frage: Genügt es, wenn ich eine Aufstellung schreibe oder muss
da jedesmal die Dame an der Anmeldung beim Arzt, beim Physiotherapeuten
usw. unterschreiben? Und wenn ja, machen die das auch. Gesehen habe ich
das nämlich noch nicht, dass da eine Mutter mit einer Liste kommt und
abzeichnen lässt.

Elisabeth
Gespeichert
Samy
Moderator
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 560


Ein Augenblick Geduld kann viel Unglück verhindern


« Antwort #1 am: 15.10.12, 08:34 »

Hallo Elisabeth,

ich mache immer eine Aufstellung mit dem Behandlungsdatum und der Kilometeranzahl.
So rechne ich alle besuche beim Arzt, Optiker etc. ab.
Bisher hat das so funktioniert. Ist sicher auch vom Finanzamt abhänig.
Gespeichert

Samy

www.planethelp.de - Helfen kann so einfach sein!
Imogen
Bewohner
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 304


Ich liebe dieses Forum!


« Antwort #2 am: 15.10.12, 08:57 »

Hallo Elisabeth,

ob man das als außergewöhnliche überhaupt Belastung absetzen kann, ist denke ich bundesweit vom Einkommen abhängig. Ja nachdem wieviel man verdient gibt es die "zumutbare Eigenbelastung" n u r   den Betrag, der diese Summe überschreitet, kann als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Erfahrungsgemäß oder Gottseidank wird dieses Summe selten überschritten......entweder ist das Einkommen extrem niedrig oder man ist wirklich sehr, sehr krank und die Aufwendungen sehr hoch.

Bei mir hat damals auch eine Aufstellung genügt und als Nachweis hat man ja den Beleg über den bezahlten Eigenanteil von der Physio-Praxis.

Imogen
Gespeichert

Viele Grüße
aus dem Tal der Liebe
gina67
Vereinsmitglied
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2339


Nach jedem Winter folgt ein Sommer


« Antwort #3 am: 15.10.12, 09:42 »

Hallo Elisabeth
ich sammle immer alle Belege und mache auch eine Aufstellung der Fahrtkosten, hat aber nur einmal in den letzten 10 Jahren für eine steuerliche Absetzbarkeit gereicht.Da hatten Göga und ich neue Brillen bekommen, Göga war 4 Wochen im Krankenhaus und 4 Wochen zur Reha und bei mir war eine höhere Zuzahlung für Zahnersatz. Da kam schon einiges zusammen.

LG Gina

P.S. aber ich sammle trotzdem immer weiter meine Belege
Gespeichert
erika2
Vereinsmitglied
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1713



« Antwort #4 am: 15.10.12, 11:13 »

Hallo Elisabeth,

ob man das als außergewöhnliche überhaupt Belastung absetzen kann, ist denke ich bundesweit vom Einkommen abhängig. Ja nachdem wieviel man verdient gibt es die "zumutbare Eigenbelastung" n u r   den Betrag, der diese Summe überschreitet, kann als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Erfahrungsgemäß oder Gottseidank wird dieses Summe selten überschritten......entweder ist das Einkommen extrem niedrig oder man ist wirklich sehr, sehr krank und die Aufwendungen sehr hoch.

Bei mir hat damals auch eine Aufstellung genügt und als Nachweis hat man ja den Beleg über den bezahlten Eigenanteil von der Physio-Praxis.

Imogen

so kenne ich das auch.
Das heißt aber: grundsätzlich alle Belege des Jahres von Anfang an sammeln, man weiß ja vorher nicht, was das Jahr bringt.
Die 10 € Zuzahlungen gehören auch dazu, sämtliche Fahrtkosten, auch die Fahrtkosten, wenn du ein Kind im KH hast, um es zu besuchen , Apotheken Zuzahlungsbelege ebenso wie die Medikamente , die man frei verkäuflich erhält.  Alle Fahrten zu jeder Art von Arzt auch.
Manchmal kommt man ganz schnell an die Grenzen, vor allem mit zahnspangentragenden Brillentträgern .
Gespeichert

„Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.“

Sören Aabye Kierkegaard
Steinbock
Vereinsmitglied
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 742


« Antwort #5 am: 15.10.12, 11:51 »

Also, ich weiß schon, dass es eine zumutbare Belastungsgrenze gibt.

Meine Frage ist, ob Fahrtkosten "glaubwürdig" sind, wenn ICH eine Aufstellung
davon mache.

Bei 3 Brillen und 2 Zahnspangen "im Haushalt" kommt da schon was zusammen,
dazu noch die (erwähnten) Fahrtkosten, sonstige Zuzahlungen, usw.

Elisabeth
Gespeichert
gina67
Vereinsmitglied
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2339


Nach jedem Winter folgt ein Sommer


« Antwort #6 am: 15.10.12, 11:59 »

Hallo
eigentlich reicht das, weil die Krankenkasse ja die Abrechnungen der Ärzte, Kieferorthopäden oder Krankengymnasten bekommt und die Termine drauf sind. Du kannst ja auch deinen Steuerberater fragen, der weißt das ja sicherlich ganz genau.

LG Gina
Gespeichert
Petra2
Vereinsmitglied
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 990



« Antwort #7 am: 15.10.12, 12:25 »

Meine Frage ist, ob Fahrtkosten "glaubwürdig" sind, wenn ICH eine Aufstellung
davon mache.

Hallo,

klar ist das glaubwürdig.
Wer würde sich sonst so eine Arbeit machen und dann feststellen, daß die zumutbare Eigenbelastung garnicht erreicht wurde.

Apotheken Zuzahlungsbelege ebenso wie die Medikamente , die man frei verkäuflich erhält. 

Diese sind streng genommen keine außergewöhnliche Belastung.
Medikamente eigentlich nur nach ärztlicher Medikation, d.h. nur selbst bezahlte Medikamente mit grünem Rezept.
Ansonsten nur die Rezeptgebühr/Eigenanteil.
Ich denke, solange man es nicht übertreibt, wird es entsprechend großzügig gehändelt. Wink

LG
Petra2
Gespeichert

Manche Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, haben aber keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(George Orson Welles)
Seiten: [1] | Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.18 | SMF © 2006-2007, Simple Machines
Dilber MC Theme by HarzeM
Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Homepage - Tractorpulling - Pferdeforum
Infothek - Branchenbuch - Gesetze/Verordnungen - Pachtspiegel
nach oben