Hallo Elisabeth,
ob man das als außergewöhnliche überhaupt Belastung absetzen kann, ist denke ich bundesweit vom Einkommen abhängig. Ja nachdem wieviel man verdient gibt es die "zumutbare Eigenbelastung" n u r den Betrag, der diese Summe überschreitet, kann als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Erfahrungsgemäß oder Gottseidank wird dieses Summe selten überschritten......entweder ist das Einkommen extrem niedrig oder man ist wirklich sehr, sehr krank und die Aufwendungen sehr hoch.
Bei mir hat damals auch eine Aufstellung genügt und als Nachweis hat man ja den Beleg über den bezahlten Eigenanteil von der Physio-Praxis.
Imogen
so kenne ich das auch.
Das heißt aber: grundsätzlich alle Belege des Jahres von Anfang an sammeln, man weiß ja vorher nicht, was das Jahr bringt.
Die 10 € Zuzahlungen gehören auch dazu, sämtliche Fahrtkosten, auch die Fahrtkosten, wenn du ein Kind im KH hast, um es zu besuchen , Apotheken Zuzahlungsbelege ebenso wie die Medikamente , die man frei verkäuflich erhält. Alle Fahrten zu jeder Art von Arzt auch.
Manchmal kommt man ganz schnell an die Grenzen, vor allem mit zahnspangentragenden Brillentträgern .