Bäuerinnentreff - hier gehts zur Homepage!
News: Herzlich willkommen im Forum des Bäuerinnentreffs!
 
*
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?
20.06.13, 11:36


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


« vorheriges nächstes »
Seiten: [1] | Nach unten Drucken
Autor Thema: kann man ein Wohnrecht löschen lassen !?  (Gelesen 2520 mal)
Landmama
Bewohner
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1254



WWW
« am: 27.12.11, 11:00 »

Hallo zusammen,

ich hab da auch mal ne Frage, also damals als wir gebaut haben, da hatten wir riesen Ärger mit dem Bauamt, denn wir sind Aussenlage und bauten unseren großen Stall zum Wohnhaus aus...da wollte das Bauamt so gar nicht mitmachen, aber nachdem ich dann für jedes meiner Buben ne Wohnung einzeichnen ließ ( ich hoffe die bleiben auch mal da ) und meiner Mutter ein einfaches ohne Wohnrecht ohne Verpflichtungen eintragen ließ ging es durch.....angeblich ist unser Haus zu groß, obwohl ja gar nicht alles ausgebaut ist.

da meine Mutter aber ein eigenes Haus hat, braucht sie mein Wohnrecht gar nicht, zudem macht mir hier jeder Angst mit Verpflichtungen, wenn meine Mutter mal in ein Pflegeheim müsste, das ich dann wg. diesem Wohnrecht alleine zahlen darf !

Jetzt ist es so, dass wir immer hier und da am bauen und finanzieren sind.....nun mindert dieses Wohnrecht ganz schön den Wert, denn meine Mutter ist noch jung und wenn die Bank nur 500 € im Monat anschlägt, dann sind das in 25 Jahren 150.000 € !

jetzt wollen wir das Wohnrecht löschen, meine Mutter ist einverstanden, aber was kommt da dann schon wieder an Kosten auf mich zu....ich denke da mal Richtung Finanzamt ( wir hatten erst ne Bertriebsentnahme, die war alles andere als günstig für mich )
Gespeichert
SiegiKam
Bewohner
*
Offline

Beiträge: 1101


Bayern


« Antwort #1 am: 27.12.11, 16:45 »

Ein  Pflegeheim interessiert überhaupt nicht, wer ein Wohnrecht wo hat oder nicht. Es gibt eine Rechnung an den Senior oder dessen Betreuer und die muss bezahlt werden, egal von wem.
Interessant wird das Wohnrecht erst, wenn das Sozialamt eingeschaltet wird. Denn das verlangt für das Wohnrecht eine monatliche Auslöse. Die hängt von der Größe der Wohnung ab, für die das Wohnrecht besteht. Wenn deine Mutter ohnehin ein Haus hat, wird sie wohl für das Pflegeheim kein Sozialamt brauchen, von daher ist es in dieser Beziehung egal, ob ein Wohnrecht besteht oder nicht. Allerdings kann sie nicht auf ein Wohnrecht verzichten und fünf Jahre später Sozialhilfe beantragen. Das Sozialamt holt alle Verzichtserklärungen der letzten zehn Jahre wieder zurück und verlangt für diese Zeit eine Ausgleichszahlung.

Ich habe mal gehört, dass Wohnrecht von selbst erlischt, wenn man eine Wohnung eine bestimmte Zeit nachweislich nicht genutzt hat, aber diesbezüglich kann ich keine konkreten Sachen sagen.

Siegi

Gespeichert

Leben und leben lassen
lucia
bayerischer wald
Moderatoren
*
Online

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3780



« Antwort #2 am: 27.12.11, 18:02 »

ich würd erstmal mit meinem steuerberater reden, wie das steuerlich am besten zu machen ist...
das löschen geht relativ einfach, es sind unterschriften von der berechtigten (also deiner mutter) und dem grundstückseigentümer unter einem löschungsentwurf erforderlich. zu kosten kann ich dir hier allgemein leider keine auskunft geben, das hängt davon ab, wie das konkret angesetzt wird.
vielleicht fragst du hierzu bei eurem notar nach, der das wohnungsrecht (vermutlich im rahmen einer notariellen übergabeurkunde) beurkundet hat? der hat sowohl die entsprechende urkunde als auch den damaligen bewertungsansatz vorliegen als ersten richtwert für euch.
Gespeichert

lieben gruß, lucia
gammi
Vereinsmitglied
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3862


« Antwort #3 am: 27.12.11, 21:58 »

Ein  Pflegeheim interessiert überhaupt nicht, wer ein Wohnrecht wo hat oder nicht. Es gibt eine Rechnung an den Senior oder dessen Betreuer und die muss bezahlt werden, egal von wem.


Aber wenn es soweit kommen würde, dass das Sozialamt einspringen muss (oder eben die Familie) dann kann in dem Fall verlangt werden, dass die Wohnung vermietet wird. Oder eben der Hauseigentümer soviel wie die Miete beträgt beisteuern muss.
Gespeichert

Auch Laufstall-Kühe geben gute Milch
Seiten: [1] | Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.18 | SMF © 2006-2007, Simple Machines
Dilber MC Theme by HarzeM
Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Homepage - Tractorpulling - Pferdeforum
Infothek - Branchenbuch - Gesetze/Verordnungen - Pachtspiegel
nach oben