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Autor Thema: Unterschrift Vorsorgevollmacht  (Gelesen 2085 mal)
Christine
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« am: 19.12.11, 12:16 »

Hallo, miteinander,

schon seit langem hatten wir versucht, meine Mutter von der Wichtigkeit einer Vorsorgevollmacht zu überzeugen. Aber sie, die immer schon einen "sturen" Charakter hatte konnte den Gedanken, dass da irgendwann vielleicht mal wer (ich) über sie bestimmen könnte, nicht akzeptieren. Das Formular wurde monate lang nur hin u. her geschoben u. war dann verschwunden.
Dieser Tage fanden wir es - unterschrieben mit Datum von 2008 - in einem ihrer Hefter, in dem wir es nie gefunden hätten, stünden net gerade Baumaßnahmen im Haus an. Jetzt meine Frage: Können die vorgesehenen Zeugen ihre Unterschrift mit dem aktuellen Datum darunter setzten oder auch mit dem von 2008? Konnte ich mich verständlich ausdrücken?

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Joachim Ringelnatz
Margret
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« Antwort #1 am: 19.12.11, 20:42 »

Liebe Christine,

ich weiß es leider nicht.
Aber einen echten Wert hat es  m.E. wohl nur,  wenn ihr einen Notar fragt.
Alles andere wäre mir zu riskant.

Viel  Glück !

Margret
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Irmgard3
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« Antwort #2 am: 19.12.11, 21:52 »

Verstehe es nicht ganz, wozu brauchst du Zeugen?

« Letzte Änderung: 10.01.12, 16:52 von Irmgard3 » Gespeichert

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gammi
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« Antwort #3 am: 19.12.11, 23:29 »

Ich glaube eine Vorsorgevollmacht muss notariell beglaubigt sein....der Notar muss sich auch von der Geschäftsfähigkeit der Person selbst überzeugen.
In meinen Fällen ist er immer ins Altenheim gekommen, wenn die zu betreuenden Personen nicht mehr mobil waren.
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Christine
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« Antwort #4 am: 20.12.11, 11:03 »

Verstehe es nicht ganz, wozu brauchst du zeugen?

von Gammi: Ich glaube eine Vorsorgevollmacht muss notariell beglaubigt sein....der Notar muss sich auch von der Geschäftsfähigkeit der Person selbst überzeugen.
In meinen Fällen ist er immer ins Altenheim gekommen, wenn die zu betreuenden Personen nicht mehr mobil waren. 


Hallo.....
Auf dem Formular, dass ich mir auf Anraten des Arztes aus dem  Net geholt hatte, waren 2 Zeugen vorgesehen.

Eine Vorsorgevollmacht muss nicht  notariell beglaubigt sein. Allerdings könnten wir uns heutzutage von meiner Mutter keine Unterschrift mehr "nur so" geben lassen, da sie inzwischen dement ist u. das ist z. B. durch den MDK anerkannt worden. Dann würde die ganze Maschinereie über Amtsgericht u. pipapo ins Rollen kommen u. DAS wollen wir eigentlich vermeiden.
Wir wollen halt nix falsch machen. Könnte ja sein, dass mal jemand fragt, warum die Zeugen erst später unterschrieben haben.

Christine
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Joachim Ringelnatz
Ginchen
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« Antwort #5 am: 20.12.11, 20:44 »

Hallo Christine,

die kinderlose Tante meines Mannes hat eine Vorsorgevollmacht, in der ich im Falle eines Falles die Bevollmächtigte bin, gemacht.
Wie waren zuerst beim Hausarzt der mit uns alles ausgefüllt hat und mich auf die Verantwortung die das ganze mit sich bringt aufmerksam gemacht hat. Um es 100%ig zu machen gings dann zum Notar. Beim Arzt war keine andere Person dabei und auch beim Notar nicht. Unterschrieben wurde es von uns dreien.
Ich würd mich mal beim Notar und auch beim Hausarzt informieren. Ich denke der Notar braucht auf alle Fälle eine Bestätigung des Arztes das deine Mutter bei der Unterschrift geschäftsfähig war.
In userem Fall waren keine weiteren Zeugen dabei. Es wurde nicht mal danch gefragt.
Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.
Liebe Grüße,
Regina aus NÖ
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Regina

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lucia
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« Antwort #6 am: 20.12.11, 21:11 »

eine 2008 bei vollem bewußtsein unterschriebene privatschriftliche vorsorgevollmacht ist auch 2011 ohne unterschrift von zeugen gültig.
formulare gibts verschiedenste, diese zeugenvariante ist eine davon.

eine notariell beurkundete vorsorgevollmacht ist zwar sinnvoll, muss theoretisch aber nur sein, wenn darin vollmacht für grundstücksgeschäfte gegeben werden soll, das geht nämlich privatschriftlich oder mit notarieller beglaubigung nicht.
praktisch halte ich sie immer für sehr sinnvoll, weil du damit
1. eine umfassende beratung mitkriegst und
2. die zweifelsfreie feststellung der unbeschränkten geschäftsfähigkeit des vollmachtgebers zum zeitpunkt der unterschriftsleistung gegeben ist und
3. das nicht wirklich viel kostet.

sicherheitshalber könntest du, christine, beim hausarzt deiner mutter (der das bestimmt auch 2008 schon war?) nachfragen, ob der dir bestätigen kann, dass deine mutter bei unterschriftsleistung noch voll geschäftsfähig war.

ich würde auf alle fälle davon absehen, nachträglich noch irgendwelche unterschriften zurückzudatieren, das ist nämlich strenggenommen sowas wie urkundenfälschung (!)

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« Antwort #7 am: 09.08.12, 09:23 »

Dazu hätte ich akut eine Frage.
Seit kurzem habe ich auch so eine Vorsorgevollmacht für meine Eltern. Da ich bemerkt habe, dass mein Bruder und dessen Lebensgefährtin immer gut eingekauft haben von Mutters Geld, habe ich nun alles an mich genommen, Sparbuch und so. Habe überall Vollmachten dafür. Mein Bruder ist Alkoholiker und im Rauschzustand nicht berechenbar. Er lebt im Haus meiner Eltern und würde wohl alles Geld nehmen, wenn er auf dem "Trip" ist. Auf dem Sparbuch sind gute 1000 Euro. Meine Mutter war immer sehr dominant und ist es heute noch. Da ich das verbliebene Geld schützen will, gebe ich nur Geld heraus zum Einkaufen für meine Mutter. Nun tobt sie und will einen Rechtsanwalt nehmen, wenn sie nicht mehr über ihr Geld verfügen dürfte. Davor habe ich keine Angst, aber mache ich mich strafbar, wenn ich mich weigere, das Buch heraus zu rücken?
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« Antwort #8 am: 09.08.12, 09:44 »

gatterl,
hat dein bruder auch vollmachten? einfach so durfte er doch eigentlich noch nie über das geld deiner mutter verfügen? kriegt er denn von der bank überhaupt geld? ist der dazu per unterschrift auf der bank für das konto verfügungsberechtigt?

einfach so aus dem bauch raus ohne nähere kenntnisse zu haben, würd ich sagen, du bist voll im recht und hast nix zu befürchten.
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« Antwort #9 am: 09.08.12, 09:47 »

gatterl,
hat dein bruder auch vollmachten? einfach so durfte er doch eigentlich noch nie über das geld deiner mutter verfügen? kriegt er denn von der bank überhaupt geld? ist der dazu per unterschrift auf der bank für das konto verfügungsberechtigt?

einfach so aus dem bauch raus ohne nähere kenntnisse zu haben, würd ich sagen, du bist voll im recht und hast nix zu befürchten.
Nein, mein Bruder hat gar keine Vollmachten. Er erschleicht sich das Geld, gibt vor, für Mutter einzukaufen und kauft zusätzlich für sich und die Freundin ein. Da meine Mutter stark sehbehindert ist, kann sie den Kassenzettel nicht lesen. Mein Vater ist ebenso noch mehr sehbehindert.
Ausserdem hat man mir gesagt, jeder, der ein Sparbuch hat, kann bis zu 2000 Euro abheben.
Also auch mein Bruder, sollte er es bekommen. Meine Mutter ist imstande und gibt es ihm, wenn sie noch sturer wird. Embarrassed
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« Antwort #10 am: 09.08.12, 09:54 »

eine betreuung hat nicht unbedingt was mit geschäftsfähigkeit zu tun... wenn sich deine mutter z.b. zwar noch allein versorgen kann, sich aber nicht mehr um ihre finanziellen belange kümmern kann und gefahr besteht, dass nicht unbedingt alles mit rechten dingen zugeht, gibts durchaus die möglichkeit, einen betreuer nur für vermögenssorge zu bestellen - die frage ist, ob du dir das antun willst.

ist deine vorhandene vollmacht ne privatschriftliche oder eine notarielle?
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gatterl
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« Antwort #11 am: 09.08.12, 10:00 »


ist deine vorhandene vollmacht ne privatschriftliche oder eine notarielle?
Eine Privatschriftliche
das Ganze eskaliert erst seit einigen Wochen, da mein Vater sein Restgeld immer gut gehütet hat und nie sagte, wie viel er auf der Seite hat.  Es sind noch 3000 Euro. Die wurden von meinem Bruder gefunden. Wenn die weg sind, ist alles weg. Ausser der Rente und der Leibrente, die ich ihnen zahle, damit sie um die Runden kommen.
Mein Bruder hat keine Einkommen ausser dem Geld, das ihm meine Eltern zuschustern. Er ist bei ihnen als Haushaltshilfe angestellt, damit er rentenversichert ist.
Sie würden mit dem Geld ( sind im Monat rund 2000 Euro ) auskommen, wenn mein Bruder und die Freundin nicht ziehen würden. Undecided
Ich habe keinerlei finanzielles Interesse, aber will meine Eltern einfach ihr Haus erhalten. Das ist noch da und wird nachher mein Bruder erben.
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lucia
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« Antwort #12 am: 09.08.12, 10:03 »

frag doch einfach mal bei eurem zuständigen amtsgericht, abt. betreuungsgericht, nach... die kennen das zur genüge und sind in der regel sehr hilfsbereit... dann hast du zumindest rechtssicherheit in den auskünften, wenn auch damit nicht mehr ruhe  Undecided
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gatterl
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« Antwort #13 am: 09.08.12, 10:05 »

Danke für den Tip Lucia   Undecided

frag doch einfach mal bei eurem zuständigen amtsgericht, abt. betreuungsgericht, nach... die kennen das zur genüge und sind in der regel sehr hilfsbereit... dann hast du zumindest rechtssicherheit in den auskünften, wenn auch damit nicht mehr ruhe  Undecided
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« Antwort #14 am: 09.08.12, 19:45 »

Wer das Sparbuch hat, kann abheben. Die Vollmacht wäre besser notariell. Existiert ein Testament?
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