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Autor Thema: Vererben, aber wie?  (Gelesen 2976 mal)
Irmgard3
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« am: 24.10.11, 09:59 »

Hoffe das Raute nun mehr Klarheit hat als im Juli.

Wie würdet ihr einen verpachteten Hof, mit Altenteilerhaus welches ich mit meinem Partner bewohne, übertragen.
Ich habe eine 34jährige verheiratete Tochter und ein Enkelkind.
Da ich nicht verheiratet bin, aber meine Mutter lebt noch auf dem Hof, den ich vor 10 Jahren übertragen bekommen habe, stelle ich mir mit über 60 Jahren die Frage, Übergabe oder nur Testament.
Den Hof möchte ich natürlich nicht das er verkauft wird, aber bei hoher Erbschaftsteuer wird das schon zum Problem und doch anders laufen.
Wer hat ähnliche Verhältnisse oder weiß Rat?
« Letzte Änderung: 04.11.11, 17:18 von Irmgard3 » Gespeichert

Lebe, wie du, wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
(Christian Fürchtegott Gellert)
maggie
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Bäuerinnen - sind wie andere frauen


« Antwort #1 am: 24.10.11, 11:20 »

liebe irmgard,

der hof wird ja nicht mehr bewirtschaftet  -
warum machst du dir sorgen was mit dem hof nach deinem tode passiert, da deine tochter bereits ein haus hat wird sie es ja nicht bewohnen, also vermieten - oder eben verkaufen -
und da kannst du ihr doch keine vorschriften machen,

ich würde das für micht nötige machen und sehen dass ich gut über die runden komme ...

mit meinen geschwistern zusammen stehen wir nun auch an einem solchen punkt - wir verkaufen unser elternhaus (nach ein jährigen abklärungen des käufers mit der denkmalpflege), die tage haben wir bescheid bekommen - auf 1.1.12 -
meine eltern wollten das eigentlich auch nicht, aber - wir haben alle bereits unser eigentum, es muss saniert werden, kostet einen haufen geld - und dann vermieten - nein ...
und das haus ist riesengross ( 9 wohn- und schlafzimmer und 2 küchen, bad (grosses zimmer) und 3 nebenräume, grosser estrich und noch einen grossen schopfanbau mit weiteren gemauerten räumen !!) -
und es darf keine 2. wohnung eingebaut werden (wir hofften mal auf 3) - aber die denkmalpflege gab das aus...

nun haben wir einen käufer gefunden der sich da eine vila ausbauen will (das haus ist 250 jahre alt) und zu viert drin wohnen will !!!

wir haben unsern eltern gegenüber kein schlechtes gewissen, wir haben einfach gewartet mit dem verkauf bis beide eltern gestorben waren, vater war zwar einverstanden mit dem verkauf - ihm war es im altersheim so wohl, dass das noch für 5 jahre sein zuhause war...
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liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz
annelie
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Hebt man den Blick, so sieht man keine Grenzen


« Antwort #2 am: 24.10.11, 13:33 »

Hallo Irmgard,
lass Dich sehr gut von einem oder besser mehreren Fachmännern/frauen (Notar, Anwalt, Rechtspfleger usw.) beraten. Gerade Testamente mit Vor- und Nacherben müssen sehr gut überlegt und formuliert werden, ansonsten haben bis über viele Generationen Deine Erben wenig Freude (ist nicht von mir, sondern ein Rechtspfleger am Nachlassgericht hat mir diesen Rat gegeben).

Eine Beratung wäre sowieso sinnvoll, den ich glaube, wenn der Betrieb nicht mehr selbstbewirtschaftet ist, bzw. ein bestimmtes Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit kommt, sind höhere Steuern fällig, ich glaube mich dunkel an sowas aus dem Agrarbürofachfrauenkurs zu erinnern. Aber sicher bin ich mir nicht mehr.... Huh
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Freundlich grüßt
Annelie


Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Sören Aabye Kierkegaard 1813 - 1855
gammi
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« Antwort #3 am: 24.10.11, 14:19 »



Spontan ging mir nur gerade Nießbrauch durch den Kopf. (Hatte grad aktuell damit zu tun).
Das heißt, dass Du zwar  übergibst, aber du weiterhin alle Kosten und alle Einnahmen bekommst. Der Nießbrauch wird dann im Grundbuch vermerkt.

Aber die Details kenne ich auch nicht, ich denke auch ein Notar kann da am besten weiterhelfen.
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Irmgard3
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« Antwort #4 am: 24.10.11, 15:26 »

Nießbrauch ist eine gute Sache, er erniedrigt die Steuern.

Aber wenns auch so alles bezahlbar bleibt würde ich lieber später übergeben. Weiß da nicht ein Steuerberater besser Bescheid als der Notar?
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(Christian Fürchtegott Gellert)
lucia
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« Antwort #5 am: 24.10.11, 16:05 »

hallo irmgard,

du brauchst beide.... notar und stb. geh mal zum stb deines vertrauens, schildere ihm, was du wie haben willst und mit diesen infos gehst du dann zum notar. dort erhältst du im normalfall kompetente beratung, einen ausgearbeiteten entwurf, den du dann wieder gemeinsam mit deinem stb durchgehst, evtl. abänderst und dann den auf deine bedürfnisse und wünsche hin abgestimmten vertrag später wieder beim notar unterzeichnest.
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lieben gruß, lucia
amazone
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Leben und leben lassen.


« Antwort #6 am: 24.10.11, 16:43 »

liebe irmgard,

ich kann dein vorhaben verstehen und auch nachvollziehen. ehrlich!

aber:
warum möchtest du deinen erben etwas "aufdrücken" was diese vielleicht gar nicht wollen?
warum machst du dir so viele gedanken, was mit dem passiert, was DIR wichtig ist, wenn dein kopf nicht mehr weh tun kann?
warum sprichst du nicht offen mit deiner tochter und sagst ihr deine nöte, sorgen, ängste?

ein veräußerungsverbot für nachfolgende generationen sehe ich sehr kritisch. man ist unbeweglich, egal was man mit dem hof vorhat.

bevor ich einen steuerberater und/oder notar zu rate ziehen würde, würde ich mit der familie reden.
und bitte nicht vergessen, dass alle nur an dein bestes wollen, egal wie sie beraten!  Undecided

irmgard, bitte nimm mir meine vielleicht unangenehmen worte nicht übel, aber ich finde du solltest dein leben so genießen wie es ist und alle vorzüge
vom vermögen so lange auskosten wie es geht und dann das motto: nach mir die sintflut.  Cool
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Beste Grüße von
Amazone
Irmgard3
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« Antwort #7 am: 24.10.11, 17:14 »

So habe ich es vor, lucia.


Amazone es ist nicht der Kopf, sondern das Herz.

Krumm nehme ich dir das auf gar keinen Fall, du hast schon recht, aber ich will auch veranwortungsbewußt handeln.

Ich wünsche mir, ich könnte  deine Einstellung so übernehmen, vielleicht,  aber das geht überhaupt nicht oder z.Zt. nicht.


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Paula73
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« Antwort #8 am: 24.10.11, 18:27 »

So habe ich es vor, lucia.


Amazone es ist nicht der Kopf, sondern das Herz.

Krumm nehme ich dir das auf gar keinen Fall, du hast schon recht, aber ich will auch veranwortungsbewußt handeln.

Ich wünsche mir, ich könnte  deine Einstellung so übernehmen, vielleicht,  aber das geht überhaupt nicht oder z.Zt. nicht.




Ich stimme der Meinung von Amazone zu und auch wenn du dich im Moment nicht mit dem Gedanken anfreunden kannst, laß ihn reifen und lehne es nicht von vorn herein ab.
Wie alt ist dein Enkelkind, zeichnet es sich ab das da Interesse an den Wurzeln besteht ?
Ansonst würde ich meinen ist diese Generation noch weiter vom Hof entfernt als deine Tochter und ich denke das Interesse ist u.U. noch geringer.
Wenn du nicht möchtest das deine Tochter ohne zutun die Früchte deiner Arbeit erntet, tu es selbst und suche nach Möglichkeiten zu genießen was du geschaffen hast.
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amazone
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Leben und leben lassen.


« Antwort #9 am: 24.10.11, 19:58 »

irmgard, ich bin erleichtert, dass du mir meine worte nicht übel nimmst.  Kiss

gegen das gefühl im herzen kann man nicht viel machen und vielleicht siegt irgendwann dein kopf.
ich wünsche dir, dass deine gedanken und sorgen bald aufhören und du eine lösung findest mit der vor allem du,
aber auch deine nachkommen, zufrieden sind.
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Amazone
mouhkouh
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« Antwort #10 am: 24.10.11, 20:08 »

Ich wünsche Dir auch, das du mit deinem Herzen (und deiner Tochter) ins Reine kommst- und hoffe sehr, das du nochmal umdenken kannst-
ich habe hier die andere Seite, denn wir haben so einen ähnlichen Übergabevertrag mit den Eltern meines Mannes bekommen, und man tat uns Unrecht, trotzdem sind wir jetzt sehr unbeweglich, mindestens bis zum Tode meiner Schwiegerleute.
Mir steht es nicht zu über Dich und Deine Familie zu urteilen, aber ich habe dadurch am eigenen Leib erfahren, wie sowas auch höllisch schief gehen kann- uns wurde zugetraut, den Hof verkaufen zu wollen, obwohl wir nie im Leben daran dächten. Da wird eher in Kauf genommen, solche Klauseln zu formulieren und die Ära des Hofes eventuell zu beenden, als Vertrauen zu schenken und den Hof mindestens eine weitere Generation bestehen zu lassen.
So wie ich verstanden hab, ist Irmgards Enkelin erst ein halbes Jahr alt..
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gammi
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« Antwort #11 am: 24.10.11, 23:17 »

Für mich macht es allerdings einen Unterschied was vereinbart ist ´solange der Übergeber lebt und was nach seinen Tode.
Das man nicht will, dass veräußert wird solange man lebt kann ich verstehen. Man hat was aufgebaut, vielleicht für etwas verzichtet. Wie Irmgard schrieb: Das Herz hängt daran.
Eine Veräußerungsklausel für nach dem Tode finde ich dagegen schon etwas befremdlich.
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LunaR
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Dat Eenen sien Uhl is det Annern sien Nachtigall


« Antwort #12 am: 25.10.11, 12:56 »

Hallo Irmgard,

ich kann schon verstehen, dass du an dem hängst, was du mit harter Arbeit geschaffen hast, aber eine Bindung über den Tod hinaus ....  . Da tut dir nicht mehr weh, was mit dem Hof geschieht. Dein Enkelkind ist noch so klein. Für wie lange sollen deiner Tochter die Hände gebunden sein, 20 Jahre oder gar 30 Jahre? Denn es wird dauern, bis das Enkelkind sein Erbe verantwortungsvoll antreten kann und ob dann die Liebe zum Hof da ist, ist noch ungewiss. Was soll mit dem Hof in der Zwischenzeit passieren, wenn deine Tochter beruflich anders orientiert ist?

Wichtig finde ich, dass du erst einmal gut für dich sorgst, damit du im Alter bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit finanziell so dastehst, dass du dir deinen Lebensstandard bewahren und die nötige Hilfe leisten kannst.

In der Familie meines Mannes wurde auch die Vorerberegelung gewählt, wofür es durchaus gute Gründe gab. Ist aber m. M. in beiden Fällen nicht so toll gelaufen. Meine SM, als Vorerbin, war immer der Meinung, sie habe geerbt und damit der Ansicht, dass unser Haus, jeweils zu Hälfte vom Erbe meines Mannes und meinem Erbe erbaut, eigentlich ihr gehört und ich nur ein geduldeter Bewohner dort bin, der sich dort breit gemacht hat.

Im anderen Fall wohnt die Vorerbin auch immer noch in "ihrem" Haus. Der eigentliche Erbe, ihr Sohn, möchte schon lange ein neues Haus bauen und das alte darin einbringen. Nicht dran zu denken, seine Mutter lässt das Haus nicht los. Da die Eltern noichg relativ jung sind, wird er sein Erbe vielleicht antreten können, wenn er selbst im Rentenalter ist. Er braucht aber jetzt seine Lebensplanung, also baut er jetzt. Bindet sich emotional nicht mehr an dieses Erbhaus und wird es verkaufen, sobald er kann.

Ich finde, wenn sich diese Vorerschaft nicht vermeiden lässt, sollte zumindest eine Regelung geschaffen werden, mit welchem Alter der Nacherbe sein Erbe antreten kann. Sonst gibt es keine Generation, die in vielen Entscheidungen eingeschränkt ist und die Generation des eigentlichen Erben muss evtl. ewig auf ihr Erbe warten.

LG

Luna 
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LunaR
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Dat Eenen sien Uhl is det Annern sien Nachtigall


« Antwort #13 am: 25.10.11, 13:31 »

... und noch etwas: Es ist eine Illusion zu glauben, dass der Vorerbe nicht an die Substanz des Erbes gehen kann. Als mein SV starb, war mein Mann erst 16 Jahre, also noch minderjährig. In den 5 Jahren bis zu seiner Volljährigkeit hatte die Bank keine Bedenken, meiner SM als Vorerbin Kredite für den privaten Konsum auszuzahlen und als Sicherheit das Erbe zu belasten. In den 5 Jahren wurde das Haus zu 25 % des  Marktwertes belastet. Mein Mann - bis dahin noch ahnungslos - durfte als erste nach dem Erreichen der Volljährigkeit zur Bank gehen und seine Unterschrift zum Einverständnis der Belastungen geben. Er hat dann gedrängt, dass das Haus ihm überschrieben wurde, bevor nichts mehr da war  Lips Sealed. Damit hatte er als 21jähriger die volle Verantwortung und die Kosten für alles, obwohl SM eine Hälfte bewohnte. Auch ein Reparaturstau wartete bereits auf ihn.  Achja, die Kredite meiner SM wurden erst von meinem Mann zum Teil und der Rest dann von ihm und mir gemeinsam abbezahlt  Angry

Luna
« Letzte Änderung: 25.10.11, 13:33 von LunaR » Gespeichert

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Irmgard3
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« Antwort #14 am: 25.10.11, 14:47 »

Ups, wer hat denn hier das Thema angepaßt?!

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