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Autor Thema: GAP nach 2013  (Gelesen 1925 mal)
Andreas
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I mog Di !


« am: 11.08.11, 11:30 »

Im Gegensatz zu den bisherigen Agrarreformen hat das EU-Parlament diesmal ein wichtiges Wort mitzureden.

Vor ein paar Wochen hat der EU-Agrarausschuß mit sehr großer Mehrheit den
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A7-2011-0202+0+DOC+XML+V0//DE
angenommen.
Auch vom EU-Parlament wurde dieser Entwurf mit großer Mehrheit der Abgeordneten beschlossen.

Der wohl wichtigste Absatz 25 in diesere Entschliessung lautet:

Zitat
(Das Europäische Parlament,)
 stellt fest, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in der Europäischen Union historisch bedingt eine sehr vielfältige Struktur hinsichtlich Betriebsgröße, Arbeitsverfassung, Arbeitsproduktivität und Rechtsform aufweisen; erinnert daran, dass Direktzahlungen auf eine Weise verteilt werden, die dazu führt, dass ihre Legitimität in Zweifel gezogen wird; nimmt den Vorschlag der Kommission, eine Obergrenze für Direktzahlungen einzuführen, zur Kenntnis und begrüßt diese Bemühung, das Problem der Legitimität der GAP und ihrer Akzeptanz in der Öffentlichkeit auf diese Weise anzugehen ; fordert die Kommission auf, die Einführung ähnlicher Mechanismen, die ebenfalls hierzu beitragen würden, zu erwägen , etwa eine degressive Gestaltung der Direktzahlungen nach der Betriebsgröße, bei der die objektiven Kriterien der Beschäftigung und der Anwendung nachhaltiger Verfahren berücksichtigt werden;
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A7-2011-0202+0+DOC+XML+V0//DE

Zum Glück hat ja der Deutsche Bauernverband bei der Berufsgenossenschaft  die Betragsberechnung nach den Grundsätzen der
"degressive Gestaltung der Direktzahlungen nach der Betriebsgröße, bei der die objektiven Kriterien der Beschäftigung berücksichtigt werden "
bereits mit Erfolg eingeführt.

Nur mit den Angaben des Mehrfachantrages werden hier nach einen Berechnungsmodell von Prof. Dr. Bahrs völlig unbürokratisch für jeden Betrieb der Arbeitsbedarf errechnet.

In Gesprächen mit dem Agrarbündnis, hat sich Agrarkommissar Ciolos sehr erfreut darüber gezeigt, dass der Bauernverband in Deutschland so hervorragende Vorarbeit geleistet hat.
« Letzte Änderung: 11.08.11, 11:49 von Andreas » Gespeichert
Andreas
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I mog Di !


« Antwort #1 am: 12.10.11, 16:45 »

Ciolos stellt Agrarreform vor: Das sind die Details!
[12.10.2011]

 

Hier die wichtigsten Eckpunkte des Vorschlags:
70 % der Direktzahlungen will die Kommission künftig als sog. Basis-Prämie zahlen, wobei die Cross Compliance-Vorgaben weiterhin erfüllt werden müssen.


Die restlichen 30 % sollen „gegreent“ werden. Für das Greening gelten folgende Auflagen:
a) Umbruchverbot für Dauergrünland,
b) Anbau von drei verschiedenen Kulturen auf dem Ackerland, wobei keine weniger als 5 % und mehr als 70 % der Fläche ausmachen darf und
c) Schaffung von 7 % ökologischer Vorrangflächen auf dem Ackerland. Als Beispiele nennt die Kommission Hecken, Feldgehölze, Gewässer, Biotope, Uferrandstreifen, Blühstreifen etc.

Ökologisch wirtschaftende Betriebe sind vom Greening freigestellt. Sie gelten durch ihre Produktionsauflagen per se als gegreent.


Junglandwirte (unter 40 Jahre) sollen in den ersten 5 Jahren nach der Betriebsübernahme einen obligatorischen Zuschlag von 25 % auf die Basisprämie erhalten.


In den benachteiligten Gebieten sollen die Mitgliedstaaten demnächst unabhängig von der Förderung in der 2. Säule einen Zuschlag auf die Basis-Prämie zahlen können. Die Förderkulisse für die benachteiligten Gebiete soll ab 2014 EU-weit nach einheitlichen Kriterien neu abgegrenzt werden.


Die Basis-Prämie soll künftig nach oben hin gekürzt und gedeckelt werden (Kappung). Bei Direktzahlungen bis 150.000 € pro Betrieb und Jahr gibt es keine Kürzung. Zwischen 150 000 und 200 000 € pro Betrieb und Jahr wird um 20 % gekürzt. Zwischen 200 000 und 250 000 €/Betrieb und Jahr gibt es 40 % weniger Direktzahlungen und zwischen 250 000 und 300 000 € pro Betrieb und Jahr 70 %. Über 300 000 € pro Betrieb und Jahr gibt es keine weitere Unterstützung mehr. Vor der Kürzung können die Löhne und Gehälter (einschließlich Steuern und Versicherungen) des Vorjahres abgezogen werden.


Direktzahlungen sollen nur aktive Landwirte erhalten. Aktiv ist ein Landwirt im Sinne der Kommission dann, wenn die Direktzahlungen mindestens 5 % der außerlandwirtschaftlichen Einkünfte ausmachen. Diese Regelung gilt nur für Betriebe mit Direktzahlungen von mehr als 5.000 €.


Die Cross Compliance-Maßnahmen sollen vereinfacht und reduziert werden, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie allerdings neu hinzukommen. Insgesamt will die Kommission die Kontrollsysteme vereinfachen und risikoorientierter ausgestalten.


Die Kommission will die Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten langfristig EU-weit vereinheitlichen. Im ersten Schritt soll den Mitgliedstaaten, die weniger als 90 % des EU-Durchschnitts erhalten, in Schritten ein Drittel des Defizits ausglichen werden. Das kosten die deutschen Landwirte etwa 10 bis 15 €/ha und Jahr an Direktzahlungen.


Die Sicherheitsnetze wie z.B. die private Lagerhaltung und Intervention sollen für krisenanfällige Sektoren effizienter werden. Die Reaktionsfähigkeit soll sich verbessern, Versicherungen und Fonds gefördert werden. U. a, sollen auch Versicherungslösungen für Wetter- oder Tierhaltungskrisen angeboten werden.


Die Zuckerquoten sollen 2015 endgültig auslaufen.


Die Mittel für die Agrarforschung sollen verdoppelt werden.


Quelle: Topagrar
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K1
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« Antwort #2 am: 23.10.11, 20:05 »

Die restlichen 30 % sollen „gegreent“ werden. Für das Greening gelten folgende Auflagen:
a) Umbruchverbot für Dauergrünland,
b) Anbau von drei verschiedenen Kulturen auf dem Ackerland, wobei keine weniger als 5 % und mehr als 70 % der Fläche ausmachen darf und
c) Schaffung von 7 % ökologischer Vorrangflächen auf dem Ackerland. Als Beispiele nennt die Kommission Hecken, Feldgehölze, Gewässer, Biotope, Uferrandstreifen, Blühstreifen etc.

7 Prozent meines Ackerlandes stilllegen zu müssen, heißt für mich, dass mir nicht mehr die Fläche reicht, dass ich mein Vieh mit betriebseigenen Futter versorgen kann. Wir haben 20er Böden, da ist sowieso viel Grünland dabei - Ackerland also eh knapp. Also bedeutet das, ich muss bei gleicher Viehstärke (wie in den letzten 10 Jahren) zupachten, oder zukaufen. Da Jedem die Fläche fehlt, werden wohl die Preise steigen. Wir müssen noch mehr transportieren, noch mehr importieren, noch mehr bezahlen. Vielleicht sollten die Befürworter sich einmal das Szenarium durchspielen, welchen Dominoeffekt man allein hier anstößt und wieviel grün vom greening übrig bleibt.

l.g. karin
« Letzte Änderung: 23.10.11, 20:10 von K1 » Gespeichert
muellerin
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« Antwort #3 am: 24.10.11, 07:50 »

Die Milchviehbetriebe, die neben ihrem Grünland nur noch Maisfläche haben, dürften mit der 3gliedrigen Fruchtfolge erhebliche Probleme bekommen.
Ebenso die Betriebe, die für mehr als 70 % ihrer Ackerfläche langfristige Maislieferverträge mit benachbarten Biogasanlagen abgeschossen haben.
Ein Grünlandumbruchverbot gibt es hier sowieso schon, das ist das kleinste Problem.
Problematisch finde ich die 7 % Ökofläche.
Alles in allem wird der bürokratische Aufwand noch größer als bisher schon.

Gruß
Müllerin
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fanni
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« Antwort #4 am: 24.10.11, 08:27 »

na dann bin ich froh, dass ich "nur" Wiese hab Wink..........

nein im Ernst......bei manchem frag ich mich schon, aber mich fragt ja eh keiner Cool
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Samy
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« Antwort #5 am: 24.10.11, 10:17 »

Ich bin gespannt, wie die 7%-Reglung dann im einzelnen aussieht.
Wir hatte gerade eine große CC-Kontrolle.
Wir haben auf unseren Flächen Stücke,die naß sind, schlecht zu erreichen etc.
Dort haben wir die Natur , Natur sein lassen.
Die Dame von der "Umwelt" hat das wohlwollend aufgenommen. Die Dame vom LW-Amt hat uns wegen der Flächen ans Bein getreten. Huh

Wie nun? Da haben uns wiedermal die "eigenen" Leute eine rein gedrückt.  Shocked

Samy
 
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Samy

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Irmgard3
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« Antwort #6 am: 24.10.11, 11:01 »

Ist mit 7 % ökologischer Vorrangflächen auch Dauergrünland gemeint oder muß es auf Ackerland stillgelegt werden?
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Lebe, wie du, wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
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muellerin
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« Antwort #7 am: 24.10.11, 12:30 »

Im Original heißt es: at least 7% of farmland (excluding permanent grassland).
Also betrifft es das Ackerland, wobei Landschaftselemente auf die 7 % angerechnet werden sollen.

Gruß
Müllerin
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Irmgard3
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« Antwort #8 am: 24.10.11, 12:44 »

Schade Müllerin, danke für die konkrete Antwort.
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« Antwort #9 am: 30.10.11, 20:50 »

Im Original heißt es: at least 7% of farmland (excluding permanent grassland).
Also betrifft es das Ackerland, wobei Landschaftselemente auf die 7 % angerechnet werden sollen.

Gruß
Müllerin

Wir haben oft an den Wegen an unseren Äckern Buschzäune, Hecken, Baumreihen usw.Auf den ersten Blick sieht es so aus, als dass hier anrechenbare Landschaftselemente bestehen. Nun sind aber die bewachsenen Wegraine meistens Stadtgrund, obwohl die Hecken schon zum Teil auf unseren Grund hineingewuchert sind.
« Letzte Änderung: 30.10.11, 20:52 von K1 » Gespeichert
Andreas
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« Antwort #10 am: 17.05.12, 22:36 »

Servus,
der EU-Abgeordnete Le Foll wurde zum französischen Agrarminister ernannt.
Seine Aussagen in EU-Parlament hören sich doch sehr gut an:

" Letztendlich wird die Zuteilung der Beihilfen nach zwei Kriterien erfolgen: Beschäftigung – denn ich glaube, dass in die Agrarpolitik auch der Gedanke an die Schaffung von Arbeitsplätzen einbezogen werden muss – und natürlich die Erzeugung öffentlicher Güter. Dieser Ansatz ist besser, als die Debatte über Obergrenzen für Beihilfen weiterzuführen und niemals zu irgendwelchen Lösungen zu gelangen. Ich sage das hier heute Nachmittag, weil das meine ehrliche Meinung ist."
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Naima
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Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es :-)


« Antwort #11 am: 18.05.12, 09:11 »

... Beschäftigung – denn ich glaube, dass in die Agrarpolitik auch der Gedanke an die Schaffung von Arbeitsplätzen einbezogen werden muss – ...

Das sind mit Sicherheit nicht die Familienbetriebe, die schaffen keine Arbeitsplätze, es sei denn für Vater und Sohn. Aber das war es dann auch schon.
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fanni
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« Antwort #12 am: 18.05.12, 09:51 »

Servus,
der EU-Abgeordnete Le Foll wurde zum französischen Agrarminister ernannt.
Seine Aussagen in EU-Parlament hören sich doch sehr gut an:

" Letztendlich wird die Zuteilung der Beihilfen nach zwei Kriterien erfolgen: Beschäftigung – denn ich glaube, dass in die Agrarpolitik auch der Gedanke an die Schaffung von Arbeitsplätzen einbezogen werden muss – und natürlich die Erzeugung öffentlicher Güter. Dieser Ansatz ist besser, als die Debatte über Obergrenzen für Beihilfen weiterzuführen und niemals zu irgendwelchen Lösungen zu gelangen. Ich sage das hier heute Nachmittag, weil das meine ehrliche Meinung ist."

im Prinzip kann ich das auch unterstützen..bin aber skeptisch....aber auch hier wird es Grenzen geben, denn insgesamt wird der Kuchen ja eher kleiner als größer und wenn jetzt Arbeitskräfte auf den Höfen gefördert werden hört sich das gut an, aber ich persönlich denke, dass es grade dann bei den uns so wichtigen Familienbetrieben ichsags mal so 50/60 Kühe, Er und Sie arbeiten voll ........eher zu einer realen Kürzung der Zahlungen kommen wird, weil ja ............ich sags mal sehr böse dann auch die vielen vielen vielen kleinen Betriebe in Griechenland, Rumänien/Spanien.......auch das gleiche für diese 2 Arbeitskräfte bekommen müssen und jetzt haben wir dann wieder die Diskussion, was ist groß und was ist klein. Mal schaunw as kommt.
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Andreas
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I mog Di !


« Antwort #13 am: 18.05.12, 11:59 »

Servus Fanni,
wenn es so kommt, wie Ciolos es vorschlägt, dass Betriebe über 1500 Hektar ihre geamten Lohnausgaben und sämtliche Sozialausgaben aus dem EU-Haushalt ersetzt bekommen, haben Familienbetriebe überhaupt nichts davon, im Gegenteil

Wenn es aber nach standartisierten Arbeitsbedarf geht, wie es in Deutschland bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung seit 2 Jahren schrittweise umgesetzt wird, so profitieren alle Betriebe davon, egal ob sie mit eigenen, fremden oder mit Maschinenring AK arbeiten.
Und was das Beste ist, es geht total unbürokratisch, die LSV verwendet dazu ausschließlich die Daten aus dem Mehrfachantrag.

Wenn es nach Norm AK geht, spielen die tatsächlich vorhandenen Arbeitskräfte überhaupt keine Rolle, sondern nur die KTBL-Werte

Das Pflügen von 50 Hektar Land oder das Melken einer Kuh dauert in Griechenland oder Rumänien doch auch nicht viel länger als in Deutschland.

Dafür sind aber die Löhne in Rumänien genau bei einen 10tel der Löhne in Deutschland.
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fanni
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« Antwort #14 am: 18.05.12, 13:20 »

Servus Fanni,
wenn es so kommt, wie Ciolos es vorschlägt, dass Betriebe über 1500 Hektar ihre geamten Lohnausgaben und sämtliche Sozialausgaben aus dem EU-Haushalt ersetzt bekommen, haben Familienbetriebe überhaupt nichts davon, im Gegenteil




...........ist das wirklich so?? Wo kann ich das nachlesen? Danke
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