Bäuerinnentreff - hier gehts zur Homepage!
News: www.baeuerinnentreff.de - die Seite für die Bäuerin im Netz!
 
*
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?
22.05.13, 20:28


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


« vorheriges nächstes »
Seiten: 1 [2] | Nach unten Drucken
Autor Thema: Lottospielverbot für Hartz 4 Empfänger  (Gelesen 1385 mal)
Solli
Bewohner
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 740


« Antwort #15 am: 13.03.11, 14:25 »

Mich würde echt mal interessieren, wer (in BaWü?) diese Meinung losgelassen hat!!

Elisabeth
Das war nicht irgendeine Meinung, sondern ein Urteil vom Kölner Landgericht!
Zitat
Laut eines Urteils des Landgerichts Köln, ist es Beziehern von Hartz-IV Leistungen per einstweiliger Verfügung ab sofort verboten, am Lotto- oder Glücksspiel teilzunehmen. Ein skuriles und absurdes Urteil, dass Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II Bezieher im hohen Maße diskriminiert
Zitat
Wie konnte es zu einer solchen gerichtlichen Verfügung kommen?
Ein privater Glücksspielanbieter mit Hauptsitz in Malta vertreibt unter anderem Sport-wetten auch in Deutschland und hatte die Verfügung vor Gericht erwirkt. Seit 2008 gilt in Deutschland nämlich ein Glücksspielvertrag, der nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erstellt wurde. In diesem Vertrag wurden die Rahmenbedingungen für das Betreiben von Glücksspielen geregelt. Insbesondere sollte mit den Richtlinien die Spielsucht bekämpft werden. Allerdings kollidieren die Rahmenbedingungen mit dem EU-Recht. Im Jahre 2010 erging daher ein Urteil des europäischen Gerichtshofs, dass das verankerte Sportwettmonopol für staatliche Gesellschaften in zahlreichen Punkten nach dem EU Recht nicht gerechtfertigt ist. Seit dem standen sich das EU-Urteil und die deutschen Rahmenbedingungen gegenüber.

Diese Lücke nutzte nun der Anbieter aus Malta aus, und ließ durch das Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die staatliche Westlotto GMBH ergehen. In der einstweiligen Verfügung wird das Monopol der staatlichen Anbieter in Frage gestellt. Denn dieses begründet sich in der Hauptsache mit der Prävention von Spielsucht. Schließlich könnte nur von staatlicher Seite gewährleistet werden, dass Menschen vor der Verschuldung und den gesundheitlichen Folgen einer Spielsucht geschützt werden. Eben jener Aufgabe kommen aber die staatlichen Gesellschaften nicht nach. Dieser Argumentation folgten die Richter am Landgericht Köln und gaben dem Begehren einer einstweiligen Verfügung statt. Schließlich sehen die neuen Hartz IV Regelsätze keine Gelder für Glücksspiele vor. In dem Staatsvertrag hätten sich aber die Bundesländer dazu verpflichtet, „die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten“, beides passe nach Ansicht der Richter nicht mehr zusammen. Daher müssen nun die Gesellschaften dafür sorgen, insbesondere Hartz IV Empfänger vom Spiel auszuschließen.

Quelle: www.gegen-hartz.de
Gespeichert

Uns hilft kein Gott, unsere Welt zu erhalten - das müssen wir schon selbst tun!
Cendrillon
Bewohner
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1646



« Antwort #16 am: 13.03.11, 21:18 »

hallo zusammen,
also auf der einen seite kann ich dieses urteil verstehen. ich selber habe 5 jahre lang in einem kiosk gearbeitet. da kamen alle möglichen und unmöglichen leute zum lottospielen unter anderem.

da hat mich doch tatsächlich mal einer gefragt, ob er "auf kredit" lotto spielen dürfe. er hätte im moment kein geld, er zahle dann später.....

ein anderer fall: eine ältere dame, die täglich! lose kaufen kam, konnte sich meistens ende monat ihre zigaretten nicht mehr kaufen, da kein geld mehr übrig blieb...

ich habe manche "heruntergekommene leute" lottospielen sehen. das sind meistens die, die viel zu viel spielen kamen, die es sich eh nicht leisten können.

jeder weiss, das lottospielen - glücksspiele im allgemeinen - abhängig machen können. wenn jemand schon nicht viel geld, aber zeit "zum versauen" hat, ist er/sie doch noch mehr gefärdet, süchtig zu werden. zumal die hoffnung zu letzt stirbt.

auf der anderen seite kann ich verstehen, das auch sozialempfänger gerne leben möchten, wie es ihnen gefällt - und wie sie es sich einrichten können.

aber eben, der richter wird an die restliche bevölkerung (steuern) und das wohl der familien (überschuldung durch sucht) gedacht haben. manche muss man eben zu ihrem glück zwingen.

liebe grüsse
katrin
Gespeichert

liebe grüsse
katrin

hoffe auf das beste um positiv zu bleiben
aber rechne mit dem schlimmsten um nicht enttäuscht zu werden.
Sasa
Bewohner
*
Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1439


« Antwort #17 am: 14.03.11, 10:48 »

Ich finde generell sollte es jedem Erwachsenen selbst überlassen werden, wofür er sein Geld ausgibt. Wenn nun ein erwachsener Hartz IV Empfänger Lotto spielen möchte, raucht und täglich ein oder zwei Bier- ist doch seine Sache. Ich finde es vermessen zu sagen, so, Du kriegst Geld vom Staat, das wird aber nun nur für vernünftige Sache ausgegeben.....wenn er dann in der letzten Woche des Monats einen leeren Kühlschrank hat muß er es halt selber ausbaden.

Anders ist es, wenn Kinder im Haushalt leben, die dann auch davon betroffen wären. Aber da gibt es heute schon bei jeder ARGE die Möglichkeit, dem Hilfeempfänger nur Gutscheine und kein oder nur teilweise Bargeld zu geben. Für die Gutscheine bekommt man Lebensmittel etc., aber keine Zigaretten, Alkohol usw. Mag für den Betroffenen ein diskriminierendes Gefühl sein, mit diesen Gutscheinen zahlen zu müssen, wenn es aber darum geht, die Kinder zu schützen, finde ich es ok.

Wenn ein Hartz IVer dann wirklich mal etwas gewinnt und die ARGE kommt dahinter - soweit ich weiß, lassen die sich auch schon mal Kontoauszüge zeigen- wird es ihm eh angerechnet.
Gespeichert
Seiten: 1 [2] | Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.18 | SMF © 2006-2007, Simple Machines
Dilber MC Theme by HarzeM
Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Homepage - Tractorpulling - Pferdeforum
Infothek - Branchenbuch - Gesetze/Verordnungen - Pachtspiegel
nach oben