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Autor Thema: Kalkulieren? Wie errechnet Ihr die Kosten?  (Gelesen 1259 mal)
Nordeidet
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« am: 13.12.10, 22:16 »

Hallo,

wie errechnet Ihr die Kosten?
z.B. Frühstück?!
Was soll dabei sein, und was darf ein Frühstück max. - min. kosten?!

Vielen Dank!
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Biobauer
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« Antwort #1 am: 14.12.10, 12:41 »

eigentlich ganz einfach,macht  nur  nen bissl arbeit.

stell  dir mal nen frühstück zusammen,was du da so anbieten  möchtest,  nimm küchenwaage und wieg diene einzelnen  komponenten aus.  wennste dann noch deine preise weißt,  kannnst dir  ja leicht deine  gesamtkosten aufaddieren.
ganz wichtig ,warenwert sollte höchstens 30prozent des endpreises sein, und  nicht vergessen, das finanzamt knöpft dir vom verkaufspreis auch nochmal  19  % ab,während du ja nur 7% bekommst.
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Streite dich nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit Erfahrung. (Bob Smith, 1962
Nordeidet
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Beiträge: 12


« Antwort #2 am: 15.12.10, 12:01 »

Danke!

Das bedeutet:
Verkaufswert = 100%
Warenwert = 30 %
mein Erlös ist = 70% vom Verkaufswert? (wobe das mein Lohn/Arneit ist?!)

Richtig?


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Ingrid2
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« Antwort #3 am: 15.12.10, 12:37 »

Vom Verkaufspreis gehen aber noch 19% ans Finanzamt ab - als Umsatzsteuer. Außer du hast ein Kleingewerbe angemeldet, dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Kleingewerbe geht bis zu einer gewissen Umsatzgrenze.

Zu berücksichtigen ist außerdem, daß in diesen 70% auch die Kosten fürs Kaffeegeschirr enthalten sein müssen - erst mal die Anschaffung und dann auch die Ersatzbeschaffung, geht ja auch mal was kaputt. Außerdem müssen auch die Maschinen und Geräte in diesem Aufschlag enthalten sein. Insofern rechnet sich der Aufschlag doch ganz schön runter.

Ingrid
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Biobauer
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Beiträge: 1167



« Antwort #4 am: 15.12.10, 12:55 »

Vom Verkaufspreis gehen aber noch 19% ans Finanzamt ab - als Umsatzsteuer. Außer du hast ein Kleingewerbe angemeldet, dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Kleingewerbe geht bis zu einer gewissen Umsatzgrenze.

Zu berücksichtigen ist außerdem, daß in diesen 70% auch die Kosten fürs Kaffeegeschirr enthalten sein müssen - erst mal die Anschaffung und dann auch die Ersatzbeschaffung, geht ja auch mal was kaputt. Außerdem müssen auch die Maschinen und Geräte in diesem Aufschlag enthalten sein. Insofern rechnet sich der Aufschlag doch ganz schön runter.

Ingrid


stimmt, dazu kommen dann noch kosten für energie wasser, müll,tischdecken reinigen und bügeln etc pp.
wennst amschlussmit 30 prozent arbeitsentlohnung rausgehst kannste zufrieden sein,mehr ist nicht drin,gastro is  nen knallharter job
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Nordeidet
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« Antwort #5 am: 15.12.10, 13:09 »

Vielen Dank!

Na dann hoffen wir auf Trinkgeld  Roll Eyes
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Biobauer
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Beiträge: 1167



« Antwort #6 am: 15.12.10, 14:40 »

Vielen Dank!

Na dann hoffen wir auf Trinkgeld  Roll Eyes




dann such dir eventuell schon malnne andere einkommmensalternative.

für ne beratung in sowasstehn auch die lwa bzw kammmern zur  verfügung,  wennste  nen gastroprofi  suchst, dann google mal hogademie.

servus

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Mannomann
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« Antwort #7 am: 15.12.10, 17:53 »

Na dann hoffen wir auf Trinkgeld  Roll Eyes

Wo ist Trinkgeld fürs Frühstück üblich? Hab noch nirgendwo gesehn/ gehört das es das gibt.
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