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Autor Thema: Gentechnik VI  (Gelesen 5806 mal)
Mannomann
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« Antwort #15 am: 02.12.10, 11:04 »


Da bin ich total überrascht. Waren es hier die Kirchen die als erste in den Pachtverträgen die Gentechnik verboten. Bin ja gespannt ob der Pasus in Zukunft wieder gestrichen wird.
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Mirjam
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Change happens!


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« Antwort #16 am: 02.12.10, 11:12 »

Hallo

das ist so nicht richtig.

Die Pachtverträge der Kirchen waren Bundesländerweise geregelt, die Kirche hat auch eigenen Unternehmen/Firmen die hier in Forschungszentren investieren, die auch mit Bio-Technik zu tun haben.

Das Schlagwort dieser Meldung lautet (Stand 2007): Katholische Kirche investeriert 35 Mio Euro in einen "Biopark"  in die Grüne Gentechnik

http://www.krause-schoenberg.de/gent_kath_kirche_invest_transkript_4_07.pdf

Wenn man etwas scrollt sieht man auch die Unterschiede der Pachtverträge der Bundesländer.

Ich kann mir vorstellen, dass eben auf solchen Forschungsergebnissen dann die oben genannten Aussagen zu Tage treten.



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Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!
lucia
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« Antwort #17 am: 02.12.10, 11:46 »

Interessant ist die Zusammensetzung der Expertenrunde...

Zitat aus der Meldung von animal-health-online vom 01.12.2010:

Zitat
Die Studienwoche der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften fand vom 15. bis19. Mai 2009 im Vatikan statt. Sie war von Akademiemitglied Prof. em. Ingo Potrykus (Golden Rice Humanitarian Board, ETH Zürich) mit Unterstützung der Akademiemitglieder Prof. em. Werner Arber (Universität Basel) und Prof. Peter Raven (Universität California) einberufen worden. Die teilnehmenden Wissenschaftler kamen aus dem Vatikan, Deutschland, den USA, der Schweiz, Australien, Argentinien, Israel, Großbritannien, Belgien, Italien, Indien, Kamerun, Russland und den Philippinen. Als externe Experten aus Deutschland nahmen an der Tagung auch Prof. Peter Beyer (Universität Freiburg), Prof. Joachim von Braun (Zentrum für Entwicklungsforschung / BioÖkonomierat) und Prof. Matin Quaim (Universität Göttingen) teil.

Ingo Potrykus ist der "Erfinder" des Golden Rice...
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lieben gruß, lucia
manurtb
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« Antwort #18 am: 02.12.10, 16:31 »

Nachdem ja erst vor kurzem die Vorhölle abgeschafft wurde, wird jetzt vielleicht noch mehr an alten Zöpfen abgeschnitten? Z.B. die göttliche Alleinstellung der Erschaffung von Tieren und Pflanzen? Bisher hatten wir mit der Zucht doch nur ein ganz kleines Bisschen dran geschnüffelt. Auf die Argumentation dann kann man sehr gespannt sein.
Wie bei der Kondomdiskussion. Wenn man da alte Aussagen neben neue legt, glaubt man nicht, dass die nur wenige Monate auseinanderliegen.

Und Golden Rice ist doch prima... Vitamin A in solchen Dosen ist dann kein Nahrungsmittel mehr, sondern ein Ergänzungsmittel... Schauen wir mal, welche Krankheiten das dann in den ärmeren Ländern puscht.
Ob wir irgendwann wieder einen neuen Preis ausloben? A la Nobel? Der war ja auch sehr betroffen, was seine 'Erfindung' alles angerichtet hat...
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lucia
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« Antwort #19 am: 02.12.10, 16:32 »

es wird noch interessanter:

Weder ist die Päpstliche Akademie der Vatikan, noch hat die Päpstliche Akademie eine positive Stellungnahme zur Agro-Gentechnik abgegeben. Die Päpstliche Akademie hat in ungewöhnlichen scharfen Worten diesen Behauptungen widersprochen:

Zitat
"The statement is not a statement of the Pontifical Academy of Sciences because the Pontifical Academy of Sciences as such -- 80 members -- wasn't consulted about it and will not be consulted about it," Bishop Marcelo Sanchez Sorondo, the academy's chancellor, told Catholic News Service (1.12.2010)]

Link dazu nachreich
« Letzte Änderung: 03.12.10, 12:21 von lucia » Gespeichert

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« Antwort #20 am: 10.12.10, 10:09 »

es gibt neues vom 'brokkoli-patent':

aus einem spiegelartikel von gestern abend (auch in anderen quellen so gelesen)

spiegel-online: 09. Dezember 2010, 18:15 Uhr
Streit um Gemüse
Umstrittenes Brokkoli-Patent vor dem Aus

Ein biologisches Verfahren zur Züchtung einer speziellen Gemüse-Sorte ist keine schützenswerte Erfindung - das hat das Europäische Patentamt entschieden. Damit gibt die Behörde den Beschwerden von Umweltschützern und zwei Wettbewerbern Recht.

München - Wegweisendes Urteil in einem Präzedenzfall: Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat entschieden, dass "im Wesentlichen biologische Verfahren" nicht patentierbar sind. Zu diesem Schluss kam die Große Beschwerdekammer des EPA bei ihren Beratungen zu zwei umstrittenen Patenten auf spezielle Sorten von Brokkoli und Tomaten.

Damit schloss sich die Kammer im Grundsatz der Auffassung von Umweltschützern, Landwirten und Kirchen an. Auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatte die Rücknahme der beiden Patente gefordert.

Nach der nun erfolgten Grundsatzentscheidung müsse in einem weiteren Schritt noch über die Einzelpatente entschieden werden, teilte EPA-Sprecher Rainer Osterwalder mit. [...]
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« Antwort #21 am: 10.12.10, 12:21 »

auch die abl hat dazu ne pressemitteilung rausgegeben:


AbL – Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.

Pressemitteilung

Zur Entscheidung des Europ. Patentamtes beim „Brokkoli und Tomaten“-Patent:
Leben ist nicht patentierbar - AbL fordert klares Verbot


Auch Patentansprüche auf Pflanzen und Tieren sowie deren Gene, Saatgut und
Nachkommen und auf daraus hergestellte Lebensmittel sind zurückzuweisen
„Die Versuche von multinationalen Konzernen und Forschern, die vollständige Kontrolle über
die Lebensmittelerzeugung vom Acker und Stall des Bauern bis zum Teller des
Verbrauchers mit Hilfe von Patenten zu erlangen, hat mit der aktuellen Entscheidung des
Europäischen Patentamtes (EPA) einen großen Dämpfer erhalten“, so Georg Janßen,
Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. Das
technische Verfahren zur konventionellen Züchtung von Brokkoli ist nach EU-Patentrichtlinie
nicht patentierbar, das hat nun auch das EPA erkannt. Deshalb müssen nun die
Patentansprüche auf das Züchtungsverfahren zurückgewiesen werden. Dies ist ein wichtiger
Teilerfolg für Bäuerinnen und Bauern, VerbraucherInnen und für das Bündnis „no patents on
seeds“, die seit Jahren unermüdlich und mit großer inhaltlicher Hintergrundarbeit die
Patentierungsoffensive auf Pflanzen und Tiere immer mehr ins öffentliche Bewusstsein
rückt.“
Janßen erklärte weiter: „Offen lässt das EPA in seiner aktuellen Entscheidung aber, ob nicht
doch die Brokkoli-Pflanzen, das Saatgut und die essbaren Teile des Brokkoli patentiert
bleiben. Die AbL fordert das EPA auf, konsequent zu sein und auch diese Patentansprüche
klar zurück zu weisen. Denn Leben gehört sich selbst und darf nicht patentiert werden. Jetzt
ist die Bundesregierung gefordert: Sie muss – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – den
vielen guten Worten Taten folgen lassen und eindeutig die Patentierung von Pflanzen und
Tieren, von Züchtungsverfahren, Saatgut und Nachkommen sowie daraus hergestellte
Lebensmittel gesetzlich verbieten. Hierzu muss entsprechend das europäische und das
deutsche Patentgesetz so geändert werden, dass Patente auf Pflanzen und Tiere – sei es
konventionell oder gentechnisch veränderte Pflanzen oder Tiere - erst gar nicht erteilt
werden dürfen,“ fordert Janßen. „Die Auseinandersetzung um Patente auf Leben ist noch
längst nicht beendet und wir werden uns nicht auf diesem Teilerfolg ausruhen. Denn wir
lehnen es konsequent ab, dass große Konzerne Monopolansprüche auf das Leben
erheben!“

V.i.S.d.P.: Georg Janßen, Telefon mobil: 0170-4964684
Kontakt: Annemarie Tel. 04131-400720
Berlin / Lüneburg, 10.12.2010
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« Antwort #22 am: 10.12.10, 15:18 »

hier gibts auch noch die offizielle pressemitteilung des europäischen patentamts zur entscheidung.
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« Antwort #23 am: 16.01.11, 14:46 »

http://www.jungewelt.de/2011/01-13/005.php


Ob die Autoren dieses Berichts jetzt aus der Partei ausgeschlossen werden??

Was für Pöhhse Ketzer!!
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« Antwort #24 am: 03.02.11, 19:58 »

OHHPS


http://www.tagesanzeiger.ch/wissen/natur/koInstitut-befindet-Gentechmais-fuer-unschaedlich-/story/23168977
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« Antwort #25 am: 09.02.11, 21:59 »

09.02.2011: Vorentscheidung bei EU-Gericht zu Honig mit Genzusätzen

Luxemburg (dpa) - Das höchste EU-Gericht könnte schon bald strengere Regeln für die Herstellung von Honig mit Rückständen aus gentechnischer Produktion vorgeben. Ein hoher Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) legte am Mittwoch in Luxemburg dar, dass mit gentechnischen Stoffen versetzter Honig eine besondere Zulassung für den Handel brauche (Rechtssache C-442/09).

Hintergrund ist das Gerichtsverfahren eines Imkers gegen den Freistaat Bayern. Bayern ist Eigentümer von Grundstücken, auf denen zu Forschungszwecken gentechnisch veränderter Mais des Typs MON 810 angebaut wurde. Dem Unternehmen Monsanto wurde 1998 die Genehmigung für den Anbau dieses genetisch veränderten Maises erteilt.

Der Betreiber einer Liebhaberimkerei produzierte und verkaufte Honig in der Nähe dieser Anbauflächen. Nach Angaben des EU-Gerichts wurden im Jahr 2005 in den Bienenstöcken des Züchters genetisch veränderte Rückstände festgestellt. Der Mann meinte daraufhin, seine Imkereiprodukte seien unbrauchbar.

Generalanwalt Yves Bot erklärte, dass der ungewollte Rückstand von Pollen der Maissorte MON 810 in Honig dazu führe, dass dieser Honig einer Zulassung für Handel und Vertrieb braucht. Ein Urteil des höchsten Gerichts wird in einigen Monaten erwartet.

Quelle
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« Antwort #26 am: 10.02.11, 10:13 »

ich hab schon wieder was lesenswertes....

Sehr interessant: 4 Wissenschaftler kritisieren DFG-Broschüre zur Grünen Gentechnik: falsche Informationen, unangemessen positiv

Die DFG-Broschüre ‚Grüne Gentechnik‘ genügt ihrem eigenen Anspruch nicht
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« Antwort #27 am: 10.02.11, 10:24 »

Hmm..

ich dachte immer, am EU-Gerichtshof würden die gleichen Rechtsgrundsätze gelten, wie sie in allen freiheitlich demokratischen Staaten und auch einigen totalitären gelten.
Nämlich dass die Anwälte ihre Argumente bringen und die Richter entscheiden.

Schon verwunderlich, dass die Stellungsnahme eines einzigen Anwalts als "Vorentscheidung" tituliert wird....
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« Antwort #28 am: 10.02.11, 10:30 »

immerhin ist die meldung dem EuGH ne eigene pressemitteilung wert...

auch der schlussantrag des generalanwalts komplett liest sich sehr interessant...
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« Antwort #29 am: 10.02.11, 10:57 »

Danke für den link, Lucia.

Ich habe meinen Glauben an das europäische Rechtssystem wiedergefunden.

Zitat
Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend. Aufgabe des Generalanwalts ist es, dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit einen Entscheidungsvorschlag für die betreffende Rechtssache zu unterbreiten. Die Richter des Gerichtshofs treten nunmehr in die Beratung ein. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

Wie der dpa-Korresponmdent daraus eine "Vorentscheidung" herleitet, wird sein Geheimnis bleiben.
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