So, Steinbock kommt mit der alljährlichen Frage wegen Steuergeschichten

(Okey, ich weiß, die meisten haben einen guten Steuerberater, aber vielleicht
gibt's ein paar so unerschrockene

wie mich)
Wenn ich zwei PV-Anlagen (eine aus dem Jahr 2001 und eine aus dem Jahr 2009)
steuerlich anzugeben habe:
Muss/Darf ich dann
zwei Einnahmenüberschussrechnungen machen?
Muss/Darf ich
zwei verschiedene Umsatzsteuererklärungen abgeben.
(Fände ich irgendwie einfacher)
Elisabeth