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Autor Thema: Steuerklärung  (Gelesen 4738 mal)
freilandrose
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Nur Geduld, mit der Zeit wird aus Gras - Milch


« Antwort #30 am: 08.07.06, 20:14 »

Hallo Landmama,
sag das nicht. Die LKK sucht wie verrückt Beitragszahler!!!
Es kommt darauf an, wieviel Land ihr bewirtschaftet und demzufolge holen sie Euch als Beitragszahler!
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Liebe Grüsse
Freilandrose
Steinbock
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« Antwort #31 am: 29.03.10, 15:21 »

schupps

Ist bei Euch mit der UST-Erklärung (Voranmeldungen) alles längst klar, oder hab ich nicht die richtige Box gefunden.

Also, wir haben seit ein paar Monaten eine PV-Anlage. Jetzt soll ich da 1/4 jährlich UST-Voranmeldung machen und soweit ich mir auf der www-Seite vom Finanzamt erlesen habe, geht das nur per PC (ELSTER).

Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen, bin gerade ein bisserl überfordert. Habe bisher nix mit UST zu tun gehabt.

Bin für viele gute Antworten dankbar.

Elisabeth
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bienchen3
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Beiträge: 484


« Antwort #32 am: 29.03.10, 18:03 »

Hallo Elisabeth,

wir haben auch seit August eine PV-Anlage und damals vom FA einen Fragebogen bekommen zum ausfüllen. Danach kam dann der Bescheid vom FA, daß wir für die PV-Anlage abzugsberechtigt sind, und im ersten Jahr monatliche Erklärung abgeben müssen, und dann 1/4-jährlich. Hast du denn noch nie eine Erklärung abgegeben? Das ist doch eine Riesen-Summe aus dem Kaufpreis, den du dem FA zinslos stundest? Oder hab ich da irgendwas falsch verstanden?Huh

Sabine
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Steinbock
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« Antwort #33 am: 29.03.10, 21:53 »

Doch, die Vorsteuer für die Investition ist schon da (hat Steuerbüro gemacht).
Bloß jetzt soll/kann/darf ich das machen (ist ja nur ne kleine Anlage), Steuerdienst
kostet auch...  Vermutlich ist es auch supereinfach. Bloß ist es halt neu für mich.

Elisabeth
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Tina
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Bäuerinnen - find ich gut!


« Antwort #34 am: 29.03.10, 22:50 »

Hallo Elisabeth,
wir/ich lasse das den STB machen, kostet, aber der weiß alle Möglichkeiten, was abzusetzen geht. Mittlerweile haben wir auch mehr, wo wir Umsatzsteuer abzugsberechtigt sind.
Wir haben auch den Steuerberater gewechselt, und das war richtig, wie ich das jetzt sehe.
Außerdem die STBkosten sind auch absetzbar.
LG
Tina
Übrigens war es für uns ein Vorteil, das wir monatlich die Umsatzsteuer erklären mußten, haben jetzt einen Stall gebaut und an den landw. Betrieb verpachtet. Konnten die Vorsteuer beim Bau gleich wiederbekommen und über die Pacht nach und nach abführen. Wenn Du so willst, ein zinsloser Kredit.
LG
Tina
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LG
Tina
Steinbock
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 742


« Antwort #35 am: 14.02.11, 10:03 »

So, Steinbock kommt mit der alljährlichen Frage wegen Steuergeschichten Wink
(Okey, ich weiß, die meisten haben einen guten Steuerberater, aber vielleicht
gibt's ein paar so unerschrockene  Cool wie mich)

Wenn ich zwei PV-Anlagen (eine aus dem Jahr 2001 und eine aus dem Jahr 2009)
steuerlich anzugeben habe:

Muss/Darf ich dann zwei Einnahmenüberschussrechnungen machen?

Muss/Darf ich zwei verschiedene Umsatzsteuererklärungen abgeben.
(Fände ich irgendwie einfacher)

Elisabeth
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Ingrid2
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« Antwort #36 am: 14.02.11, 10:24 »

Also ich würd sagen, das geht alles zusammen in einer Umsatzsteuerklärung bzw. Einnahmenüberschussrechnung. Du hast ja auch nur 1 Steuernummer, also zählen beide PV-Anlagen als zu einem Betrieb zugehörig. Du machst ja bei verschiedenen Betriebszweigen auch nicht jedes mal eine gesonderte Einkommenssteuererklärung, sondern da wird alles zusammengefasst.

Ingrid
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Petra2
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« Antwort #37 am: 14.02.11, 18:15 »

Hallo Steinbock,

bei gleichen Besitzverhältnissen, wie die Erste, wird alles zusammen in einer Erklärung erfasst.

LG
Petra2
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Manche Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, haben aber keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(George Orson Welles)
Steinbock
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« Antwort #38 am: 18.02.11, 20:19 »

Okey, danke für die Antworten.

Habe diese Woche Göga vorgeschickt (weil er eh in der Kreisstadt zu tun hatte)
 ins Finanzamt-Service-Zentrum.

Habe ihm genau meine Fragen aufgeschrieben und meine möglichen Antworten
aufgeschrieben.

Der Berater vom Finanzamt sagte zu allem Ja, dass passt schon so. Roll Eyes
Mein Mann meinte aber, der Herr habe gar nicht richtig zugehört und er
wisse nun auch nicht, was von solchen "JAs" zu halten sei.

Elisabeth
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Vitus
kann bei Bedarf sogar Hochdeutsch.
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und der Zukunft zugewandt


WWW
« Antwort #39 am: 23.06.11, 09:49 »

So, Steinbock kommt mit der alljährlichen Frage wegen Steuergeschichten Wink
(Okey, ich weiß, die meisten haben einen guten Steuerberater, aber vielleicht
gibt's ein paar so unerschrockene  Cool wie mich)

Wenn ich zwei PV-Anlagen (eine aus dem Jahr 2001 und eine aus dem Jahr 2009)
steuerlich anzugeben habe:

Muss/Darf ich dann zwei Einnahmenüberschussrechnungen machen?

Muss/Darf ich zwei verschiedene Umsatzsteuererklärungen abgeben.
(Fände ich irgendwie einfacher)

Elisabeth

Ich würde jeweils eine getrennte Einnahme-Überschuss-Rechnung machen
und die Beträge in meiner Umsatzsteuererklärung (und meiner Einkommenssteuererklärung) zusammenfassen.

Aber ich bin nur ich...
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Was hilft es uns, wenn wir über Vergangenes klagen?
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Vitus
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