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Autor Thema: BHV1/IBR: Ausbruch, Bekämpfung, Verordnungen  (Gelesen 6226 mal)
erika2
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« Antwort #90 am: 20.04.12, 13:17 »

Mal ganz dumm frag:

sind die Bestimmungen in Bayern andere, oder ist es so, dass sie nicht eingehalten wurden: ich kenne das so, dass wir gar kein Tier zukaufen dürfen ohne vorliegende IBR Bescheinigung (Nieders).
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„Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.“

Sören Aabye Kierkegaard
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« Antwort #91 am: 20.04.12, 13:37 »

wir haben noch viel strengere. zwei mal bluten lassen und Quarantäne plus Bescheinigung und  trotzdem jetzt massiv IBR.

kostet viel viel Geld und dann sowas...

LG Petra
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Petra
gammi
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« Antwort #92 am: 20.04.12, 14:49 »

Auch wenn es für die betroffenen Betriebe - und Petra, du kaufst ja keine Fresser mehr, also betrifft es dich ja nur noch am Rande  Lips Sealed - sicher nicht nett ist. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nie. Aber ich denke man soll hier mal aus einer Mücke keinen Elefanten machen.
Ich bin davon überzeugt, dass es ein Einzelfall ist!!!!!!!! Und deshalb ist jetzt nicht automatisch ganz Deutschland verseucht.

@Petra: was versprichst Du dir davon, wenn Du jetzt gleich das Veterinäramt anrufts ? ? ? Beobachten und ruhig verhalten ist hier in meinen Augen das Beste. Dann redet morgen niemand mehr davon. In den betroffenen Betrieben wird gekeult und saniert. Basta!

Wir leben seit Jahren mit BHV1 ohne, dass es zur Massenausbrüchen kam.
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erika2
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« Antwort #93 am: 20.04.12, 14:54 »

Ich kapiers nicht: Auch wenn man als ibr freier Betrieb in Bayern von einem ibr freien  Betrieb (außerhalb Bayern) zukauft muss man noch mal bluten und Quarantäne einhalten? Das ist doch doppelt gemoppelt.  Wozu hab ich denn meine Ibr Bescheinigung?  Und meine Routineuntersuchungen?
Ich dachte schon, bei uns wäre es streng, weil die ibr Bescheinigung gds nur 2 Wochen gilt, und anderswo dauerhaft.
« Letzte Änderung: 20.04.12, 14:56 von erika2 » Gespeichert

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Sören Aabye Kierkegaard
Mathilde
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« Antwort #94 am: 20.04.12, 15:12 »

Hallo,

streng hin, streng her, da hat wohl ein kleines Teufelchen den Bayern ein Schnippchen geschlagen. So ist das eben wenn man im Glashaus sitzt.

Wir hatten auch nur ehem. Impfreagenten und nachher mal eine einzige Färse und da wusste niemand wo das herkommen sollte  Huh

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Marie von Ebner-Eschenbach
erika2
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« Antwort #95 am: 20.04.12, 15:28 »

Und dann wäre da noch das Wild....das wechselt auch über (Bundes) Ländergrenzen, und zwar ohne Bescheinigung.

Ich finde diese unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen (nicht nur in diesem speziellen Bereich) sowieso zum K...n.  Diese dt Kleinstaaterei ist doch wohl nicht mehr zeitgemäß.
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Sören Aabye Kierkegaard
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« Antwort #96 am: 20.04.12, 15:56 »

Hallo Gammi freilich betrifft es mich und zwar doppelt. erstens habe ich Fresser nach DonauRies verkauft und deshalb wollte ich mich rechtlich abklären, zweitens kaufe ich Absetzer aus dem Osten und bin dadurch nochmal betroffen.

wenn ich fast 400 Tiere keulen muss finde ich das keine Kleinigkeit, außerdem gibt es Vorschriften, zwei mal Bluten plus Quarantäne, wo durch ein einschleppen von IBR vermieden werden soll.

und Erika, Bayern hat den Art. 10 sprich ist IBR frei und deshalb darf von außerhalb Bayerns nur eingeführt werdne wenn geblutet und Quarantäne plus Bescheinigung und wie man sieht nützt es gar nix.


nur wie ich letzes Jahr genau das angesprochen hab, hats keinen interessiert.

LG Petra
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erika2
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« Antwort #97 am: 20.04.12, 16:19 »

Ich versteh ja den Sinn nicht, wie  man ein Bundesland ibr frei erklären kann: da gehen Weiden über BL Grenzen hinweg oder an ihnen entlang und auf der außerbayrischen Seite des zaunens weiden ebnefalls Rindviecher.....und die begegnen sich am Zaun... oder brechen mal aus....

Ich schreib das deshalb, weil wir ja schon lange (Auf freiwilliger Basis 20 oder noch mehr Jahre kA) Ibr frei sind und anfangs immer nochmal im gewissen Abstand innerhalb unserer Zäune abgetrennt haben, weil die Nachbarwiesen Tiere eben unbekannten Status hatten.


...außerdem gibt es Vorschriften, zwei mal Bluten plus Quarantäne, wo durch ein einschleppen von IBR vermieden werden soll.

und Erika, Bayern hat den Art. 10 sprich ist IBR frei und deshalb darf von außerhalb Bayerns nur eingeführt werdne wenn geblutet und Quarantäne plus Bescheinigung und wie man sieht nützt es gar nix.
nur wie ich letzes Jahr genau das angesprochen hab, hats keinen interessiert.
LG Petra

Mir ist jetzt nicht ganz klar, was Dich so aufregt, bzw was du an Vorschriften anders haben möchtest. Das ist ja im Prinzip bei Euch alles doppelt abgesichert. Entweder ist  in diesen Fällen geschlampt worden oder "kriminell" gehandelt worden...oder es gibt noch einen Einschleppungsweg, der nicht bekannt ist.
Aber gegen alle 3 Varianten ist man machtlos. , das gehört leider mit zu unserem unternehmerischen Risiko.
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Sören Aabye Kierkegaard
gammi
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« Antwort #98 am: 20.04.12, 16:43 »

Hallo Gammi freilich betrifft es mich und zwar doppelt. erstens habe ich Fresser nach DonauRies verkauft und deshalb wollte ich mich rechtlich abklären, zweitens kaufe ich Absetzer aus dem Osten und bin dadurch nochmal betroffen.



Dann darfst Du halt keine Absetzer aus dem Osten kaufen  Lips Sealed.........ein Restrisko wird immer bleiben.

Was mich jetzt eher nachdenklich macht ist was der Verbraucher sich dabei denkt. In einer anderen Zeitung waren zu dem Artikel darüber nämlich Kommentare wie: Fleisch mit Herpes-Bläschen....igitt. Oder BSE ist zurück.

http://www.augsburger-allgemeine.de/community/forum/bayern-und-region/19674736-Rinderseuche-kehrt-nach-Bayern-zurueck-id19674736.html

http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Rinderseuche-kehrt-nach-Bayern-zurueck-id19673826.html#comments
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gammi
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« Antwort #99 am: 20.04.12, 16:57 »

Hallo Gammi freilich betrifft es mich und zwar doppelt. erstens habe ich Fresser nach DonauRies verkauft und deshalb wollte ich mich rechtlich abklären, zweitens kaufe ich Absetzer aus dem Osten und bin dadurch nochmal betroffen.



Ähm....warum sollst Du haftbar sein, wenn die "Übeltäter" doch aus Rumänien kamen ? ? ?
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Paula73
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« Antwort #100 am: 20.04.12, 18:03 »

.... möchte nur mal so am Rande anmerken das wir im Osten nun auch schon 20 Jahre IBR frei sind. 2 x im Jahr wird über die Milchproben der LK auf IBR, Brucelose und Leukose untersucht.
IBR frei Bescheinigung gibts auf Anfrage beim Vet-Amt, diese ist ein Jahr gültig. Der Viehhändler hat sich die letzte selbst auf dem Amt geholt ( Datenschutz Huh?). Bullenkälber gehen i.d.R. nur mit BVD Attest vom Hof und ins Ausland. Nach IBR fragt hier nur selten jemand, deshalb gehe ich auch davon aus das nur noch sehr wenige Betriebe betroffen sind.

@ Petra - wieso kaufst du noch aus dem "Osten" zu, ich denke ihr stellt gar keine Fresser mehr auf ?
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amazone
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« Antwort #101 am: 20.04.12, 18:07 »


Dann darfst Du halt keine Absetzer aus dem Osten kaufen  Lips Sealed.........
gammi, meine liebe..... ich weiß ja das du das nicht ernst meinst..... wenn doch dann: .....  Wink

wir haben diese woche einen guten preis für die absetzer erzielt.... so macht das wirklich spaß.... aber wohin die tiere gegangen sind:

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« Antwort #102 am: 20.04.12, 18:07 »


und Erika, Bayern hat den Art. 10 sprich ist IBR frei
LG Petra

Hallo,

und das ist ja wohl dann jetzt eine bayrische Lüge. Man kann sich auch Amtsmässig immer anlügen.
warum müssen die Bullen eigentlich gleich gekeult werden? Glaube nicht dass das so einfach gegen das Tierschutzgesetz geht. Wenn der Betrieb nur an den Schlachthof verkauft - was soll das dann?

LG Mathilde
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Marie von Ebner-Eschenbach
Paula73
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« Antwort #103 am: 20.04.12, 19:30 »


und Erika, Bayern hat den Art. 10 sprich ist IBR frei
LG Petra

Hallo,

und das ist ja wohl dann jetzt eine bayrische Lüge. Man kann sich auch Amtsmässig immer anlügen.
warum müssen die Bullen eigentlich gleich gekeult werden? Glaube nicht dass das so einfach gegen das Tierschutzgesetz geht. Wenn der Betrieb nur an den Schlachthof verkauft - was soll das dann?

LG Mathilde



..... bei so etwas spielt der "Tierschutz" keine Rolle. Die Besitzer werden ja " entschädigt", ob einer der Beamten auch nur einen Gedanken daran verschwendet was es für einen arrangierten Tierhalter bedeutet wenn der Bestand einfach so gekeult wird wage ich zu bezweifeln.
Es ist doch schließlich nur Nutzvieh.
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« Antwort #104 am: 20.04.12, 19:31 »

Hallo Paula..


1. wir sind Fresserbetrieb sprich kaufe Kälber mit 2 Monaten und füttere sie dann bis 200 kg und verkaufe sie dann wieder an den Bullenmäster (ca. 300 Stück im Jahr), das haben wir aufgehört wegen massiven Arbeitsbedarf was mit Baby nicht klappt und den Wahnsinnspreisen am Markt (sprich ich bekomme 100 Euro für fast 5 Monate Arbeit insgesamt).

2. wir haben Bullenmast in Tretmiststall kaufe ca. 70 Absetzer aus dem Osten (sprich Mutterkuhabsetzer die Fleischbetont sind), weil die besserer Zunahmen haben, gesünder sind und ein wesentlich besseres Preis/Leistungsverhältnis haben als jedes Milchkuhkalb. Deswegen werden jedes Jahr zwischen 50.000 Absetzer aus dem Osten eingefahren in Bayern. Diese Tiere können nur auf Stroh oder evtl. auch auf Gummibelag gehalten werden. Spalten rein nicht.

ich denke die Mutterkuhabsetzer werden nicht erfreut sein, wenn sie auf ihren Tieren sitzen bleiben und die sind IBR frei. aber trotzdem kann man mal einen positiven haben. auch innerhalb in  Báyern oder glaubt ihr wir sind eine Insel.

LG Petra
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Petra
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