|
MF
Gast
|
 |
« am: 11.10.12, 10:28 » |
|
Hallo zusammen,
Investiert Ihr euer Privates Geld, das auserlandwirtschftlich verdient wird, in den Betreib eures Partners (Hof gehört dem Partner alleine). Wie haltet es Ihr mit Kredietverträgen(Für den Betrieb) unterschreibt Ihr die? Werdet Ihr gefragt wie investiert wird, und in was und dürft mitentscheiden?
Aus meinen Fragen ist wohl klar wie es bei uns läuft: Geld her, und nicht mitreden, im Fall der Tennung dann Danke für Geld und das wars.
Haben modifizierte Zugewinngemeinschaft
Viele Grüße
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
martina
Südniedersachsen
Moderator

Offline
Geschlecht: 
Beiträge: 12325
Unsere Landwirtschaft - wir brauchen sie zum Leben
|
 |
« Antwort #1 am: 11.10.12, 10:55 » |
|
Hallo MF,
leider - oder mit Absicht?! - hast Du Deine Emailadresse nach dem Posten gleich wieder geändert und bist dadurch für uns nicht per PM zu erreichen.
Ich finde es unfair, hier solche Fragen in den Raum zu stellen und sich selber gleichzeitig so anonym zu machen.
Ich möchte Dich deswegen bitten, Deine Emailadresse wieder zu berichtigen. Wenn nicht, wird dieser Beitrag gelöscht werden.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
Nimm das Leben nicht so bierernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.
Heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder - keine Frage! Martina
|
|
|
MFklein
Neuling

Offline
Beiträge: 4
|
 |
« Antwort #2 am: 11.10.12, 12:45 » |
|
Hallo,
Bin jetzt als MF klein angemeldet. War vorher keine wirkliche Absicht, sondern Versehen, dacht meine Mail Adresse ist öffentlich sichtbar. Deshalb habe ich ne lustige Mailadresse erfunden "schäm"
Viel Grüße nochmal
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
Steinbock
Vereinsmitglied

Offline
Geschlecht: 
Beiträge: 712
|
 |
« Antwort #3 am: 11.10.12, 13:03 » |
|
Hallo MFklein,
habe Dir eine Private Nachricht geschickt.
Elisabeth
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
strop
Bewohner

Offline
Geschlecht: 
Beiträge: 462
|
 |
« Antwort #4 am: 11.10.12, 13:37 » |
|
Meine Meinung: Geld geben - ja, wenn Du es für richtig hältst. Vorab Kreditvertrag festlegen, mit Rückzahlungsmodalitäten, Zinsen. Das ist nicht abwegig, nur korrekt in heutiger Zeit (nicht nur in heutiger). Und wird auch gängige Praxis sein, so kenn ich es wenigstens aus landw. Weiterbildungen. Dort waren einige Gespräche diesbezüglich, da ja viele Frauen auswärts arbeiten gehen. Manchmal hat man ja auch eine Lebensversicherung, die gerade ausläuft, und die im Betrieb auch gut investiert sein würde. Auch da gleich den Eintrag dazu beim Steuerberater, dass das Geld als private Einlage gilt, die auch wieder entnommen werden kann, oder eben als Darlehen. LG, strop
|
|
|
|
« Letzte Änderung: 11.10.12, 13:44 von strop »
|
Gespeichert
|
|
|
|
Margret
Vereinsmitglied

Online
Geschlecht: 
Beiträge: 1400
Bäuerinnentreff-eine Bereicherung des Alltags !
|
 |
« Antwort #5 am: 11.10.12, 15:22 » |
|
M.E. hat Strop das völlig richtig dargestellt. Wenn der Betrieb nur ihm gehört und sie hat eigenes Geld, das sie ihm und seinem Betreib leiht, dann wird ein glasklarer Kreditvertrag (Muster gibts vom Steuerberater) gemacht. Mit Zinsen nach Absprache und Rückzahlungsvereinbarungen. So kann der Betrieb auch die Zinsen geltend machen als betriebliche Ausgaben und lieber "häufen" sich vom Mann gezahlte Zinsen bei der Ehefrau an anstatt bei der Bank (wenn diese dem Mann überhaupt Geld geben würde...).
Eine solche Geld-Leih-Regelung halte ich für wichtig wenn die Frau keinen Eigentumsanteil am Betrieb hat, was ja meist der Fall ist nach Hofübergabe der Schwiegereltern an den Ehemann.
Margret
|
|
|
|
« Letzte Änderung: 11.10.12, 16:14 von Margret »
|
Gespeichert
|
|
|
|
MFklein
Neuling

Offline
Beiträge: 4
|
 |
« Antwort #6 am: 11.10.12, 16:10 » |
|
Hallo und Danke
Sehe ich auch so, Rückzahlung muß ja nicht sein, Nur im Falle der Scheidung oder sonstigen Unwegbarkeiten. Dann muß es halt vertraglich geregelt sein wem was gehört. Kann ja nicht Sein, daß Geld im Betrieb investiert wird und im Extremfall für mich nix übrig bleibt, aber das zu Regeln und das Verständnis dafür eizufordern wird schwierig.
Viele Grüße
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
Bullenmafia
Vereinsmitglied

Offline
Geschlecht: 
Beiträge: 2738
Bäuerinnen find ich super
|
 |
« Antwort #7 am: 11.10.12, 18:43 » |
|
ich würde es vertraglich regeln auch evtl. im Ehevertrag. Kredite welche die LW betreffen habe ich alle NICHT unterschrieben, den sie gehören zum Betrieb. diesen Tipp bekam ich von unserem Notar und auch die Bank hat damit keinerlei Probleme sondern findet es eher gut.
finanzielle Entscheidungen treffen wir gemeinsam, wenn es aber um das Ersparte meines Mannes geht, das er vorher schon hatte, halte ich mich raus, den das ist sein Geld finde ich.
wir sind auch im Zugewinn verheiratet und haben keinen Ehevertrag, weil man Mann es nicht will, finde ich totalen Schwachsinn, den sollte ich mal gehen, gehört mir die Hälfte vom Betrieb und der Betrieb wäre ruiniert. aber er ist durch nichts zu bewegen, sich abzusichern. Aber da wir momentan einiges an vertraglichen Sachen regeln, hoffe ich auch das wir das noch schaffen. LG Petra
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
Ganz liebe Grüße Petra
|
|
|
MFklein
Neuling

Offline
Beiträge: 4
|
 |
« Antwort #8 am: 12.10.12, 06:13 » |
|
Hallo Bullenmafia,
Ich glaube Du liegst Falsch, die Hälfte vom Betrieb gehört Dir bei Zugewinngemeinschaft eben nicht. Zugewinn wir aus der Steigerung des Etragswert des Betriebes gerechnet, und der ist meistens eher Gering (Es sei den es werden stille Reserven aufgedeckt z.B.Bauland). Wenn du eigenes Vermögen besitzt und die Wertsteigerung größer ist (Immobilien) bist Du eventuell sogar Ausgleichspflichtig. Deshalb auch mein Thema, wenn ich mein Geld in den Betrieb stecke, dann ist es im Falle eines Falles ohne vertragliche Regelung weg. Im Ehevertrag ist der Scheidungsfall bei uns geregelt (So, das ich nicht ohne was da Stehe und ich nicht Ausgleichpflichtig werde und meine Mitarbeit etwas entlohnt wird.) Nur müssen wir das mit dem Investieren noch genauer Regeln.
Viele Grüße
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
Bullenmafia
Vereinsmitglied

Offline
Geschlecht: 
Beiträge: 2738
Bäuerinnen find ich super
|
 |
« Antwort #9 am: 12.10.12, 06:40 » |
|
Hallo, die Hälfte gehört schon mir, weil er während der Ehe sozusagen dazukam, bzw. wir den Betrieb stark vergrößert haben und das zählt jeden FAll zum Zugewinn. sprich Vermögen von beiden beim Anfang der Ehe minus Vermögen am Ende der Ehe ist Zugewinn und je nachdem wie man vergrößert hat etc. bzw. das Vermögen angereichert hat, fällt der Zugewinn aus. In unserem Fall sehr hoch und deshalb negativ für meinen Mann. Aber er ist der Meinung wir lassen uns nie scheiden (ich bin der selben Meinung) aber im Falle des Falles wäre es für ihn sehr verherrend.LG Petra
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
Ganz liebe Grüße Petra
|
|
|
Margret
Vereinsmitglied

Online
Geschlecht: 
Beiträge: 1400
Bäuerinnentreff-eine Bereicherung des Alltags !
|
 |
« Antwort #10 am: 12.10.12, 09:59 » |
|
...wg. Unterschrift bei Kreditaufnahme. Steuerberater rät in dieser Konstellation, dass sie nicht unterschreibt ! Bank respektiert dies normal auch. Frag mal in all diesen Dingen euren Steuerberater.
Margret
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
Paula73
Vereinsmitglied

Offline
Geschlecht: 
Beiträge: 1561
|
 |
« Antwort #11 am: 12.10.12, 12:34 » |
|
Hallo und Danke
Kann ja nicht Sein, daß Geld im Betrieb investiert wird und im Extremfall für mich nix übrig bleibt, aber das zu Regeln und das Verständnis dafür eizufordern wird schwierig.
Viele Grüße
..... sollte eigentlich nicht schwieriger sein als dich dazu zu bewegen, dein im Beruf verdientes Geld in den Betrieb zu stecken. Eigendlich sitzt du am längeren Hebel.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
apis
Mitglied

Offline
Beiträge: 243
|
 |
« Antwort #12 am: 12.10.12, 15:15 » |
|
Gelder von der Partnerin oder anderen Familienangehörigen sollte man im Betrieb so behandeln als kämen sie von Fremden. Wir haben jedesmal einen Kreditvertrag inklusive Zinszahlungen und Rückzahlungsterminen schriftlich gemacht. Die Zinsen konnten steuerlich geltend gemacht werden und die Beträge waren eben Fremdeinlagen in der Bilanz. Ohne diese Vorgehensweise wird die Ertragsfähigkeit des Hofes mMn verfälscht. Und nicht zuletzt sollte man als im Betrieb Gelder anlegende Frau sicher sein sie im Fall des Falles zurück zubekommen.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
MFklein
Neuling

Offline
Beiträge: 4
|
 |
« Antwort #13 am: 14.10.12, 09:44 » |
|
Hallo zusammen,
Das Credo ist wohl schon so wie ich es mir gedachat hatte, wenn Geld dann mit Vertrag. Ist auch genau meine Meinung. Na ja, da muß ich mal das "scharfe" Messer an die Brust setzen.(Wird natürlich nicht zugestochen!!!!)
Viele Liebe Grüße und vielen Dank an alle die geantwortet haben.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|