Swissbäuerin, Geschwister ( weichende Erben ) werden ausbezahlt. Der Übernehmer muss für den Hof nicht bezahlen, aber Grundschulden, Versicherungen etc. mit übernehmen. Was meinst du mit Mindestaltersrente?
liebe moukouh - erst mal gut, dass dein mann hinter dir steht -
2. mindestaltersrente -
bei uns in der schweiz gibt es eine altersrente für alle.... - die ahv (alters- und hinterlassenenversicherung) (wittwen u. waisen, d.h. seit einigen jahren bekommen auch wittwer etwas, das war nicht immer so) - da bezahlt jeder ein - und zwar der angestellte 5,5 % seines einkommens - ab dem 18. altersahr - den gleichen betrag bezahlt die firma -
und dann gibt es noch so 2 oder 3 weitere % für erwerbsausfall (militärdienst der männer und seit einiger zeit endlich auch für die mutterschaft) -
der selbständigerwerbende bezahlt je nach einkommen zwischen ca. 4,5% und 9% -
zur auszahlung gibt es dann - ich weiss nicht genau - 3 oder 5 stufen - also eine minimalrente das sind glaube ich ca. 1100 sfr. (ca. 750 euro) für alleinstehende und das 1,5 fache für verheiratete - und das maximum ist glaube ich ca. 2500 sfr. -
also auch wenn einer auf ein einkommen von einigen 100'000 franken ahv bezahlt hat - er bekommt nie mehr als die 2500.00 -
dazu haben aber heute noch alle angestellten eine pensionskasse - oder sagen wir fast alle -
nur wir selbständigerwerbenden müssen das selbst organisieren, das kann man via banken oder versicherungen abschliessen - und da gibt es dann einen maximal betrag - ich habe jetzt keine ahnung wie viel - das man da auf dieses sperrkonto einzahlen kann und dann auch nicht versteuern muss -
man zahlt ja dann steuern wenn man es nach der pensionierung bezieht....
es gibt aber noch vieles das berücksichtigt werden muss - z.b. eine nicht berufstätige ehefrau (mutter, krankenschw., leherin, und, und...) bekommt ohne einzahlung eine anrechnung für kinderbetreuung bis das jüngste kind 16 jahre alt ist -
nachher muss entweder der mann genügend ahv bezahlen oder sie sollte selbst einen minimalbeitrag einzahlen -
heute wird ja auch auf vielen landw. betrieben der ehefrau einen lohn gutgeschrieben und da wird dann die ahv abgerechnet oder sie arbeitet als selbständige mit einem eigenen betriebszweig (hofladen, ferien auf dem bauernhof,....)