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Autor Thema: Gehegewild, eine Alternative  (Gelesen 4067 mal)
Marone
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« am: 31.10.08, 16:59 »

Hallo hier!

Hab irgendwo keine richtige Gehegewildbox gefunden.

Nichts desto trotz möchte ich euch einladen, mit mir rund ums Gehegewild zu diskutieren.
Rechtliche Grundlagen, Abschuß, Fütterung, Krankheiten..........egal.
Also, wer Fragen hat, haut rein in die Tasten.

lg toni


« Letzte Änderung: 31.10.08, 19:10 von Marone » Gespeichert

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Marone
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« Antwort #1 am: 31.10.08, 19:18 »

Vielleicht auch mal ein paar Bilder, um die Diskussion anzuregen. Smiley

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a.m.
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« Antwort #2 am: 31.10.08, 19:32 »

Wie kommt ihr mit Impfungen klar?
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Marone
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« Antwort #3 am: 31.10.08, 20:54 »

@a.m.

Impfungen sind bei mir bis jetzt noch nicht nötig gewesen, ....denn, Wild in der freien Wildbahn wird ja auch nicht geimpft.
Im Gehege wird alle Jahre ein- bis zweimal entwurmt, dazu gibt es ein Pulver (Panacur), das vom Tierarzt verordnet und unter das Futter gemischt wird.
Für Impfungen, bzw. Arzneimittelverabreichung und Betäubung gibt es die Möglichkeit, es mit einem Narkosegewehr zu verabreichen, ist aber nur in Einzelfällen sinnvoll, ansonsten mit der Spritze, dazu braucht man allerdings eine Fanganlage.

Aber wie gesagt, war bis jetzt noch kein Thema für mich. Ist aber auch keine Pflicht bei Gehegewild. Im Gegenteil, hab sogar schon mal eine Urinprobe abgeben müssen, damit getestet werden kann, ob nicht irgendwelche Medikamente verabreicht worden sind.
Kann dir sagen, nicht leicht, mit einer Urobox einem Hirschen nachzulaufen. Grin

lg toni
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a.m.
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« Antwort #4 am: 31.10.08, 23:19 »

Und schon die nächste Frage:

Wie hoch kann man die Besatzdichte in einem Gehege ansetzen, ohne dass es "Stress" gibt?
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Marone
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« Antwort #5 am: 01.11.08, 10:00 »

Hallo a.m.

Bei der Besatzdichte richtet es sich nach der Fläche und dem Boden, ob sehr fruchtbar oder weniger wächst.
Es gibt Vorschriften zur Errichtung eines Geheges, welches beim zuständigen Landratsamt nachgefragt werden kann, diese beinhalten auch, wieviele Tiere pro Hektar gehalten werden dürfen.
Bei uns:
Mindestgrösse für Damwild...............1 Hektar
Mindestgrösse für Rotwild................2 Hektar
Mischgehege.................................3 Hektar

pro Hektar ca. 10 Alttiere plus Nachzucht. (Damwild)
bei Rotwild ca. 3 Alttiere plus Nachzucht. 
Bemessungsgrundlage......1 Damhirsch zählt für 0,15 GVE.
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a.m.
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« Antwort #6 am: 01.11.08, 10:46 »

Find ich interessant das Thema.

Wie vermarktet sich eigendlich Gehegewild?
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Marone
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« Antwort #7 am: 01.11.08, 12:57 »

Hallo a.m.

Also, ich betreibe eine Direktvermarktung. Das heißt, ich hab mein Gewerbe angemeldet und vom Zerlegen bis zum Verkauf mache ich alles selber bei mir Zuhause.
Das setzt natürlich voraus, dass die EU Richtlinien für einen Schlacht und Zerlegeraum erfüllt werden, die vom zuständigen Landratsamt ja umgesetzt werden müssen.
Es gibt dann natürlich auch noch die Möglichkeit, es landwirtschaftlich zu vermarkten, das heißt, man darf dann nur halbe oder ganze Schlachtkörper verkaufen und nach neuer EU Richtlinie ab Gehege. Muss also normalerweise im Gehege aufgebrochen werden und auch da verkauft. Ob man da viele Kunden begeistert damit, ich glaube kaum!

Aber am Besten, man fragt bei seinem zuständigen Landrartsamt nach. Sind nicht alle gleich streng in der Auslegung der EU Richtlinien.
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martina
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« Antwort #8 am: 18.12.09, 08:14 »

Ein Nachbar möchte gern von uns eine an unserem Hof gelegene Gartenwiese für eine kleine Damwildhaltung pachten.


Muß ich dann als Verpächter auch etwas beachten? Tierseuchenmäßig?



Es sind ca. 3400 qm, wieviele Tiere kann er da denn überhaupt einsetzen? Ziegen waren zusätzlich im Gespräch.



« Letzte Änderung: 18.12.09, 08:18 von martina » Gespeichert

Nimm das Leben nicht so bierernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.

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« Antwort #9 am: 18.12.09, 17:58 »

Ein Nachbar möchte gern von uns eine an unserem Hof gelegene Gartenwiese für eine kleine Damwildhaltung pachten.


Muß ich dann als Verpächter auch etwas beachten? Tierseuchenmäßig?



Es sind ca. 3400 qm, wieviele Tiere kann er da denn überhaupt einsetzen? Ziegen waren zusätzlich im Gespräch.






wenn ich den beitrag weiter unten richtig lese ist da s gehege hiermit gestorben.
wobei ich 3400 qm schon arg knapp finde,
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« Antwort #10 am: 18.12.09, 18:08 »

Mir sind die 3400 für Damwild auch zu klein, deswegen fragte ich ja nach der Mindestgröße.

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« Antwort #11 am: 18.12.09, 19:40 »

Ein Nachbar möchte gern von uns eine an unserem Hof gelegene Gartenwiese für eine kleine Damwildhaltung pachten.

Muß ich dann als Verpächter auch etwas beachten? Tierseuchenmäßig?

Es sind ca. 3400 qm, wieviele Tiere kann er da denn überhaupt einsetzen? Ziegen waren zusätzlich im Gespräch.

Hallo Martina,

hab hier mal einige Richtlinien über Grösse und Besatzdichte eines Geheges.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
 
1. Gehegegröße und Besatzstärke
Die Mindestgröße eines Geheges, in dem gewerbsmäßig Gehegewild gehalten wird, beträgt
bei Damwild 1 ha, bei Rotwild 2 ha. Mischgehege sollen nicht kleiner als 3 ha sein.
Für jedes erwachsene Tier mit Nachzucht muss eine Mindestfläche von 1000 m² bei
Damwild und 2000 m² bei Rotwild zur Verfügung stehen. Als Nachzucht gelten Jungtiere
bis zum 31. Dezember des auf das Geburtsjahr folgenden Jahres. Die zulässige Besatzstärke
im Einzelfall hat sich nach den jeweiligen Standorteigenschaften zu richten; so kann
z. B. bei ertragsschwächerem Grünland eine niedrigere Besatzstärke angemessen sein.
Während der Vegetationszeit muss der Nahrungsbedarf des Gehegewildes weitgehend
durch den Futteraufwuchs im Gehege gedeckt werden können.
Die zeitweise Unterteilung des Geheges ist zulässig, wenn während der Vegetationsperiode
der Futteraufwuchs auf der gesamten Fläche nachhaltig gesichert ist und für das Gehegewild
ein Unterstand und ausreichender Sichtschutz vorhanden sind. Die Mindestfläche
je Unterteilung soll 1 ha nicht unterschreiten. Bei einer zeitweisen Unterteilung des Geheges
während der Hauptvegetationszeit darf die für ein erwachsenes Tier mit Nachzucht
grundsätzlich erforderliche Mindestfläche unterschritten werden. In der Regel sollen jedoch
für Damwild mindestens 500 m², für Rotwild mindestens 1000 m² pro Tier mit
Nachzucht zur Verfügung stehen. Insgesamt darf die für das gesamte Gehege zugelassene
Höchstbesatzstärke nicht überschritten werden. Zur Brunft- und Setzzeit ist ein möglichst
großes Flächenangebot mit guter Strukturierung, z. B. durch Altgras oder andere höhere
Bodenvegetation, bereit zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Mischgehegen.
Artgemäß ist für Dam- und Rotwild ein Mindestbesatz von fünf erwachsenen Tieren. In
größeren Herden sollte auf 20 geschlechtsreife weibliche Tiere mindestens ein Zuchthirsch
gehalten werden.
--------------------------------------------------------------------------------------------

Gehege sind anzeigepflichtig, bzw. ab einer Grösse von 10 ha genehmigungspflichtig. Weitere Richtlinien kann, bzw. sollte man mit seinem Landratsamt abklären. Sind aber noch einige Seiten zu beachten.
z.B. Wasserversorgung, Sichtschutz, Abschuss...etc.

Wie es da ausschaut, als Verpächter....denke mal, der Betreiber ist allein verantwortlich, was in dem Gehege abläuft. Aber, würde da mal beim Amt für Landwirtschaft nachfragen.
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Marone
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« Antwort #12 am: 14.06.10, 20:21 »

Hallo BT-ler,

möchte euch mal gerne ein paar Bilder von meinem Damwildnachwuchs zeigen. Smiley

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Marone
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« Antwort #13 am: 14.08.10, 12:40 »

Hab doch tatsächlich vor ein paar Tagen nochmal Nachwuchs im Gehege bekommen.... Cheesy
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klara
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« Antwort #14 am: 17.08.10, 22:38 »

Hey Marone,
hast Du das Eingeflogen?Das hat ja eine ganz andere Farbe.
Aber trotzdem schön Cheesy.
LG Klara
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