Ein Nachbar möchte gern von uns eine an unserem Hof gelegene Gartenwiese für eine kleine Damwildhaltung pachten.
Muß ich dann als Verpächter auch etwas beachten? Tierseuchenmäßig?
Es sind ca. 3400 qm, wieviele Tiere kann er da denn überhaupt einsetzen? Ziegen waren zusätzlich im Gespräch.
Hallo Martina,
hab hier mal einige Richtlinien über Grösse und Besatzdichte eines Geheges.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1. Gehegegröße und Besatzstärke
Die Mindestgröße eines Geheges, in dem gewerbsmäßig Gehegewild gehalten wird, beträgt
bei Damwild 1 ha, bei Rotwild 2 ha. Mischgehege sollen nicht kleiner als 3 ha sein.
Für jedes erwachsene Tier mit Nachzucht muss eine Mindestfläche von 1000 m² bei
Damwild und 2000 m² bei Rotwild zur Verfügung stehen. Als Nachzucht gelten Jungtiere
bis zum 31. Dezember des auf das Geburtsjahr folgenden Jahres. Die zulässige Besatzstärke
im Einzelfall hat sich nach den jeweiligen Standorteigenschaften zu richten; so kann
z. B. bei ertragsschwächerem Grünland eine niedrigere Besatzstärke angemessen sein.
Während der Vegetationszeit muss der Nahrungsbedarf des Gehegewildes weitgehend
durch den Futteraufwuchs im Gehege gedeckt werden können.
Die zeitweise Unterteilung des Geheges ist zulässig, wenn während der Vegetationsperiode
der Futteraufwuchs auf der gesamten Fläche nachhaltig gesichert ist und für das Gehegewild
ein Unterstand und ausreichender Sichtschutz vorhanden sind. Die Mindestfläche
je Unterteilung soll 1 ha nicht unterschreiten. Bei einer zeitweisen Unterteilung des Geheges
während der Hauptvegetationszeit darf die für ein erwachsenes Tier mit Nachzucht
grundsätzlich erforderliche Mindestfläche unterschritten werden. In der Regel sollen jedoch
für Damwild mindestens 500 m², für Rotwild mindestens 1000 m² pro Tier mit
Nachzucht zur Verfügung stehen. Insgesamt darf die für das gesamte Gehege zugelassene
Höchstbesatzstärke nicht überschritten werden. Zur Brunft- und Setzzeit ist ein möglichst
großes Flächenangebot mit guter Strukturierung, z. B. durch Altgras oder andere höhere
Bodenvegetation, bereit zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Mischgehegen.
Artgemäß ist für Dam- und Rotwild ein Mindestbesatz von fünf erwachsenen Tieren. In
größeren Herden sollte auf 20 geschlechtsreife weibliche Tiere mindestens ein Zuchthirsch
gehalten werden.
--------------------------------------------------------------------------------------------
Gehege sind anzeigepflichtig, bzw. ab einer Grösse von 10 ha genehmigungspflichtig. Weitere Richtlinien kann, bzw. sollte man mit seinem Landratsamt abklären. Sind aber noch einige Seiten zu beachten.
z.B. Wasserversorgung, Sichtschutz, Abschuss...etc.
Wie es da ausschaut, als Verpächter....denke mal, der Betreiber ist allein verantwortlich, was in dem Gehege abläuft. Aber, würde da mal beim Amt für Landwirtschaft nachfragen.