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Autor Thema: Grenzbebauung  (Gelesen 929 mal)
Ditz
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Beiträge: 204


« am: 14.10.08, 20:12 »

Hallo,

welche abstände zur grundstücksgrenze des nachbarn muß man einhalten?
gebaut wird eine longierhalle, ca.20m durchmesser mit dach und seitenverkleidung.
mir schwebt da was von 3m abstand vor, oder darf man heute bis an die grenze bauen?

Ditz
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martina
Südniedersachsen
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Beiträge: 12334


Unsere Landwirtschaft - wir brauchen sie zum Leben


« Antwort #1 am: 14.10.08, 20:15 »

Hallo Ditz,

kommt das nicht auch auf die Traufhöhe des Gebäudes an, wie groß der Abstand von der Grenze ist?
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Nimm das Leben nicht so bierernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.

Heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder - keine Frage!   Martina
Ditz
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 204


« Antwort #2 am: 14.10.08, 20:21 »

Hallo,

mir wurde gesagt man dürfte ein bis zu 9m langes gebäude auf die grenze setzen, was ich mir aber absolut nicht vorstellen kann.

Ditz
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Marjellche
Bewohner
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 344


« Antwort #3 am: 14.10.08, 20:28 »

Hallo,

hab sowas auch mal gelesen über bis zu 8 oder 9m lange Carports bzw. Garagen, die maximal 2,50m hoch sind. Wenn sie höher sind ist ein Abstand zur Grenze von mind. 2,50m oder so einzuhalten. Bin mir aber nicht sicher.

Könnte mir außerdem vorstellen, daß es da vielleicht auch regionale Unterschiede gibt.
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Man muß immer einmal mehr aufstehen als man gefallen ist!
Lieben Gruß - Marjellche
Beate Mahr
Untermain Ebene
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Ohne Frauenpower keine Bauernpower


« Antwort #4 am: 15.10.08, 10:18 »

Hallo

es gilt Landesbaurecht !!!!!!!

Schau im Baugesetztbuch nach ...

oder frag in diesem Forum

Wenn du eine Bauvoranfrage bei Kreis stellst bekommst du alle Auflagen genannt

Gruß
Beate
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Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt,
wo die anderen erst einmal reden

John F. Kennedy
marikat
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Beiträge: 459

Lass mir die Träume, ich brauch sie zum Leben


« Antwort #5 am: 16.10.08, 21:33 »

Hallo,
kann mir mal einer weiterhelfen?
Es geht um ein Grenzfeststellungsverfahren.
Wer kann das beantragen und wer muß bezahlen.
Bei uns im Dorf kursieren die wildesten Gerüchte. Konkret geht es in dem  Streit um einen Grenzstein der nicht mehr an seinem Platz steht. Das Grundstück ist nicht einfach nachzumessen, und beide Parteien können sich nicht einigen. Der eine Bewirtschafter ist Eigentümer der andere Bewirtschafter Pächter. Der Streit geht jetzt schon 1-2 Jahre. Nun will der Eigentümer der selbst bewirtschaftet ein Grenzfeststellungsverfahren anstreben.
Hat jemand von Euch Erfahrungen gemacht.
Danke
Marikat
 
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marikat
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 459

Lass mir die Träume, ich brauch sie zum Leben


« Antwort #6 am: 16.10.08, 21:39 »

Hallo,

welche abstände zur grundstücksgrenze des nachbarn muß man einhalten?
gebaut wird eine longierhalle, ca.20m durchmesser mit dach und seitenverkleidung.
mir schwebt da was von 3m abstand vor, oder darf man heute bis an die grenze bauen?

Ditz

Hallo Ditz,
soviel ich weiß muss jeder Eigentümer 3m Abstand halten. d.H. insgesamt 6m. Mit Einverständnis des Nachbarn kannst du auch auf die Grenze bauen. Dann muss dieser aber die 6m einhalten. (Keinerlei Garantie für die Richtigkeit Cool)
Gruß
Marikat
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