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balu1771
Gast
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« am: 08.09.08, 13:45 » |
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Guten Tag,
ich habe seit einem Jahr und 5 Monaten eine Beziehung mit einem Landwirt. Wir möchten jetzt gerne zusammenziehen. Das bedeutet also, dass ich von der Stadt aufs Land zieh. Soweit, so gut! Wohntechnisch sieht das so aus, dass wir überlegen ein neues Haus als Betriebsleiterwohnung zu bauen. Es existiert bereits ein anderes, aber darin wohnen die Eltern und ein Öhm.
Das haben bestimmt vor mir auch schon Frauen gemacht. Ein Haus mit einem Landwirt zusammen auf einem Hof bauen ist ja nix neues. Ich wollte mal die Frage ins Forum stellen,wie Ihr Euch abgesichert habt. Man soll ja nicht an den Fall denken das es auseinander geht, aber wenn doch. Was dann? Eigentum am Haus hat ja immer der Landwirt, wenn ich das richtig verstanden.
Heirat ist aktuell noch kein Thema, wir wollen erstmal schaue, wie das Zusammenleben klappt.
Vielleicht kann ja jemand aus seinen Erfahrungen berichten.
Gruß Balu
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sandra
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BT ist super!
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« Antwort #1 am: 08.09.08, 14:41 » |
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Als meine Cousine vor ein paar Jahren mit ihrem damaligen freund (heute Mann) Haus gebaut hat, haben sie ALLES auf beid e Namen laufen lassen - vom Bauantrag übers Baukonto und alle rechnungen etc. Der kredit wurde/wird zu gleichen teilen abbezahlt und auch den Eigenanteil haben sie sich geteilt. So wäre im Fall einer trennung klar gewesen, wieviel sie an Geld bekommt, wenn sie auszieht (er ist auch Hofnachfolger, sie haben dort ihr Haus gebaut).
Wir selber sind seit fast 15 Jahren verheiratet, mein traum ist es, irgendwann neu zu bauen. Wir würden es so machen, das der hausbau auf meinen Namen laufen würde.
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lg Sandra
Wo kämen wir denn hin, wenn alle sagen würden, wo kämen wir denn hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin man käme, wenn man ginge.
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martina
Südniedersachsen
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Unsere Landwirtschaft - wir brauchen sie zum Leben
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« Antwort #2 am: 08.09.08, 14:55 » |
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Hallo Balu,
ganz ehrlich? In Deiner Situation würde ich erst mal in eine gemeinsame Mietwohnung ziehen und nicht sofort bauen.
Bekannte von uns haben es so gemacht, dass der Grundbesitzer alle festen Teile finanziert und der Partner von ausserhalb die beweglichen, also Möbel und so. Im Falle einer Trennung ist dann eben die Wohnung leer. Allerdings haben die auch "nur" eine Wohnung in bestehenden Betriebsgebäuden ausgebaut und nicht ganz neu.
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Nimm das Leben nicht so bierernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.
Heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder - keine Frage! Martina
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freilandrose
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Nur Geduld, mit der Zeit wird aus Gras - Milch
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« Antwort #3 am: 08.09.08, 15:19 » |
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Guten Tag,
ich habe seit einem Jahr und 5 Monaten eine Beziehung mit einem Landwirt. Wir möchten jetzt gerne zusammenziehen. Das bedeutet also, dass ich von der Stadt aufs Land zieh. Soweit, so gut! Wohntechnisch sieht das so aus, dass wir überlegen ein neues Haus als Betriebsleiterwohnung zu bauen. Es existiert bereits ein anderes, aber darin wohnen die Eltern und ein Öhm.
Das haben bestimmt vor mir auch schon Frauen gemacht. Ein Haus mit einem Landwirt zusammen auf einem Hof bauen ist ja nix neues. Ich wollte mal die Frage ins Forum stellen,wie Ihr Euch abgesichert habt. Man soll ja nicht an den Fall denken das es auseinander geht, aber wenn doch. Was dann? Eigentum am Haus hat ja immer der Landwirt, wenn ich das richtig verstanden.
Heirat ist aktuell noch kein Thema, wir wollen erstmal schaue, wie das Zusammenleben klappt.
Vielleicht kann ja jemand aus seinen Erfahrungen berichten.
Gruß Balu
Hallo Balu, ich würde das so machen, wie es Martina beschrieben hat. Im Bekanntenkreis kenne ich einen Fall, da hat der Freund, weil Maurer, auf dem Grundstück seiner Angebeteten für das Haus die kompletten Maurerarbeiten auf seine Rechnung gemacht. Die Freundin hat die Möbel beigesteuert. Dann ging die Beziehung in die Brüche. Es war zwar alles notariell geschrieben, aber es gab herrlich viel Ärger, bis er das Geld vom SV in spe wieder bekam.
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Liebe Grüsse Freilandrose
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Beate Mahr
Untermain Ebene
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Ohne Frauenpower keine Bauernpower
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« Antwort #4 am: 08.09.08, 15:19 » |
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Hallo hab diese Tage von einem Fall gehört ... könnte mir vorstellen, dass DAS auch relativ doof ist. Vater von ihm verstorben - er noch zu jung zum übernehmen Mutter übernimmt mit neuem LG ... Er findet eine Frau ... es gibt Zoff mit Mutter ... Man baut ein Haus auf dem Hof von ihrem Geld bekommt Kinder ... so weit - so gut Tja ... jetzt ist er mit seiner neuen jüngeren Freundin in´s alte Haus zu seiner Mutter gezogen seine Nochehefrau lebt in ihrem Haus das auf seinem Grundstück steht ... Da ist ohne Hirn gebaut worden Glaubt nur nicht, dass das lustig ist ... oder lange gut geht Bei dem was da schon gelaufen ist, wird das noch mehr als heftig  Gruß Beate
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Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt, wo die anderen erst einmal reden
John F. Kennedy
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Mirjam
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Change happens!
WWW
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« Antwort #5 am: 08.09.08, 15:29 » |
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Hallo also ich würde mich da deutlich rechtlich beraten lassen, wenn man erstmal Geld in ein Haus investiert hat das auf fremden Grund und Boden steht...  Es geht auch, dass die Frau dem Partner für den Hausbau einen "Darlehen" mit Vertrag etc. einräumt und dieser Kreditvertrag kann dann jenachdem gekündigt werden = ergo Auszahlungsverpflichtung. viele Grüsse Mirjam
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Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!
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fanni
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« Antwort #6 am: 08.09.08, 16:51 » |
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Ohne klare Regelung zu bauen ( Ehevertrag wäre ja so eine......  ) ist immer schwierig, hat mir Landwirtschaft vordergründig nicht soviel zu tun finde ich. Meine Nichte hat auch lange kämpfen müssen, bis sie ihr investiertes Kaptial wieder zurück hatte nach der Trennung. Beraten lassen, alles niederschreiben, unterschreiben lassen und aufheben. 
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Herzliche Grüße von Fanni
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ansabe
Münsterland/NRW
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Ich nehme mir die Zeit, die ich brauche!
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« Antwort #7 am: 08.09.08, 16:53 » |
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Das wichtigste ist, dass man vom Partner unterschrieben bekommt, soundso viel Geld hat die Frau gehabt und soviel bekommt Frau auch zurück bei Trennung und das am besten noteriell oder wenigstens mit Zeugen, die auch unterschreiben.
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Viele liebe Grüsse ansabe
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fanni
Vereinsmitglied

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Beiträge: 4687
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« Antwort #8 am: 08.09.08, 16:57 » |
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Genau, sonst kannst du mit deiner abgewohnten Couch ausziehen und ihm bleibt das abbezahlte Haus........ aber liebe Balu es gibt auch genügend Beispiele da geht es gut und deshalb wünsch ich euch von Herzen , dass ihr diesen blöden Vertrag einfach nie braucht  und dass er in der Schublade verschimmelt, weil ihr auch noch als Oma und Opa auf dieser Hausbank gemeinsam sitzt 
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Herzliche Grüße von Fanni
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Solli
Bewohner

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« Antwort #9 am: 08.09.08, 20:13 » |
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Und was für Möglichkeiten hat Frau, wenn sie selber kein Geld investieren kann, weil sie keins hat und auch keins verdient) 
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Uns hilft kein Gott, unsere Welt zu erhalten - das müssen wir schon selbst tun!
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Katharina76
Gast
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« Antwort #10 am: 08.09.08, 22:45 » |
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Diese Frage hab ich mir auch gerade gestellt... 
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Benita2
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Beiträge: 913
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« Antwort #11 am: 09.09.08, 07:39 » |
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hallo allerseits,
ich schätze mal, dass ab dem Tag der Eheschließung automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft tritt und sich deswegen fast von selber ein Vermögensanteil für die Frau bildet. Fast ..... heißt natürlich, dass der Betrieb auch zukunftsträchtig wirtschaftet.
Benita
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Viele. liebe Grüße von Benita!
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sandra
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Beiträge: 580
BT ist super!
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« Antwort #12 am: 09.09.08, 08:15 » |
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Es ging ja aber darum, dass balu mit ihrem freund bauen will, OHNE vorher verheiratet zu sein. Da bringt ihr also die Zugewinngemeinschaft gar nichts.
Ich weiß aber, dass das bei meiner Cousine damals alles notariell abgesichert wurde, wie genau der Vertrag ausgesehen hat, kann ich dir aber nicht sagen.
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lg Sandra
Wo kämen wir denn hin, wenn alle sagen würden, wo kämen wir denn hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin man käme, wenn man ginge.
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Gitta
Vereinsmitglied

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tschau tschau
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« Antwort #13 am: 09.09.08, 12:43 » |
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ehevertrag, darin wird geregelt wer was bekommt, wenn es auseinander geht oder
notarieller darlehensvertrag mit partner, damit das geld nach scheidung wieder an den anderen zurückfließt (zinsberechnung nicht vergessen) oder
heiraten, zugewinn ist das neue haus, halbe/halbe oder
bauplatz ausmessen, eigenen flurnummer geben lassen und als miteigentümerin in das grundbuch eintragen lassen, ebenfalls anspruch auf halbe/halbe
alles andere hat keinen bestand bei einer scheidung.
bitte den todesfalle mit einkalkurien, wer erbt das haus, in dem mein "ganzes" geld und viele viele arbeitsstunden stecken?!! ohne ehevertrag, ohne grundbucheintrag, ohne trauschein und/oder ohne testament schau ich alt aus.
gitta
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Wer das Ziel nicht kennt, kann den Weg nicht finden. Liebe Grüße Gitta
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balu1771
Gast
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« Antwort #14 am: 11.09.08, 12:45 » |
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Hallo Lady's
vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Es waren interessante Aspekte dabei. Ich denke, dass wir uns über den Darlehensvertrag weitere Gedanken machen. Einen Beratungstermin werden wir mit dem Verband ausmachen.
Es ist echt irgendwie blöd, dass man sich übers auseinandergehen, zwangsläufig, so viele Gedanken macht. Denn die Absicherung für den Fall - das die Beziehung auseinandergeht - ist wichtig. Wenn man nicht aufpasst kann man sich allerdings auch einiges kaputt reden (wenn man den anderen gemeine Dinge unterstellt).
Ich gehe mal von dem Fall aus, den Fanny beschrieb, wir sitzen als Oma und Opa noch auf dem Hof. Der gefällt mir.
Danke nochmal!
Gruß Balu
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