Guten Morgen,
hätte da auch nochmal eine kleine Zwischenfrage zur Eisernen Verpachtung.
Wenn in der Buchführung (ich glaube es stand unter "Verbindlichkeiten") die Position "Eiserne Pacht" auftaucht und mit einem bestimmt Betrag xyz bewertet ist, ist das dann der Betrag mit dem der gesamte Betrieb samt Inventar und Viehbestand bei Pachtbeginn bewertet wurde und der bei Pachtende zurückgegeben werden muß?
Der Viehbestand und die Maschinen werden ja im Anlagevermögen auch geführt. Und wie sieht es z.B. mit der Milchquote aus, die mit dem Betrieb mitgepachtet wurde. Wäre die dann auch in dem Betrag xyz enthalten? Aber die kann ja eh nur vom Verpächter an die Börse gebracht werden.
Hatte mal ne 1 in Buchführung, finde das aber alles sehr verwirrend

Hallo Marjellche,
du hast recht, die eiserne Pacht ist als Verbindlichkeit zu sehen, und wird in der Bilanz ausgewiesen. Wenns richtig läuft, wurde eine Aufstellung der eisern gepachteten Gebäuden, Maschinen und des Viehs gemacht.
Das ist ein ganz eigenständiges Geschäft. Man legt zu dem Zeitpunkt X fest was eisern gepachtet wird.
Und bei Pachtende wird wieder gegengerechnet.
Dann hat entweder der Pächter oder der Verpächter eine Ausgleichszahlung zu leisten. Wenn du das an Gebäuden festmachst, kann es sein, dass der Verpächter eine Ausgleichszahlung zu leisten hat weil das Gebäude bei Pachtende ein neues Dach eine Fassadenrenovierung usw. hat.
Die Form der eisernen Verpachtung ist eine Form, die gerne als Form der vorweggenommenen Hofübergabe genommen wird. Der Verpächter gibt den Hof also so wie er ist ab ohne dass das im Grundbuch eingetragen wird. Bei einer notariellen Überschreibung wird die eiserne Verpachtung dann einfach aufgelöst.
falls die klausel " eiserne pacht" in erwägung gezogen wird....
mein rat: niemals unterschreiben!
(es sei denn man ist der
verpächter

)
Aber es ist immer auch die Gefahr dabei, dass bei der endgültigen Hofübergabe nochmal neu gerechnet wird.
Deshalb mein Rat, niemals pauschal eisern pachten, sondern genau festlegen was (bei Gebäuden den baulichen Ist-Zustand) und zu welchem Preis gepachtet wird.
Im Streitfall ist es immer, und gerade unter Familienangehörigen sinnvoll, gesprochene Absprachen auch schriftlich zu fixieren.
Gruß
Marikat