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Rebellin
Gast
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« am: 29.04.08, 21:22 » |
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Guten Abend. Meine Tochter heiratet noch in diesem Jahr und wir (mein Mann und ich)wollen ihr vorerst einen Geldbetrag als ersten Erbanteil mitgeben. Weil ich aber immer wieder sehr große Streitigkeiten mit ihr habe, möchte ich mir die Möglichkeit herausnehmen, das Geld wieder zurückfordern zu können. Außerdem weiß ich auch noch nicht wie sich meine Ehe weiterentwickelt, sodass ich evtl. sogar bei einer Scheidung wieder auf dieses Geld angewiesen wäre. Ich bin ziemlich hin und hergerissen in meiner Entscheidung. Es soll natürlich alles notariell gemacht werden. Wenn ich ihr momentan gar kein Erbe zukommen lasse, dann ist vorerst der "Teufel" los und ich habe für den Rest Hundstage.
Viele Grüße
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« Letzte Änderung: 14.05.08, 12:14 von Rebellin »
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zensi
Vereinsmitglied

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Beiträge: 824
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« Antwort #1 am: 29.04.08, 21:44 » |
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Hallo Rebellin,
also ich glaube nicht, dass man das, was man vererbt oder verschenkt hat, wieder zurückfordern kann. Wie soll der oder die Beerbte das Geld dann nutzen können, wenn sie oder er wieder damit rechnen müssen, dass es evtl. wieder zurückgegeben werden muss.
Erkundige dich doch nach Möglichkeiten bei einem Notar.
Viele Grüße
Zensi
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maggie
Vereinsmitglied

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Beiträge: 3046
Bäuerinnen - sind wie andere frauen
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« Antwort #2 am: 29.04.08, 21:54 » |
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ich weiss ja nicht mit was für einem geldbetrag du "rechnest" -
hast du noch andere kinder die bei der hochzeit einen hohen betrag erhalten haben - wenn sie die erste oder einzige ist, würde ich ihr ein "kleineres" geschenk machen, sie hat doch kein recht auf dein geld - und wenn du nicht weisst wie es bei dir weitergeht, dann sollte sie eigentlich begreiffen, dass du zuerst für dich sehen musst...
meine tochter hat bei ihrer heirat, einen eher kleinen betrag bekommen, da wir damals einfach nicht anders konnten - dafür habe ich ihr dann einige jahre später ein "zinsfreies darlehen" gegeben als sie ein haus gekauft haben, aber da die andern geschw. noch nicht so viel erhalten haben, habe ich es eben nicht "vererbt" - doch wahrscheinlich wird sie es nie mehr zurückzahlen müssen - hoffe ich ....
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liebi grüess und bis bald - ihr werdet mich so schnäll nöd wieder los
margrith us der schwiiz
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annama
Nahetal
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" Alles zu beleben ist der Zweck des Lebens "
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« Antwort #3 am: 29.04.08, 22:30 » |
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Guten Abend. Meine Tochter heiratet noch in diesem Jahr und wir (mein Mann und ich)wollen ihr vorerst einen Geldbetrag als ersten Erbanteil mitgeben. Weil ich aber immer wieder sehr große Streitigkeiten mit ihr habe, möchte ich mir die Möglichkeit herausnehmen, das Geld wieder zurückfordern zu können. Außerdem weiß ich auch noch nicht wie sich meine Ehe weiterentwickelt, sodass ich evtl. sogar bei einer Scheidung wieder auf dieses Geld angewiesen wäre. Ich bin ziemlich hin und hergerissen in meiner Entscheidung. Es soll natürlich alles notariell gemacht werden. Wenn ich ihr momentan gar kein Erbe zukommen lasse, dann ist vorerst der "Teufel" los und ich habe für den Rest Hundstage.
Viele Grüße
Denk mal über diesen Spruch nach : Merk es dir ergrauter Vater , sag es auch dem Mütterlein, soll dein spätrer Lebensabend ohne Nahrungssorgen sein, gib nicht die erworbnen Güter nicht zu früh den Kindern ab, sonst wirst du zu ihren Sklaven, denn sie wünschen dich ins Grab, Wer besitzt den wird man achten, Kinderdank ist Seltenheit. Brot zu betteln heißt : VERSCHMACHTEN Brot zu geben : SELIGKEIT
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« Letzte Änderung: 30.04.08, 06:50 von annama »
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Gerade wenn eine Frau meint ihre Arbeit sei getan wird sie Grossmutter
Liebe Grüsse annama
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fanni
Vereinsmitglied

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« Antwort #4 am: 29.04.08, 23:34 » |
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Guten Abend. Meine Tochter heiratet noch in diesem Jahr und wir (mein Mann und ich)wollen ihr vorerst einen Geldbetrag als ersten Erbanteil mitgeben. Weil ich aber immer wieder sehr große Streitigkeiten mit ihr habe, möchte ich mir die Möglichkeit herausnehmen, das Geld wieder zurückfordern zu können. Außerdem weiß ich auch noch nicht wie sich meine Ehe weiterentwickelt, sodass ich evtl. sogar bei einer Scheidung wieder auf dieses Geld angewiesen wäre. Ich bin ziemlich hin und hergerissen in meiner Entscheidung. Es soll natürlich alles notariell gemacht werden. Wenn ich ihr momentan gar kein Erbe zukommen lasse, dann ist vorerst der "Teufel" los und ich habe für den Rest Hundstage.
Viele Grüße
Geschenkt ist geschenkt, würd ich sagen. Zurückfordern geht nur wenn Schwerwiegendes vorliegt (und das wäre dann schon eher im kriminellen Beeich oder seelische Grausamkeit euch gegenüber, und das ist doch nicht der Fall oder???) Ansonsten läuft das unter Darlehen und nicht unter Erbe oder Geschenk. Warum soviel fordern und soviel Zwänge, setzt euch zusammen und löst eure Probleme!
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« Letzte Änderung: 29.04.08, 23:39 von fanni »
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Herzliche Grüße von Fanni
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martina
Südniedersachsen
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Unsere Landwirtschaft - wir brauchen sie zum Leben
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« Antwort #5 am: 30.04.08, 07:03 » |
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Es besteht die Möglichkeit, etwas im Zuge der vorgezogenen Erbschaft (z.B. Haus- oder Hofüberschreibung) vom Übernehmer wegen groben Undanks zurückzufordern.
Allerdings wird das wohl nur unter den schwierigsten Bedingungen vom Gericht anerkannt werden.
Man schenkt doch aus freien Stücken und nicht, weil man muß, oder?
Wenn Du jetzt Bedenken hast, das Geld selber noch zu benötigen, dann gib Deiner Tochter eben etwas weniger und noch nicht die ganze Summe.
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Nimm das Leben nicht so bierernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.
Heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder - keine Frage! Martina
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Mirjam
Vereinsmitglied

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Change happens!
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« Antwort #6 am: 30.04.08, 08:22 » |
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Hallo, ich denke auch, dass man hier schon einen "zinslosen Kredit" und ein Geschenk im Sinne Mitgift unterscheiden sollte. Und auch klar ansprechen, was finanziell möglich ist - oder eben nicht. Woher kommt der Druck "soviel schenken zu müssen"? Von der anderen Seine wollte ich so eine "Leihgabe auf Zeit bzgl. eigenes Wohlverhalten nicht". Die Familienberatung hats mal so beschrieben in einem anderen Zusammenhang: Quelle: http://www.eo-bamberg.de/eob/dcms/sites/lfb/leben_meistern/index.html(...) Mit einigen menschlichen Zügen der Hofübergabe setzt sich folgender Beitrag auseinander.
"Und dann habe ich den Wagen an den Nachwuchs verschenkt. Hab aber gleich gesagt, dass der Schlüssel hier am Brett bleiben muss und das gefragt wird, bevor jemand fährt. Übrigens, alle 5000 km wird das Öl gewechselt, das war bei mir auch schon so und das mit der Urlaubsreise können die gleich vergessen!"
Er gibt jemanden ein Geschenk und zeigt nicht eine Spur von Abstand zu dem verschenkten. In Gegenteil, der Schlüssel bleibt am Brett und es soll auch immer gefragt werden, bevor der Beschenkte sein neues Gut benutzen darf. Selbstverständlich sollen auch alte, bisher gewohnte Verhaltenseisen aufrecht gehalten werden und gegen gewisse mögliche Nutzungen legt die abgebende Hand gleich ihr Veto ein.
Die Mehrheit der Leser wird sich in der Beurteilung dieses Sachverhaltes einig sein: Das ist ein unkluges Verhalten! Geschenkt ist geschenkt, entweder man gibt es oder man behält es! Etwas zu verschenken und trotzdem noch darüber bestimmen zu wollen wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu Auseinadersetzungen führen.Ich weiß, dass hier eine ganze Hofübergabe im Thema steht und die Sorgen von der Ausgangsfrage eine andere sind - aber wenn schon so viel Bedenken da sind "nicht zu schenken" - was kommt dann auf einen zu beim "Zurückfordern"? viele Grüsse Mirjam
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Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!
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Rebellin
Gast
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« Antwort #7 am: 30.04.08, 12:06 » |
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Hallo Bridda, ich will meine Tochter nicht beschenken, dazu wäre der Betrag zu groß. Ich will mich aber auch nicht mittellos machen für den Fall einer Scheidung. Ich glaube, dass der Vorschlag mit einem zinslosen Darlehen der beste ist.
Viele Grüße
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fanni
Vereinsmitglied

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Beiträge: 4687
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« Antwort #8 am: 30.04.08, 14:34 » |
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ich will meine Tochter nicht beschenken, dazu wäre der Betrag zu groß.
das Problem hätt ich auch gerne mit den großen Beträgen 
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Herzliche Grüße von Fanni
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Ingrid2
Vereinsmitglied

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« Antwort #9 am: 30.04.08, 16:47 » |
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Hm - zinsloses Darlehen ist ja schön und gut. Wie aber soll deine Tochter über das Geld verfügen können, sie weiß ja nicht, wann du es wieder von ihr zurückforderst. Du weißt ja im Moment offensichtlich auch nicht, ob und wann du das Geld wieder brauchst. Auch bei einem Darlehen gibt es Regeln: wann wird in welchen Raten zurückgezahlt?
Wenn die Spielregeln nicht klar sind, dann funktioniert doch auch das nicht.
Deshalb wirklich die Überlegung: Warum willst du deiner Tochter überhaupt Geld geben - und wenn schon, dann doch nur den Betrag den du auch im Notfall noch immer entbehren kann - auch das kann ja ein Darlehen sein.
Ingrid
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Alice
Gast
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« Antwort #10 am: 30.04.08, 20:24 » |
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Schenke Ihr doch den Betrag, denn Du im Notfall entbehren könntest. Und bzgl. Mitgift, also wirklich viel Geld, hast Du doch vielleicht später noch die Möglichkeit ihr ein bisschen unter die Arme zu greifen - keine Ahnung, wenn sie baut oder ihr erstes Kind kriegt, Auto kaputt ist.... Und wenn Du nun aufgrund einer Scheidung deinerseits eher knauserst, muss sie das doch verstehen - Deine Scheidung ist Deine Entscheidung und irgenwo auch Dein Recht und wenn dann nun mal aufgrund Deiner finanziellen Situation keine rießen Geschenke drin sind, die Du evt. später nachholst, muss das doch klärbar sein. Ansonsten gib ihr ein Darlehen oder sie soll gleich zur Bank gehen! Du weißt - bei Geld hört die Freundschaft auf.... Und wenn ihr euch nur sporadisch versteht, dann wüde ich mir das nochmals überlegen mit dem großen Geschenk - im Zweifelsfall ist es nie genug... Grüße
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Tormenta
Mitglied

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« Antwort #11 am: 01.05.08, 05:53 » |
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Bargeld wurde ich der Tochter nicht geben, da offenbar das Verhaeltnis nicht das allerbeste ist. Leg ihr doch das Geld gewinnbringend an, oder investiere einen Betrag in eine gemeinsame Loesung Fonds etc. Mich stimmt die Frage sehr nachdenklich, zum einen will man der Tochter was geben, zum andern hat man das Gefuehl es wieder zu holen oder selbst im Falle einer Scheidung zu gebrauchen, also dann schalge ich dir vor, gib ihr ein schoenes Hochzeitsgeschenk inform eines kleineren Geldbetrages und leg den Rest auf die hohe Kante, damit auch du was hast wenn was ist. Denn vergiss nicht, wenn es dir schlecht geht, und eure Beziehung schon nichth so hervorragend ist, (Hand aufs Herz, denkst du dass dir die Tochter dann mit dem Betrag helfen kann oder will) glaube ich nicht, denn einen grossen Geldbetrag legt man an, oder investiert in ein Haus oder... Und was willst du dann machen, das Geld holen und woher soll sie es dann nehmen wenn sie es in ein Haus investiert hat, dann stehen alle im Schilf. Also liebe klein aber fein, und kaufen kann und darf man sich niemanden. Das kommt nie aber auch gar nie gut.
Hoffe liebe Schreiberin, dass du fuer euch alle die beste Entscheidung triffst, eine die du dann auch nie bereuhen wirst.
Viel Gleuck Tormenta
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Bucherin
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« Antwort #12 am: 01.05.08, 10:36 » |
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Liebe Rebellin,
wenn Du sowieso mit Deiner Tochter nicht gut auskommst, wieso "musst" Du ihr jetzt ein Teil des Erbes überlassen? Du hast dann die Hölle? Aber hallo. Es ist doch Deine Entscheidung, wann und wieviel Du überträgst, oder nicht? Ich glaube, wenn ich die Hölle hätte, weil ich nicht mache, was mein Kind will, dann würde ich erst Recht kein Erbe übertragen. Dann weißt Du eigentlich schon, was Dich in Zukunft erwartet.
Wenn Deine Tochter vernünftig ist, wird Sie mit sich reden lassen und auch mit einem kleineren Darlehen zufrieden sein.
Bucherin
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Rebellin
Gast
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« Antwort #13 am: 02.05.08, 08:05 » |
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Guten Tag,
Eine Scheidung ist bei uns zwar momentan nicht das große Thema aber ich bin in meiner Ehe trotzdem sehr unzufrieden. Mein Mann macht eignetlich nur noch was er will und berücksichtigt meine Interessen,...... was Hobby, meine Freunde und auch Anderes, was mir am Herzen liegt, überhaupt nicht mehr. Es gilt nur, was er sagt. Meine Tochter schlägt sich bei Streitigkeiten dann immer auf seine Seite und das macht mich endlos wütend. Wie soll denn das weitergehen. Die Tochter schlägt sich auf seine Seite, weil sie glaubt, dass der Papa das große Sagen hat. Dies trifft aber nicht unbedingt zu, denn wir haben Zugewinngemeinschaft und ich habe auch noch einige Wörtchen mit zu reden. Ich hoffe jetzt, dass alles besser wird, wenn sie dann endlich aus dem Haus ist. Allein dieses Tatsache läßt mich immer an die Zukunft denken und ich bin voller Sorgen. Ich glaube nicht, dass sich mein Mann noch groß ändert! Es ist ja wirklich ein Witz, wenn man den Kindern gleich zu Anfang viel Geld in die Hände gibt. Sie braucht kein Haus bauen, weil ihr Zukünftiger eh schon eins hat. Es müßte aber auf alle Fälle umgebaut werden. Es würde mir nicht passen, wenn sie da unser Geld rein steckt.
Es geht ihr anscheinend auch großteils darum, zu sehen wieviel sie uns wert sind. Aber ehrlich gesagt, -------ich habe keine Lust ihr mein gutes Vermögen unter den A.... zu schieben. Wenn ich aber blockiere, dann habe ich eben Hundstage. Ich glaube, wir müssen es so machen: Wir geben ihr einen kleineren Betrag, wovon sie sich Möbel kaufen kann und das müßte dann fürs erste reichen.
Viele Grüße
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« Letzte Änderung: 02.05.08, 08:36 von Rebellin »
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mary
Vereinsmitglied

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Baeuerin - Beruf mit Herz
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« Antwort #14 am: 02.05.08, 11:14 » |
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Hallo Rebellin, "Mitgift", Darlehen oder Geschenk- sind für mich 3 vollkommen verschiedene Vorgänge. Mitgift oder Erbteil- darauf hat jedes der Kinder ja auch ein gewisses Anrecht, Darlehen, um unter die Arme zu greifen- Geschenk, ohne irgendwelche Verpflichtungen. Das Verhältnis zueinander hat meiner Meinung nach- beim Erbteil keine Bedeutung. Dass sich die jungen Herrschaften selbst auf den Hosenboden setzen und etwas dafür tun müssen, dass sie auf etwas kommen, sehe ich genauso. Ausserdem schätzen sie damit auch das Erreichte höher ein, wenn sie selbst dafür was getan haben.
Im Buch Flug nach Arras hat Antonie de Saint Exupery einen Text geschrieben:
Nur der wird verstehen können was ein Bauerngut ist, der ihm einen Teil des Selbst geopfert hat, der für seine Rettung gekämpft und sich abgemüht hat, es zu verschönern.
Dann kommt die Liebe zum Anwesen.
Ein Gut ist nicht die Summe der Einkünfte- derin liegt der Fehler. Es ist die Summe der gebrachten Opfer.
Dieser Text steht in unserem Heimatbuch- er gilt nicht nur für einen Hof, sondern steht für viele andere Ziele, die mit Mühe und Schweiß erzielt worden sind.
Herzl. Grüsse maria
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« Letzte Änderung: 02.05.08, 11:22 von mary »
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