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Autor Thema: Erbengemeinschaft  (Gelesen 1352 mal)
Sibylle P.
Gast
« am: 27.03.08, 21:46 »


Hallo für eine liebe Bekannte bin auf der Suche nach Informationen, da sie leider keinen Internetanschluß hat.

Folgendes Problem.

Es geht um eine Erbengemeinschaft.

Hermine und Ottilie haben ein Haus geerbt.

1996 starb die Mutter der Beiden, damals erbten beide 50 % des Hauses und 50 % hatte der Vater.

Hermine zog dann zu ihrem alten Vater, da dieser alleine nicht mehr im Haushalt zurecht kam.

Die beiden Schwestern wohnten weit aus einander, aber verstanden sich bis dato gut. Gemeinsame Feiern, wie Geburtstag,  Weihnachten etc. kein Problem.

Ottilie wohnt weit weg vom Elternhaus und besuchte nur sporadisch ihren Vater.

Hermine half ihrem Vater bis dessen Tod 2006, steckte dadurch vieles zurück, privat, sowie beruflich.

Leider hatte der Vater es versäumt ein Testament zu machen. Er hatte zwar vor einigen Jahren den Vorschlag gemacht an seine Tochter Ottilie, das sie ausbezahlt wird und Hermine das Haus nach seinem Tod zu 100 % erhält, damit sie nicht mehr umziehen müsste, in dem falle seines Ablebens.
Doch der Vorschlag wurde leider nie in die Tat umgesetzt.

In der Zeit als Hermine sich um ihren Vater kümmerte, verschlechterte sich das Verhältnis der Schwestern. Ottilie machte plötzlich Hermine Vorwürfe, fühlte sich hintergegangen und soweiter.   

Nach dem Tod des Vaters wollte Hermine ihre Schwester ausbezahlen, das Haus durch einen Gutachter schätzen lassen.
Doch Ottilie lehnt dies ab und hat eine Zwangsversteigung des Hauses beantragt.

Gibt es irgendwelche Hilfen.

Gibt es Infos zu Entscheidungen und Urteile zu dem btr. § 2057a BGB  = Ausgleichspflicht bei besonderer  Mitarbeit o. Pflegetätigkeit.

Für wertvolle Hinweise wäre ich dankbar.

Gruß Sibylle P.
 
   
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Sibille P.
Gast
« Antwort #1 am: 27.03.08, 21:58 »


Keine Rechtsberatung.
nur Hinweise zu Urteile o. Entscheidungen

habe schon unter google probiert aber noch nichts brauchbares gefunden
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Landmama
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1254



WWW
« Antwort #2 am: 28.03.08, 10:36 »

das wird ne harte Nuss !

wir warenauch ne Erbengem. meiner Mutter gehörte der Hof zur Hälfte und die andere Hälfte uns drei Kinder....
ich hab dann innerhalb dieser Ebengemeinschaft den ganzen Rohbau umseres Stalls zum Wohnhaus gebaut ( das war ganz schön mutig )
als das Ganze Form annahm, wurden alle etwas neidisch...
...und da machte ich ganz schnell nen Notar Termin...die haben zum Glück noch alle mitunterschrieben  und die Erbengem. aufgelössst.

Lt. Notarin war ich nicht normal sowas zu bauen, denn alles was ich gemacht hab, gehörte immer allen !!!!
und man ist selber schuld wenn man das nicht regelt, hätten sich meine Geschwister quer gestellt so hätte ich auch ne Versteigerung anstreben müssen !
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Jan
Mitglied
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Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 155


« Antwort #3 am: 28.03.08, 11:40 »


Hallo für eine liebe Bekannte bin auf der Suche nach Informationen, da sie leider keinen Internetanschluß hat.

Folgendes Problem.

Es geht um eine Erbengemeinschaft.

Hermine und Ottilie haben ein Haus geerbt.

1996 starb die Mutter der Beiden, damals erbten beide 50 % des Hauses und 50 % hatte der Vater.

Hermine zog dann zu ihrem alten Vater, da dieser alleine nicht mehr im Haushalt zurecht kam.

Die beiden Schwestern wohnten weit aus einander, aber verstanden sich bis dato gut. Gemeinsame Feiern, wie Geburtstag,  Weihnachten etc. kein Problem.

Ottilie wohnt weit weg vom Elternhaus und besuchte nur sporadisch ihren Vater.

Hermine half ihrem Vater bis dessen Tod 2006, steckte dadurch vieles zurück, privat, sowie beruflich.

Leider hatte der Vater es versäumt ein Testament zu machen. Er hatte zwar vor einigen Jahren den Vorschlag gemacht an seine Tochter Ottilie, das sie ausbezahlt wird und Hermine das Haus nach seinem Tod zu 100 % erhält, damit sie nicht mehr umziehen müsste, in dem falle seines Ablebens.
Doch der Vorschlag wurde leider nie in die Tat umgesetzt.

In der Zeit als Hermine sich um ihren Vater kümmerte, verschlechterte sich das Verhältnis der Schwestern. Ottilie machte plötzlich Hermine Vorwürfe, fühlte sich hintergegangen und soweiter.   

Nach dem Tod des Vaters wollte Hermine ihre Schwester ausbezahlen, das Haus durch einen Gutachter schätzen lassen.
Doch Ottilie lehnt dies ab und hat eine Zwangsversteigung des Hauses beantragt.

Gibt es irgendwelche Hilfen.

Gibt es Infos zu Entscheidungen und Urteile zu dem btr. § 2057a BGB  = Ausgleichspflicht bei besonderer  Mitarbeit o. Pflegetätigkeit.

Für wertvolle Hinweise wäre ich dankbar.

Gruß Sibylle P.
 
   

Falls man rechtlich nichts machen kann (Rechtsberatung durch einen Anwalt einholen!):

Hermine sollte versuchen Ottilie klar zu machen, daß sie bei der Zwangsversteigerung sehr wahrscheinlich das Haus nur unter Wert verkauft bekommen. Ottilie kommt finanziell besser dabei weg, wenn sie sich gütlich mit Hermine einigt.

Wenn Ottilie das nicht will, kann Hermine ja immer noch versuchen, daß Haus selber zu ersteigern. Wahrscheinlich kommt sie dabei etwas billiger bei weg, aber muß bis dahin mit der Unsicherheit leben.

Eine weitere Möglichkeit: Beide bieten (ohne Zwangsversteigerung) auf das Haus. Der mit dem höchsten Angebot bekommt es. Aber auch da die Unsicherheit. Aber es kann kein Dritter dazwischenfunken und Ottilie muß sich entscheiden: Entweder sie gönnt ihrer Schwester das Elternhaus nicht oder sie gönnt ihr das Geld nicht. Dabei wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit ein fairer Preis entstehen.
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Clara
Bewohner
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Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1117


Nichts-was sich zu haben lohnt-ist leicht zu haben


« Antwort #4 am: 30.03.08, 18:56 »

Ein rasches Hallo in die Runde,

bei allem Verständnis für die beschriebene Situation- das ist hier ein landwirtschaftliches Forum und kein juristisches.

So wie die Sache aussieht, ist sie aus meiner Sicht ein klarer Fall für einen Anwalt, der sich mit Erbrecht auseinandersetzt. Alles andere ist im Trüben fischen.

Hilfe in der Situation:

1. Anwalt für Erbrecht
2. Bibliothek einer juristischen Fakultät- da kann jeder Gesetzestexte und kommentierte und unkommentierte Urteiel lesen
3. diverse juristische Datenbanken- wie bspw. www.juris.de- Problem bei den juristischen Datenbanken- sie sind meist kostenpflichtig.
4. Freunde sollten, wenn sie darum gebeten werden, vermitteln zwischen den Parteien- ansonsten sich mit Rat und Tat lieber zurückhalten. Schweigendes Zuhören ist immer willkommen. 

Viele Grüße und frohes Schaffen

Anja
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... Ich bleibe auf dem Teppich
meiner Möglichkeiten
und hoffe, dass er fliegen lernt... (lach und zwinker)

Kruppa
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