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Autor Thema: Braucht "Frau" ein eigenes Konto?  (Gelesen 8896 mal)
sandra
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BT ist super!


« Antwort #45 am: 09.02.08, 22:00 »

Also, wir haben ein Betriebskonto und jeder ein eigenes privates. Und ich bin auch nicht bereit, dass so leicht aufzugeben! Wir haben es aber ziemlich gut aufgeteilt: Jeder von uns kriegt ja Lohn, ich zwar viel weniger als GöGa, aber dafür hab ich ja noch das kindergeld. Bei mir geht schon mal fast alles weg, was gespart wird, von GöGa das Geld, was ich zum Einkaufen brauch.

Ich würde das Konto auch nicht hergeben, ich will schließlich nicht wegen jeder Rechnung Rechenschaft ablegen (was hast du dir denn da wieder für Bücher/Klamotten gekauft???). So weiß ich genau, ich kanns mir leisten (oder eben auch nicht), und dann schlag ich halt mal zu ohne schlechtes Gewissen. Ist eh schon knapp berechnet, weil wir ziemlich viel am Sparen haben (Plan Hausbau und außerdem brauch ich bal ein neues Auto - das dann auch meins ist!), Taschengeld geht von mir ab.
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lg Sandra

Wo kämen wir denn hin, wenn alle sagen würden, wo kämen wir denn hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin man käme, wenn man ginge.
fanni
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« Antwort #46 am: 10.02.08, 11:13 »

Hallo,

doofe Frage, aber warum soll es bei einem Todesfall des Mannes mit dem Konto Schwierigkeiten geben? Ihr meint, wenn nur er als "Eigentümer" eingetragen ist, oder wie?

Grüße


doch das gibts, außer man hat es vorher geregelt mit einem Ehe- und Erbschaftsvertrag. Sollte mein Mann vor mir sterben, dann hab ich eben die Entscheidungen zu treffen und nicht meine Kinder., wo bei ich sie sicherlich nicht gegen sie treffe, aber einer muß das sagen haben.
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Herzliche Grüße von Fanni
Sonnenblume2
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« Antwort #47 am: 11.02.08, 08:15 »

Hallo,
bei uns hat mein Freund SEIN Privatkonto (und ein Betriebskonto) und ich MEIN Privatkonto. Das wird sich auch nicht ändern wenn wir mal verheiratet sind.
Weiters werde ich auch mal von ihm "Gehalt" verlangen, wenn ich wegen Kindern dann mehr zuhause bin und somit dann auch mehr im Betrieb mitarbeite.
Haushalt, Lebensmittelkosten, ... wird jetzt auch schon Halbe/Halbe bezahlt; später (mit Kindern) auch mal fair teilen.

Grund für diese getrennten Privaten Konten ... was ist bei einer Trennung (Scheidung) ??
ICH will nämlich dann auch nicht mit leeren Händen dastehen!
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amber
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« Antwort #48 am: 11.02.08, 08:31 »

Hallo Sonnenblume,

ich muß dir recht geben, mit den leeren Händen dastehen. Wir haben unser Betriebskonto, das Gehaltskonto von meinem Mann weil Nebenerwerb und ich habe auch noch ein eigenes Konto.
Vom Gehaltskonto werden Lebensmittel, Tanke usw. bezahlt.
Es ist sehr wichtig, daß frau etwas beiseite legt weil niemand weiß was kommt. Klar ist es besser, wenn das Geld nicht für den Zweck einer Trennung verwendet werden muß. Aber Vorsicht ist besser als Nachsicht.

LG Gitte
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Vöglein
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« Antwort #49 am: 11.02.08, 16:10 »

Weil die Bank den Zugriff sperren kann, bis die Testamentsabwicklung gewesen ist.
Das kann dauern und blockiert den Betrieb, die laufenden Kosten und die Beerdigungskosten.

Eigentlich muß die Bank sperren, bis der Nachlaß geregelt ist, deshalb ist es ja auch wichtig ein Oder-Konto zu haben, wie schon einige geschrieben haben. .

Auch wenn man für das Konto berechtigt ist, kann die Bank sperren ? Ist das von Willkür abhängig ob sie es macht ?
@romy
Was bedeutet Mitglied ? Besitzer von Geschäftsanteilen bei einer Genossenschaft ?
« Letzte Änderung: 11.02.08, 16:12 von Vöglein » Gespeichert

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martina
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« Antwort #50 am: 11.02.08, 16:42 »



Eigentlich muß die Bank sperren, bis der Nachlaß geregelt ist, deshalb ist es ja auch wichtig ein Oder-Konto zu haben, wie schon einige geschrieben haben. Die werden nämlich nicht für den Oder gesperrt. Sterbe ich, kann Göga die Konten bei denen wir beide als Adam oder Eva (lacht) eingetragen sind nutzen. Wird das Konto nicht gesperrt, könnte es ja sein, dass jemand nicht Erbberechtigter das Geld abhebt und es verschwindet. So die Rechtslage. Beerdingungskosten kann man aber - so glaub ich zumindest - mit Nachweis (also Rechnung) im normalen Rahmen  zahlen, aber sicher bin ich mir auch nicht ganz.

Ja, auch bei einem gesperrten Konto ist es so, dass alles was mit dem Tod und den Beerdigungskosten entstanden ist, von diesem Konto bezahlt werden kann. Das ist allerdings dann wirklich ein Heidenaufwand und funktioniert - je nach Sachbearbeiter und Bank - mal mehr und mal weniger gut.

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Romy
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« Antwort #51 am: 11.02.08, 16:56 »

Hallo Vöglein
Wir sind beide Mitglieder bei der Raiffeisenkasse. Dazu mussten wir für je 200 Fr Anteilscheine zeichnen. Eigentlich muss man Mitglied werde, wenn meine eine Hypho braucht. Dafür sind die Konten dann Spesenfrei.
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Romy

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amber
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« Antwort #52 am: 11.02.08, 18:53 »

Hallo, darf ich mal was dazu schreiben?
Es gibt keine Und-Konten, das sind alles Oder-Konten. Auch wenn auf dem Kontoauszug draufsteht Krimhilde Und Siegfried soundso.
Bei einem Und-Konto könnten nämlich nur beide zusammen Geld von der Bank abheben und Überweisungen tätigen, da gibt es auch keine EC-Karte.
Und beim Todesfall kann der Hinterbliebene das Konto alleine auf seinen Namen umschreiben lassen, nicht erst wenn der Nachlass geregelt ist.
Gegen Vorlage der Rechnung, werden die Beerdigungskosten von der Bank überwiesen. Die Rechnung kann auch jemand vorlegen, der keine Vollmacht über das Konto hat.

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« Antwort #53 am: 12.02.08, 07:55 »

Hallo Annelie,
da es sicher ein Oder-Konto ist, das Vöglein mit ihrem Mann hat, muß sie nicht mit dem Erbschein hingehen weil die Bank das Konto nicht sperrt.
Ich sitze sozusagen an der Quelle weil meine Tochter eine Ausbildung zur Bankkauffrau macht bei der Deutschen Bank. Da dort das Ausbildungsniveau sehr hoch ist, weiß sie über solche Dinge schon sehr gut bescheid.

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passivM
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« Antwort #54 am: 16.03.08, 02:59 »

An dem Oder-Konto arbeite ich auch schon länger. Ich habe "nur" eine Vollmacht.

Thema eigenes Konto: Da will ich mal ehrlich sein. Ich kenne da mehrere Fälle wo sie ihr eigenes hat, auf das dann das Kindergeld geht, oder der Lohn vom Minijob (selten mehr als 200 Euro im Monat) und er überweist ihr ein ganz schmales Haushaltsgeld, zu dem sie dann einen Teil von ihrem Minilohn drauflegt, für die Haushaltsführung. Und das was da kalkuliert war, reicht selten. Da darf nicht das kleinste Extra kommen. - Da bin ich mit meiner Vollmacht schon besser dran.  Wink ..was aber nicht heißen soll, ich würde prassen! Aber ich muss nicht wegen jedem Paar Schuhe fürs Kind (oder auch mal für mich) diskutieren.
Aber ich muss dazu sagen: Ich habe auch ein eigenes, "kleines". Da geht nicht viel drauf. Ist unser privater kleiner Notgroschen, von dem ich bei Engpässen auch tatsächlich Gebrauch mache. Da bin ICH dann auch "großzügig" - blödes Wort! Ich rechne dann halt auch nicht auf.

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Anna
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« Antwort #55 am: 16.03.08, 11:46 »

Hallo Annelie,
da es sicher ein Oder-Konto ist, das Vöglein mit ihrem Mann hat, muß sie nicht mit dem Erbschein hingehen weil die Bank das Konto nicht sperrt.


Hallo amber,
ich stehe am Schlauch, was ist jetzt ein Oder-Konto ?
@AnnaAnna,
das mit einem Notgroschen hatte ich auch immer im Kopf. Mein Mann hat mir das
ausgeredet, was ich inzwischen auch einsehe  Roll Eyes
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passivM
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« Antwort #56 am: 17.03.08, 22:18 »

Hallo Vöglein,
bin zwar nicht amber, aber ich weiß es auch  Cheesy

Oder-Konto lautet auf:
Vöglein Bauer oder Schatzi Bauer
und das heißt, jeder von beiden ist alleine über das Konto verfügungsberechtigt.

Wenn das Konto lauten würde auf
Vöglein Bauer und Schatzi Bauer,
dann könnten beide nur gemeinsam darüber verfügen.

Und wenn das Konto auf Schatzi Bauer läuft, und Vöglein Bauer hat eine Vollmacht,
dann kann Vöglein Überweisungen tätigen, Bargeld abheben, hat evtl. auch eine eigene EC-Karte und so weiter.
Aber erstens kann Schatzi die Vollmacht jederzeit entziehen (ist mir mal nach einem Ehekrach passiert, super peinlich, und rießen Rennerei - EC-Karte wurde vom Geldautomat eingezogen und so weiter...  Angry und bis der Göttergatte endlich mal Zeit hatte, das wieder rückgängig zu machen... Roll Eyes )  und zweitens (ist auch so, wenn das Konto auf Vöglein und Schatzi läuft) wenn dem Schatzi was zustößen sollte, ist das Konto gesperrt, auch für Vöglein.

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Erika
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« Antwort #57 am: 22.03.08, 07:41 »

Unbedingt  Wink

Ich habe nach wie vor mein eigenes Konto und das bleibt auch so  Grin

Ansonsten haben wir nur ein einziges Konto für Betrieb und Privat. Da ich die Buchungen selber mache, habe ich ständig die privaten Lebenshaltungskosten im Blick.

Das meiste läuft bei uns über EC-Karte, außer den wenigen kleinen Buchungen beim Bäcker. Aldi und Co. lasse ich abbuchen und habe somit die Buchungen direkt auf dem Kontoauszug Wink
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Gitta
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tschau tschau


« Antwort #58 am: 24.04.08, 11:18 »

hallo

ja das stimmt, bei totesfällen sperrt die bank das konto, solange ein erbe mit dem erbschein
zur bank geht.
wenn das "vererben" mit einem ehe und erbvertrag geregelt wurde, wird dieser kopiert und zur bank
gebracht.
dann wird das konto richtig"vererbt" und derejenige hat die verfügungsgewalt.

kosten für die nahestehende beerdigung können nach vorlage der rechungen beglichen werden.

mehr nicht.


für altenteiler würde ich raten, dass das giro oder sparkonto zu lebzeiten verfügbar ist,
aber nach dem tod "zu gunsten dritter" umgemodelt wird.
hat den vorteil, dass keine nachlassgebühren beim gericht entstehen und der "begünstige dritte" leichter an das geld
ran kann.
hat der altenteiler mehrere "begünstige dritte" kann er pro sparkonto jeweils einen anderen "begünstigen dritten" eintragen lassen.

letztes muß bei der bank beantragt werden, per formular und unterschrieben von beiden (altenteiler und begünstiger) rechtsgültig gemacht werden.

ansonsten bin ich auch dafür, dass frau ein eigenes konto hat.

privat und betrieb sollen getrennt werden, auch mit den sparbüchern.

durch die trennung ist leichter zu ersehen, wie wirtschaftet mein betrieb oder meine bessere hälfte.
natürlich ist der buchführungsabschluß auch aussage kräftig.


wir haben drei konten (zwei private und ein betriebliches) und einige unterkonten dazu, die gebühr ist nicht zu hoch, da wir Online alles regelt und Mitglied bei der Raiba sind.

gitta

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Liebe Grüße
Gitta
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