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Autor Thema: Rentenansprüche für Bäuerinnen  (Gelesen 687 mal)
reserl
Niederbayern
Moderatoren
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Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7220



« am: 03.02.08, 18:31 »


Heute haben wir folgende Mail bekommen:

Sehr geehrte Damen und Herren

Vergebens habe ich im Internet Auskünfte über die Rentenansprüche von Bäuerinnen gesucht. Nun bin ich auf Ihre Internetseite gestossen.
Können Sie mir mitteilen, ob ehemalige Bäuerinnen, welche sich bereits im rentenfähigen Alter befinden, jedoch zu keiner Zeit einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, einen Rentenanspruch besitzen? Auch durch Mitteilung relevanter Internetseiten wäre mir sehr geholfen.
Mit bestem Dank im Voraus verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen



Wer kann mit Informationen weiterhelfen?
Gespeichert

lieben Gruß
Reserl



Wer sich heute freuen kann, der soll nicht bis morgen warten.
Otto
Gast
« Antwort #1 am: 03.02.08, 20:27 »

Glaub ich nicht Bridda
Wenn eine Frau mit einem Landwirt verheiratet war oder ist, muß sie ja von 1996 Alterskassenbeiträge eingezahlt haben (Da waren die bayern ja so schlau mit der Frauenrente und bescherten uns den 2. Beitrag,,,)
Die Beitragsjahre vom Mann gingen auch auf ihr Konto
wenn sie damals befreit wurde, hatt sie ja eigene Jahre plus die vom Mann
war sie nicht verheiratet und hat nur immer ohne Rentenbeiträge gearbeitet (400 Dm bzw Euro jobs)wird sie nix bekommen.
Gruß Otto
Gespeichert
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