klara
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« am: 01.12.07, 23:21 » |
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Hallo, hab nochmals ein Problem. Das Landesvermessungsamt hat sich bei uns angekündigt, um unser vier Jahre altes Haus für das Liegenschaftkataster aufzunehmen. Da ich die weder Bestellt hab,noch sonstiges,wollen die auch noch ca.450€ für´s Gebäude aufnehmen. Muss ich das zu lassen? Muss ich zahlen? Was kann ich dagegen tun? Fragende Grüsse  , Klara
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lucia
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« Antwort #1 am: 02.12.07, 12:05 » |
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hallo klara, ich fürchte, du kommst um die kosten fürs einmessen des neuen gebäudes nicht herum. lies mal hier, dort findest du einen link zu den bayerischen vermessungsbehörden. auf der verlinkten seite sind die gesetzesgrundlage und die meisten fragen zur gebäudeeinmessung sehr gut erklärt. ich denke, ähnliches gibts bestimmt auch für die rechtlichen grundlagen in deinem bundesland.
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lieben gruß, lucia
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ansabe
Münsterland/NRW
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« Antwort #2 am: 02.12.07, 13:14 » |
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Hallo, leider muss man sowas zahlen. Bei uns war es noch mehr. Man kann froh sein, wenn sie nicht so schnell kommen. Aber blöd ist sowas immer. Kann man leider nichts machen.  LG ansabe
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Viele liebe Grüsse ansabe
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freilandrose
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Nur Geduld, mit der Zeit wird aus Gras - Milch
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« Antwort #3 am: 02.12.07, 14:08 » |
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Hallo, hab nochmals ein Problem. Das Landesvermessungsamt hat sich bei uns angekündigt, um unser vier Jahre altes Haus für das Liegenschaftkataster aufzunehmen. Da ich die weder Bestellt hab,noch sonstiges,wollen die auch noch ca.450 für´s Gebäude aufnehmen. Muss ich das zu lassen? Muss ich zahlen? Was kann ich dagegen tun? Fragende Grüsse  , Klara Der Eigentümer wird zur Kasse gebeten. Kannst leider nichts dagegen machen und musst zahlen. Irgendwie muss Euer Grundstück ja ins öffentliche Kataster aufgenommen werden.
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Liebe Grüsse Freilandrose
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klara
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« Antwort #4 am: 02.12.07, 22:45 » |
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Das ist ja wegelagerei  ! Da kann ja jeder kommen. Und wenn einer das nicht bezahlen kann? Trozdem Danke für eure Antworten, Klara
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freilandrose
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Nur Geduld, mit der Zeit wird aus Gras - Milch
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« Antwort #5 am: 02.12.07, 23:17 » |
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Hallo Klara, in Ba-Wü ist das halt mal so. Jeder Grenzstein, der gesetzt wird, muss vom jeweiligen Eigentümer zur Hälfte getragen werden. Zur Hälfte deswegen, weil Euer Grundstück ja auch einen Nachbarn hat. Und der Nachbar auch die Hälfte bezahlen muss.
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Liebe Grüsse Freilandrose
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klara
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« Antwort #6 am: 02.12.07, 23:25 » |
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Hallo Caroline, hatten doch damals beim Bauen auch Vermesser ,nach was haben die sich denn gerichtet?Und gilt das nicht, was die damals vemessen haben?Ich sehe schon, das ist Deutschland.Ein Antrag für´n Antrag  . Klara
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Biobauer
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« Antwort #7 am: 03.12.07, 12:37 » |
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Hallo,bei meiner halle war die schon eingemessen ,als noch nicht mal nen dach drauf war. ist zwar ärgerlich sowa szu zahlen ,aber irgednwie müssen ja auch die karten erstellt werden ,muss halt eingemessen werden alles. was ich nicht so ganz versteh klara,du schreibst beim bau eures hauses warn die vermesser auch schon anwesend. haben die da euer haus genau eingemessen oder nru die grundstücksgrenzen wegen abstand etc. servus
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Streite dich nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit Erfahrung. (Bob Smith, 1962
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klara
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« Antwort #8 am: 03.12.07, 19:44 » |
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Hallo biobauer, Das war nicht das Landesvermessungsamt. Für den Hausbau wurde ein Lageplan mit Geländeschnitt gemacht. Können die nicht miteinander kooperieren? Muss da jeder sein eigenes Süppchen kochen  ? Klara
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Beppa
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« Antwort #9 am: 04.12.07, 06:35 » |
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Nicht jeder Vermesser darf jede Vermessung machen.
Lagepläne darf z.B. jeder Dipl.Ing. (private Vermesser) messen. Grundstücksgrenzen und Gebäude (Arbeiten für das Kataster) dürfen nur das Vermessungsamt oder die Öffentlich Bestellten Vermessungsing. machen. Außerdem berechnen sich die Kosten auf Grund einer Kostentabelle und nicht am Aufwand. Und da die Kostentabelle sich an bestimmten Punkten orientiert vermute ich mal, dass du mit 2 getrennten Messungen nicht wirklich teurer kommst, wie mit 1er Messung.
Aber sieh es mal von der Seite. Wären sie erst in 10 Jahren gekommen, dann wären die Preise in der Kostentabellen bis dahin sicherlich gestiegen. Irgendwie wird ja immer alles teurer. Es wäre also noch teurer geworden.
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Internetschdrieler
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« Antwort #10 am: 04.12.07, 07:38 » |
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Aber sieh es mal von der Seite. Wären sie erst in 10 Jahren gekommen, dann wären die Preise in der Kostentabellen bis dahin sicherlich gestiegen. Irgendwie wird ja immer alles teurer. Es wäre also noch teurer geworden.
Die Kosten für eine Gebäudeeinmessung richten sich nach den Baukosten, aber nicht nach den tatsächlichen angefallenen Kosten, sondern dem Betrag der im Baugenehmigungsbescheid steht. Wir haben vor Jahren im Aussenbereich eine Maschinenhalle gebaut mit viel Eigenleistung, also wesentlich unter den veranschalgten Kosten im Bescheid. Die Einmessung dauerte 20 Minuten, im Büro wird es nicht viel mehr gewesen sein. Zu zahlen waren über 600 €  Übrigens wenn ein Gebäude nicht innerhalb einer bestimmten Frist eingemessen wird (5 oder 7 Jahre, nagelt mich nicht fest) darf die Behörde nichts mehr verlangen  Internetschdrieler
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Margret
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Bäuerinnentreff-eine Bereicherung des Alltags !
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« Antwort #11 am: 04.12.07, 10:06 » |
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Internetschdrieler, hast du eine Ahnung, wo das steht, dass da so eine Zahlungverjährung eintritt...? Bei uns ist nämlich auch jahrzehntelang nichts mehr ins Kataster aufgenommen worden. Vor einigen Monaten kam dann auch die Ankündigung durch das Vermessungsamt und sie waren einige Male mit zig Mann da... Manche der neu aufgenommenen Gebäude sind bei uns nämlich durchaus älter als 5-7 Jahre, da wäre es interessant, wenn für diese nichts mehr berechnet werden dürfte . Bei uns wird es leider deshalb teurer, da das Hofgrundstück zwei Parzellen umfasst. Egal, was draufgebaut ist, durch die zwei Parzellen wird es sehr viel teurer.  Die Gärtnerei nebenan ist noch viel heftiger betroffen, da sind es noch mehr Parzellen... Margret
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Internetschdrieler
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« Antwort #12 am: 04.12.07, 11:12 » |
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Internetschdrieler,
hast du eine Ahnung, wo das steht, dass da so eine Zahlungverjährung eintritt...? Bei uns ist nämlich auch jahrzehntelang nichts mehr ins Kataster aufgenommen worden.
Vor einigen Monaten kam dann auch die Ankündigung durch das Vermessungsamt und sie waren einige Male mit zig Mann da... Manche der neu aufgenommenen Gebäude sind bei uns nämlich durchaus älter als 5-7 Jahre, da wäre es interessant, wenn für diese nichts mehr berechnet werden dürfte .
Bei uns wird es leider deshalb teurer, da das Hofgrundstück zwei Parzellen umfasst.
Gute Frage- mmh ich weiß nur dass vor 3 - 4 Jahren ein Gebäude eingemesen wurde, Bj. 1995, da konnten sie nichts mehr verlangen. Mittlerweile sind sie schon fixer. Beim Stallbau war das Dach noch nicht drauf, da standen sie schon da "sind gerade im Ort, da machen wir das gleich mit" Im eurem Fall würde sich eine Flurstückszusammenlegung evt. rechnen  Gruß Internetschdrieler
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Margret
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« Antwort #13 am: 07.12.07, 21:51 » |
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Hallo Internetschdrieler,
die Flurstückszusammenlegung ist nicht sinnvoll in dem Fall, da es ein eigentl. Hofgrundtück gibt und das neueste Gebäude ein klein wenig auf dem angrenzenden Ackergrundstück steht (wir sind im Außenbereich) - und dieses Ackerflurstück ist für unsere Verhältnisse groß und soll auf keinen Fall der Hoffläche zugeschlagen werden. Das würde einfach nicht passen. Würde man was abmessen oder so, dann käme das sicher auch nicht günstiger.
Ich habe inzwischen das Infoschreiben des Vermessungsamtes nochmals hervorgesucht, in dem wir vorab informiert wurden.
Da habe ich das Gefühl, dass wir ein Problem mit der Mitwirkungpflicht bekommen, auf die sie sich stützen:
"Nach § 5 des Vermessungsgesetzes für BaWü sind Gebäude für das Liegenschaftskataster aufzunehmen (einzumessen). Dies gilt auch für Gebäude, die bereits vor Jahren errichtet wurden und deren Fertigstellung nicht, wie im Vermessungsgesetz vorgesehen, bei der unteren Vermessungsbehörde angezeigt wurde. Die Gebäudeaufnhame ist gebührenpflichtig."
Selbstverständlich haben wir nie bei einer Vermessungsbehörde Baufertigstellung angezeigt....
Jetzt verschwenden wir mal noch keine Energie sondern warten den Gebührenbescheid erst ab. Dann werden wir in die Baugenehmigung gucken, ob da drinsteht, dass man es der Vermessungsbehörde melden muss.
Falls es gut aussieht für uns, dann werden wir mal beim örtl. Bauamt unverbindl. nachfragen, die sind unkompliziert und sachlich (Ort hat keine eigene Baurechtszuständigkeit, man reicht dort nur Antrag ein usw.), ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.
Falls du noch irgendwas rauskriegst wg. der Verjährung (s.o.), dann wäre es nett, wenn du es schreibst. Danke im voraus !
Margret
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« Letzte Änderung: 07.12.07, 22:19 von Margret »
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freilandrose
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« Antwort #14 am: 07.12.07, 22:24 » |
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Hallo Margret, Mit jeder Baugenehmigung kriegst Du ja mehrere Schreiben mit, mit was Du Dich alles melden musst wenn..... Bauabnahme bei Rohbau. Bauaabnahme bei Beendigung. Meist liegen die Schreiben irgendwo in der Versenkung..............
Aber wenn Du fertig bist mit Bauen muss ja abgenommen werden. Ist nun mal so. Drücken kann sich keiner, die kommen schon, auch wenn uns das nicht passt. Vermessung muss sein, und das kostet. Der Eigentümer wird zur Kasse gebeten. So ist das Leben.
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Liebe Grüsse Freilandrose
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