Hallo,
... na, ob DAS in einen Hofübergabevertrag gehört?
Hier bei uns gibt es die Tierseuchenkasse
http://www.ndstsk.de/index.php?bereich=2&topic_id=10&akk=2&akv=#rechtsgrundlagen.
Wenn die Hühner SM`s Hobby sind und - ich sag mal - für den "Eigenbedarf" gehalten werden, so müsste sie sie melden. Der Beitrag dafür ist z.Z. erträglich, und es würde im Seuchenfall entschädigt bzw. die Kosten für bestimmte Impfungen werden teilw. übernommen.
In einen Hof-Übergabevertrag gehört in Deinem Fall m.E. hinein, welcher Teil des Hofes NICHT mit übergeben wird (... in diesem Fall der Stall nebst Auslauf für die Hühner). Das sollte unbedingt genau benannt werden (Lage, qm).
Auf den Erhalt der Rente hat es wohl kaum Einfluss, da es eine Hobby-Hühnerhaltung ist, also keine Landwirtschaft in dem Sinne. Möglich wäre für die SM noch, die Hühnerhaltung gewerblich laufen zu lassen, sofern sie wirklich plant, die Eier "gewerblich" zu vermarkten. Doch dazu gehört mehr, als nur ein "paar Hühner" laufen zu haben.
LG,
strop