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18.06.13, 06:53


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Autor Thema: Pflanzenschutzmittel aufbewahren  (Gelesen 306 mal)
Daggl
Obb.
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« am: 04.05.13, 19:08 »

Welche Vorschriften gelten bei der Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln? Wir haben die bislang im Keller im Regal (Boden von Keller ist dicht), meine Schwägerin behauptet, dass die in einem abschließbaren Schrank aufbewahrt werden müssen. Ich hab jetzt nur einen Text gefunden, in dem steht, dass giftige sSubstanezn so aufbewahrt werden müssen, dass kein Fremder daruaf Zugriff hat. (Bei uns im keller hat normalerweise auch kein Fremder auf irgendwas Zugriff, es sei denn es kommt ein Einbrecher.) Was gilt denn nun für welche Mittel?
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Viele Grüße, Dagmar
martina-s
Landkreis Weilheim Obb.
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« Antwort #1 am: 04.05.13, 19:26 »

Hallo Dagmar,
ich hab mich damit schon mal sehr eingehend befasst.
Von der Berufsgenossenschaft gibt es hierfür auch so eine Checkliste: https://www.svlfg.de/60-service/serv02_brosch_merk/serv0201praev/serv020101_brosch/blbpdf40_d_lag_pfl.pdf

Generell könnte ich einen Raum haben der natürlich versperrt ist, der Boden und die Wände gefliest, so dass evt. austretende Flüssigkeiten keine Möglichkeit in den Untergrund zu dringen.
Außen an der Türe ein Warnschild wäre total korrekt.
dann braucht es für die Regale auch keine Wanne unten drunter.

Ich kann (dazu habe ich mich auch mal ganz genau erkundigt) Z. B. verschlossenen Vorrat von Melkmaschinenreiniger durchaus zusammen mit PSM in einem Raum lagern der so wie ich oben beschrieben habe ausgestattet ist.

Diese Wannen gelten nur für Regale in  Räumen die den Anspruch der Dichtigkeit nicht erfüllen oder für absperrbare Schränke, die in Räumen stehen, welche für und von Dingen und Menschen genutzt werden, welche mit PSM nicht in Berührung kommen sollen.

Mit solchen Regalen und Schränken haben namhafte Firmen seit CC Kontrolle sich sicher schon die goldene Nase verdient. Roll Eyes Cool

ah ja, und Lebensmittel oder Dinge die mit Lebensmittel in unmittelbarem Zusammenhang stehen sollten dann nicht neben dem (offenen) Regal oder im gleichen Raum gelagert werden. Aber ich denke, das versteht sich von selbst.
« Letzte Änderung: 04.05.13, 19:28 von martina-s » Gespeichert

Liebe Grüße
Martina
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« Antwort #2 am: 04.05.13, 19:40 »

Ich habe mir vom Wertstoffhof eine ausgediente, aber dichte 550 l Gefriertruhe besorgt. da war sogar noch der Schlüssel dran. Diese steht nun in einem Abstellraum im Wirtschaftsteil. Die Truhe ist dicht, abschließbar und frostsicher. Was jetzt noch fehlt, ist ein Hinweisschild
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wolke
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« Antwort #3 am: 04.05.13, 19:46 »

wir haben sie auch in zwei gefriertruhen, ob die allerdings mit schlüssel sind???
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lg wolke
martina-s
Landkreis Weilheim Obb.
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« Antwort #4 am: 04.05.13, 19:48 »

Hallo Internetschdrieler,
das ist ja eine super Idee!
Kommt mir so vor wie Lucias Telefonzelle für den Kälbertränkeautomaten. Wobei ich letzteren nicht benötige.  Wink
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Liebe Grüße
Martina
gammi
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« Antwort #5 am: 04.05.13, 20:46 »

Bei uns steht zwar auch eine alte GEfriertruhe die eigentlich dafür gedacht war..............................aber ich glaub das ist gar nicht zulässig.

Erinner mich aber noch gut, wie wir den schweren Schrank in den Keller getragen haben und mag gar nicht mehr daran denken wie wir den wieder rausbekommen. (eventuelle Umnutzung des Wohnung)
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Auch Laufstall-Kühe geben gute Milch
Naima
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Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es :-)


« Antwort #6 am: 04.05.13, 20:53 »

Die DLG hat ein umfangreiches Merkblatt erstellt:
http://www.dlg.org/fileadmin/downloads/merkblaetter/dlg-merkblatt_352.pdf
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Internetschdrieler
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Braunviehzucht mit Herz und Verstand


« Antwort #7 am: 04.05.13, 21:54 »

Bei uns steht zwar auch eine alte GEfriertruhe die eigentlich dafür gedacht war..............................aber ich glaub das ist gar nicht zulässig.


Bei der letzten CC-Kontrolle wurde das Ding für den Zweck akzeptiert. Nur die fehlende Beschriftung wurde moniert.
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