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Autor Thema: Vorsorgevollmachten / Notariell beglaubigt, aber von Bank ignoriert  (Gelesen 12531 mal)
Naima
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Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es :-)


« am: 28.05.07, 16:51 »

Hallo,
weiss nicht, ob das Thema hier richtig untergebracht ist. Es geht aber auch um "Generationssprobleme", zwar nicht zwischen den Generationen, aber wenn die ältere Generation stirbt und Vollmachten bestehen oder nicht.

Folgendes Problem:
Wir haben hier im Ort gerade einen Fall haben, wo die Mutter 11 Jahre zuhause mit viel Hingebung gepflegt wurde. Tochter und Schwiegersohn hatten eine Vollmacht, die über den Tod hinaus geht. Nach dem Tod der Mutter hat die Bank sofort das Konto gesperrt und zahlt Rechnungen nur nach Vorlage. Nun verlangt sie einen Erbschein, um dann das Geld an die Erben zu verteilen. Trinkgelder, die die pflegende Tochter nicht belegen kann, muss sie aus eigener Tasche zahlen. Miterbin ist eine Schwester, zu der ein gutes Verhältnis besteht.

Laut schriftlicher Bestätigung der Notarin gilt eine Vollmacht über den Tod hinaus auch für die Bank. Die Bank ignoriert das und beruft sich auf ihre Satzung. Leider konnte die Notarin noch nicht erreicht werden (wg. WE), um nachzufragen, ob die Bank sich über die Gesetze hinwegsetzen kann.

Welche Chance hat man eigentlich als „kleiner Mann“, dass man, wenn man recht hat, es auch bekommt?

Kann die Bank sich das wirklich erlauben und die Frau nun als Querulantin anprangern. Zitat: "Solche Fälle gibt es dauernd und Ihr seid die einzigen, die keinen Erbschein bringen wollen."
Es geht gar nicht darum, dass sie den nicht bringen wollen, sondern dass sie nur auf ihr Recht bestehen.

Was nützt dann solch eine Vollmacht (habe im Internet recherchiert und alle Rechtsanwaltsseiten raten, genau diese Vollmacht abzuschliessen, damit man nach dem Tod KEINEN Erbschein bringen muss)?

Hattet Ihr schon mal so einen Fall?

LG Nicole
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bauernhof
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« Antwort #1 am: 28.05.07, 18:09 »

Uns ging es beim Tod meines Schwiegervaters genau so.
Ich hatte auch eine Bankvollmacht die über den Tod hinaus ging. Konto wurde sofort gesperrt. Hatte bis dahin onlein banking gemacht, ging nicht mehr.
Auch wir mussten einen Erbschein vorlegen.
Wir konnten nicht einmal Geld für Grabpflege auf die Seite legen, weil die Bank ein Schriftstück wollte das besagt das Schwiegervater das auch so wollte.
Das Kostenangebot der Gärtnerei hat sie dem Bruder meines Mannes gegeben und das Geld zugleichen Teilen auf beide Söhne verteilt.
Mein Mann pflegt das Grab seines Vaters trotzdem.
Tochter und Schwiegersohn hatten eine Vollmacht, die über den Tod hinaus geht. Nach dem Tod der Mutter hat die Bank sofort das Konto gesperrt und zahlt Rechnungen nur nach Vorlage. Nun verlangt sie einen Erbschein, um dann das Geld an die Erben zu verteilen.
Die Bank sagte die Vollmacht gelte nur für Bankgeschäfte des Verstorbenen die belegbar wären. Sonst könnte der Besitzer der Vollmacht ja das Konto räumen.
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Liebe Grüsse von der Höri
Walburga

 
Ditz
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« Antwort #2 am: 28.05.07, 19:58 »

Hallo,

ich kenn das auch nur so das das konto mit dem todesfall gesperrt wird, trotz vollmacht.
die frage ist doch wofür wird dann eine vollmacht ausgestellt??
zeit zum kontoabräumen wäre aber trotzdem gewesen da das konto erst 2-3 tage später gesperrt wurde.
ich war zum glück nicht auf das geld angewiesen, aber wenn der betrieb von dem konto weiterlaufen müßte hätte es schon probleme gegeben. weil der erbschein ist ja auch nicht innerhalb von ein paar tagen da. und kostet nur geld.
die bank sichert sich halt ab für den fall das noch irgendwo her ein erbe auftaucht.
in meinem fall hat der bank das testament, oder besser gesagt die testamentseröffnung gereicht, weil man auch bekannt bei der bank ist.
wenn noch anderes zu vererben ist mußt du sowieso einen erbschein haben, wenns aber nur um konto geht ist das meiner meinung nach unsinnig.


Ditz
« Letzte Änderung: 28.05.07, 20:05 von Ditz » Gespeichert
Luetten
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« Antwort #3 am: 30.05.07, 09:56 »

Unser Notar hat uns auch geraten, sofort die Konten zu räumen wenn ein Sterbefall eintritt Huh, obwohl wir alles schriftlich hinterlegt haben Shocked
LG Petra
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Man sollte nie mit vollem Mund über Bauern schimpfen!
Beppa
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« Antwort #4 am: 12.06.07, 15:05 »

War für uns doch alle verwunderlich, dass es ohne weitere Begründung und vor allem ohne Entschuldigung für die vorangegangenen Unannehmlichkeiten, die Vollmacht über den Tod hinaus anerkannt wurde.

Da müßten sie ja zugeben, dass sie im Unrecht waren.  Roll Eyes
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ELLI47
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« Antwort #5 am: 14.02.09, 09:38 »

Hallo Zensi
Ich habe mit meiner Mutter so einen Vertrag gemacht.
Wir, mein Bruder und ich (hab noch zwei Brüder mehr) sind mit meiner Mutter zum Notar.Der hat sich mit ihr unterhalten und dann bestätigt,das sie in der Lage ist diesen Vertrag zuunterschreiben.Also geistig noch fit.
3 Monate später habe ich diesen Vertrag gebraucht und da haben meine Brüder erst zuwissen bekommen,das wir sowas haben.
Sie haben sich eh nicht um sie gekümmert.
Ich habe diesen Vertrag nun schon überall vorgelegt,weil meine Mutter Dement ist.
Habe nirgends Schwierigkeiten gehabt,im Krankenhaus haben sie nur uns,die die Vollmacht haben Auskunft gegeben,da waren die beiden etwas sauer.

Mach einen Vertrag,wenn ihr eh für die Flege zuständig seit und wenn dein SV das will, können die andern nichts machen,denn es ist der Wille deines SV.

 Es ist viel einfacher,sonst bekommst du im Ernstfall nichts zuwissen.

Sie geben keine Auskunft mehr ohne Vertrag,egal wo.

Das sind meine Erfahrungen    LG Elli
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Liebe Grüsse aus Schleswig-Holstein
     
        Elli
gammi
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« Antwort #6 am: 15.02.09, 11:10 »

Ich hatte erst eine solche Vorsorgevollmacht für den Onkel meines Mannes und nun auch für seine Tante. Beide sind kinderlos gewesen. Ich hatte auch nirgends Probleme.
Und Rechenschaft gegenüber den anderen (Erben) muß man auch mit Vollmacht ablegen. Würde man Geld "veruntreuen" , dann ist man hinterher schadensersatzpflichtig.

Vor allem ist wichtig, dass man so eine Vollmacht schon frühzeitig macht.
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zensi
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« Antwort #7 am: 30.07.10, 21:01 »


Und Rechenschaft gegenüber den anderen (Erben) muß man auch mit Vollmacht ablegen. Würde man Geld "veruntreuen" , dann ist man hinterher schadensersatzpflichtig.

Vor allem ist wichtig, dass man so eine Vollmacht schon frühzeitig macht.

Da hab ich aber schon anderes gehört. Die Schwägerin meiner Freundin hatte so eine Vorsorgevollmacht. Die hatte das gesamte Konto (und das war nicht wenig) der pflegebedürftigen Schwiegermutter  abgeräumt. Danach musste das Haus der SM verkauft werden, um den Pflegeplatz im Heim finanzieren zu können.

Zensi
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gammi
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« Antwort #8 am: 30.07.10, 22:21 »

Ich habe auch so eine Vorsorgevollmacht für die Tante von meinem Mann.
Plötzlich war das Online-Girokonto gesperrt mit der Begründung, dass ich für jeden Geschäftsvorfall die Vollmacht vorlegen muß. Es könnte ja sein, dass sie mir entzogen wurde.
Dadurch, dass ich aber schon vor der Vorsorgevollmacht eine Bankvollmacht hatte konnte ich wenigstens das Onlinekonto weiterführen, ohne dass ich für jede Überweisung extra zur Bank muß

Klar könnte ich das Konto leerräumen, aber ich muß ja hinterher Rechenschaft ablegen wohin das Geld gekommen ist. Und bin dann ja auch dafür "haftbar".

Wichtig ist, was in der Vollmacht steht. Es gibt da auch verschieden Arten. Bei mir ist geregelt, dass ich auch nach dem Tod noch Zugriff habe.
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zensi
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« Antwort #9 am: 30.07.10, 22:25 »

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Wichtig ist, was in der Vollmacht steht. Es gibt da auch verschieden Arten. Bei mir ist geregelt, dass ich auch nach dem Tod noch Zugriff habe.
Ich  habe auch eine Vollnmacht über den Tod hinaus.
Jetzt ist SV gestorben und das Konto wurde sofort gesperrt. Ich kann nicht mal mehr die Kontoauszüge abholen. Ich verstehs nicht ganz und werd mich mal nächste Woche bei den Bankern erkundigen. Klar die Beerdigungskosten konnte ich schon überweisen. Aber ich bekomm keine Auszüge mehr.
 Zensi
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zensi
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« Antwort #10 am: 30.07.10, 22:42 »

Also als SV mir und Göga die Vorsorgevollmacht erteilt hat, sagte der Notar zu SV, ob er sich im Klaren ist , denn das ist eine Generalvollmacht, und wir könnten das Geld nehmen , ohne Nachweis zu führen.
Bei einer Betreuervollmacht hätten wir alles belegen müssen.

Ich bin schon froh, dass wir diese Vollmacht hatten, und zwar nicht finanziell, sondern für die ärztliche Betreuung. Denn die letzen Wochen konnte SV seinen Willen nicht mehr bekunden. Und er lag nur da und wurde mit Infusionen versorgt. Er verweigerte das Essen und die Ärzte fragten nach einer Magensonde. Da durften wir schon entscheiden, wie es weitergehen sollte.

Allerdings kamen dann auch seine Töchter ins KH und "kümmerten" sich (plötzlich) um ihren Vater und sprachen täglich mit den Ärzten.
Bis der Arzt dann mal sagte, er möchte lieber mit der Pflegeperson (also mit mir) alles besprechen.7

......und jetzt warten alle auf die Testamentseröffnung  Roll Eyes

Zensi


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Vöglein
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« Antwort #11 am: 31.07.10, 15:15 »


Bei einer Betreuervollmacht hätten wir alles belegen müssen.

Ich bin schon froh, dass wir diese Vollmacht hatten, und zwar nicht finanziell, sondern für die ärztliche Betreuung. Denn die letzen Wochen konnte SV seinen Willen nicht mehr bekunden. Und er lag nur da und wurde mit Infusionen versorgt. Er verweigerte das Essen und die Ärzte fragten nach einer Magensonde. Da durften wir schon entscheiden, wie es weitergehen sollte.


Hallo Zensi und alle,
die Gerneralvollmacht erstellt nur ein Notar ?
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Liebe Grüße Andrea Maria

...man muss das Glück unterwegs suchen, nicht am Ziel, da ist die Reise
zu Ende !
zensi
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« Antwort #12 am: 04.08.10, 10:26 »




Hallo Zensi und alle,
die Gerneralvollmacht erstellt nur ein Notar ?

Ja Vögelein, Notar  ist wichtig. Nicht nur für die Bank , sondern für alle Entscheidungen.
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Steinbock
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« Antwort #13 am: 02.02.11, 11:35 »

Aus aktuellem Anlass muss ich das Thema wieder hervorholen:

Wer weiß, wie ich mich verhalten soll:
Mein Vater und Mutter haben meinen Bruder jeweils in einer Vorsorgevollmacht als Betreuer ernannt.
Nun ist der Fall eingetreten, dass Vater einen Betreuer braucht für die vier (?) Bereiche:
Gesundheit, Aufenthalt, Finanzen und Huh.
Nun möchte aber mein Bruder (aus verschiedenen Gründen) einen der vier Bereiche nicht machen
und frägt mich, ob ich das machen würde.
Ich wäre im Grunde schon dazu bereit, aber er ist ja quasi vom Gericht festgelegt für alle vier
Bereiche. Da bewege ich mich doch völlig in der Grauzone, bin eigentlich nicht legitimiert und
von jedermann "angreifbar".
Wer hat Erfahrung? Was würdet Ihr machen?
Kann er mir denn offiziell für einen Teilbereich die Betreuung (per Richterbeschluss) übertragen.
Aber das wäre ja entgegen Vaters Willen.
Andererseits, wenn ein Betreuer wegen schwerer Krankheit ausfällt, muss ja auch ein "Ersatz" her.
Ist so eine Änderung des Betreuung bei Gericht sehr aufwändig? Kostenintensiv?

Elisabeth
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lucia
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« Antwort #14 am: 02.02.11, 11:42 »

hallo elisabeth,

ich denk, du wirfst einiges durcheinander oder hast noch nicht alle infos geschrieben?

dein vater hat in einer vorsorgevollmacht/betreuungsverfügung festgelegt, wer im falle der betreuung vom amt als betreuer bestellt werden soll.... richtig?

der betreuungsfall ist jetzt eingetreten... richtig?

hat das gericht schon den betreuer offiziell bestellt? wenn ja, hat dein bruder dort die betreuung offiziell angenommen? oder ist alles noch in der schwebe?

soweit ich das aus unseren formularen bzw. formulierungen in urkunden weiß, kann man dem gericht einen möglichen betreuer nur vorschlagen, nicht aber verbindlich anweisen.... es kann ja auch gründe geben oder es können nach der errichtung der verfügung gründe eintreten, dass das gericht die vorgeschlagene person nicht zum betreuer benennen kann oder will...

fragt nach bei gericht, das ist weder schlimm noch super aufwändig (außer, alles offizielle ist bereits gelaufen)... einfach nur ehrlich.

*daumendrück*
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lieben gruß, lucia
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