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Autor Thema: Erbschaftssteuer!?  (Gelesen 639 mal)
reserl
Niederbayern
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7209



« am: 24.02.07, 08:35 »

Die Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig.
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts führt das Verfahren, nach dem der Wert von Immobilien und Betriebsvermögen ermittelt wird, zu willkürlichen Ergebnissen und verstößt damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Die geltenden Regelungen sind aber bis Ende 2008 weiter anwendbar. Bis dahin muss der Gesetzgeber für eine einheitliche und transparente Bewertung der verschiedenen Vermögensarten sorgen, heißt es in der veröffentlichten Grundsatzentscheidung.


In den nächsten Jahrzehnten wird die Erbschaftssteuer eine wichtige Einnahmequelle für den Staat werden. Roll Eyes

Habt ihr euch schon mal informiert, was an Steuern bei der Übergabe/Übernahme eures Betriebes fällig wird?  Huh
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lieben Gruß
Reserl



Wer sich heute freuen kann, der soll nicht bis morgen warten.
Maja
Vereinsmitglied
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Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2674


Ein Wunder in meinen Armen


« Antwort #1 am: 24.02.07, 10:33 »

JA wie kann man das? Soweit ich weiss wird dann der Verkehrswert als Berechnungsgrundlage herangezogen und wer sagt mir den Verkehrswert?
ICh kann jetzt nicht schnell übergeben damit keine Erbschaftssteuer anfällt. Auch wenn ich es gerne möchte.
Aber eine Gerechte Sache finde ich die Erbschaftssteuer nicht.
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