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Autor Thema: Lebensmittelrecht Essig  (Gelesen 2035 mal)
Phlox
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 120



« am: 22.05.06, 18:22 »

Hallo miteinander.

Da ich selbst Kräuteressig herstelle und ab und zu verkaufe und auch einige Anfragen von anderen Bäuerinnen in letzter Zeit bekomme will ich hier mal nachfragen.

- Welche Bestimmungen hinsichtlich Etikettierung und Herstellung gibt es?

- Oder vielleicht kann mir auch jemand die Quellen nennen, wo ich die Bestimmungen herbekomme.

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Mit Freude

Phlox
Romy
Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2827



« Antwort #1 am: 22.05.06, 21:12 »

Hier in der Schweiz bekommt man dies alles über den Lebensmittelinspektor, oder über Bio-Suisse wenn es ums Label geht.
Ich denke in Deutschland wird es auch so sein.

Gruss Romy
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en hübsche tag
Romy

Wenn du nur zwei Möglichkeiten hast, wähle die dritte
jägerin
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1311



« Antwort #2 am: 23.05.06, 22:16 »

Hallo Rita,
 zu der speziellen frage bin ich z.z. auch überfragt...nicht aber google , wenn man die richtigen fragen stellt Cool

Die Vermarktung und Kennzeichnung von fertigem Essig

Guter Essig ist recht einfach zu vermarkten. Allerdings sind unbedingt die regionalen gesetzlichen Bestimmungen und die Deklaration zu beachten. Üblicherweise müssen in Europa folgende Informationen auf dem Etikett zu finden sein.

· Sachbezeichnung
· Essigart
· Säuregehalt
· Name des Herstellers
· Adresse
· Chargen- oder Losnummer
· Nettofüllmenge



 Allgemeines zur Kennzeichnung findest z. B. immer hier ( Unter  " Infos Direktvermarktung"  , dort "Recht")
http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1035148/index.html

Und zu Essig  speziell vielleicht in dem Buch ( normal sind in denen von dem verlag alle Infos drin)
http://www.stocker-verlag.com/Buchshop/Detail/249/Essig-selbst-gemacht.html


oder ...hm , da gibts noch das:
http://shop.ulmer.de/h9pd3GIR3EZJ1G1x0JIB6GIExAn2qA0NEEop2DJd3GIR3EZJ1G2l7IpF37ZBIFEJ7II2xHDH2aHIZ2DH2tBXU+.HTML?UID=C0C241940311AA03DF38CEE9F576E68C3C1FBEF1376DA91D

oder du musst wirklich die herren der Lebensmittelaufsicht "wecken"  Wink

 das mit dem säuregehalt, hm wird irgendwie, wie alkoholgehalt messbar sein?
http://www.untersuchungsaemter-bw.de/seiten/lm_essig.html

« Letzte Änderung: 23.05.06, 22:35 von jägerin » Gespeichert

Es grüßt Euch Gerda!

Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.  (Mahatma Gandhi)
Phlox
Mitglied
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 120



« Antwort #3 am: 26.05.06, 21:35 »

Danke Gerda

bringst mich ein Stück weiter.

Schlafende H. will ich natürlich nicht wecken. Werden aber mal auf dem Amt nachfragen.
Heute wollte jemand unbedingt meinen eigenen Apfelessig haben. Und schon wieder klingeln bei mir die Vermarktungsohren, da steht doch ein ganzes 120 L Fass im Keller und der wird uns die nächsten 100 Jahre reichen, warum nicht abfüllen und verkaufen?

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Mit Freude

Phlox
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