Autor Thema: Stellungnahme zur neuen Düngeverordnung  (Gelesen 2179 mal)

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Offline martinaTopic starter

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Stellungnahme zur neuen Düngeverordnung
« am: 08.11.16, 18:06 »
Das Landvolk Niedersachsen ruft alle aktiven Landwirte auf, im Bundeslandwirtschaftsministerium eine Stellungnahme zur geplanten Änderung der Düngeverordnung abzugeben.

Zitat von: niedersächsisches Landvolk
Jeder Landwirt hat aktuell die Möglichkeit, seine persönlichen Bedenken zum Entwurf der Düngeverordnung beim zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerium einzureichen. Die Regelungen für das Beteiligungsverfahren und der Entwurf der Düngeverordnung können im Internet unter https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html#doc604012bodyText3
abgerufen werden.

Das Ministerium ist nach dem Gesetz verpflichtet, fristgerecht eingegangene Stellungnahmen angemessen zu berücksichtigen.
Die Frist läuft am Montag, den 28. November 2016 aus. Spätestens an diesem Tag muss die Stellungnahme am Sitz des Ministeriums in Bonn eintreffen. Die Stellungnahme sollte eigenhändig unterschrieben sein und rechtzeitig per Post abgeschickt werden (rechtzeitiger Einwurf im Briefkasten der Deutschen Post möglichst bis Freitag, den 25. November; ein Einschreiben ist nicht notwendig, aber möglich). Die Zusendung als normale Email wird vom Ministerium nicht akzeptiert und würde gelöscht werden.
Eine Abgabe per Email wird nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder als so genannte „De-Mail-Nachricht“ akzeptiert. Die Zusendung per Email sollte daher nur dann gewählt werden, wenn diese Bedingungen sicher erfüllt sind. Sollten Sie es nicht rechtzeitig zur Post schaffen, können Sie als „Rettungsanker“ die Stellungnahme per Telefax an die Faxnummer des Ministeriums unter 0228 995294262 schicken. Das Düngegesetz sieht leider keine individuelle Rückantwort auf eine Stellungnahme vor, aber es verpflichtet das Ministerium in einer späteren Zusammenfassung über den Ablauf des Beteiligungsverfahrens und seine Gründe und Erwägungen allgemein zu informieren. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Stellungnahme das Ministerium erreicht hat, müssen Sie ein Einschreiben mit Rückschein nutzen.
...
Quelle
Rote Hervorhebung im Text durch mich.


Unter dem Link findet man auch Formulierungshilfen.

Gerade jetzt, wo die EU-Klage zur Nitratrichtlinie gegen Deutschland publiziert wird, ist doppelt wichtig.

Offline elke

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Düngegesetz
« Antwort #1 am: 23.11.16, 15:55 »
Hallo,

bin mal wieder spät dran.

'Habt ihr schon Einspruch gegen das neue Düngegesetz erhoben. Ich versuche mich gerade einzulesen und dies zu verstehen und zu erarbeiten. Ich tue mich immer etwas schwer mit solchen Dingen, aber denke wenn keiner was tut , dann brauchen wir uns nicht zu wundern ,wenn alle mit der Landwirtschaft machen wozu sie gerade Lust haben und es immer mehr Gesetze und Verordnungen gibt , die die deutsche Landwirtschaft ruinieren wollen.

Gruß
         Elke
Viel Freude weiter hin und bleibt gesund
           Gruß  Elke