clara, die Taufe wird von den großen Kirchen gegenseitig anerkannt. Wer ev. getauft ist, kann in die kath. Kirche eintreten. Er gilt als getauft. Kann gut sein, dass die Kraft, die aus dem Glauben kommt, Autosuggestion ist, ist mir aber egal. Gott kann ich nicht beweisen.
Die Kirchensteuer wird an die jeweilige Landeskirche, oder das zuständige Bistum weiter gereicht. Die Menschen erwarten, dass wir die Menschen nach ordentlichem Tarif bezahlen, dazu dient die Kirchensteuer. Gottes Bodenpersonal besteht aus Menschen, die machen Fehler. Natürlich haben wir als ev. Kirche oder als kath. Kirche kein Abo auf den lieben Gott. Aber wir als ev. Kirche reichen doch die Tradition weiter, im Sinne von Luther und Calvin. Das ist in der kath. Kirche, die ja auf eine längere Geschichte zurück blickt, genauso.
Der Kindergottesdienst ist bei uns eingeschlafen. Es werden kaum mehr Baugebiete bei uns ausgewiesen. Es ist schlicht kein Platz mehr in den Dörfern, die einen hohen Anteil an Eigenheimen haben. Der Pfarrer schiebt bei uns keinen lauen Lenz. Wir haben mehr als 4000 Gemeindemitglieder verteilt auf 16 Dörfer, mit 2 Kirchen, wo jeden Sonntag Gottesdienst ist.
Keiner wird bei uns daran gehindert am Gottesdienst und am Abendmahl teilnehmen. Niemandem wird das verweigert. Eine kirchliche Beerdigung ist im allgemeinen ausgeschlossen. Da können aber Ausnahmen gemacht werden. Kinder werden dann getauft, wenn sie religionsmündig sind, also mit 14, oder bei Säuglingen, wenn evangelische Paten, oder Großeltern da sind. Zum Patenamt gehört die Mitgliedschaft in der jeweiligen Kirche.