Autor Thema: Eröffnung eines Hofladens  (Gelesen 7012 mal)

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Offline RosalindeTopic starter

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Eröffnung eines Hofladens
« am: 13.07.12, 19:15 »
Hallo Ihr Lieben!

Wir haben die Idee, einen Hofladen zu bauen und diesen dann an einen erfahrenen Direktvermarkter zu vermieten. Dieser zeigt auch reges Interesse, jedoch gibt es Probleme mit der Genehmigung. Wir dürfen den Laden bauen, müßen aber mindestens 51% des Sortiments selber erzeugen (Kartoffeln, Erdbeeren, Spargel etc.). Für uns wäre der Hofladen sehr vorteilhaft, da ich beim Direktvermarkter eine Anstellung bekommen würde. Die Auflage vom Bauamt können wir selber nicht erfüllen, da wir kein Obst und Gemüse anbauen möchten. Gibt es trotzdem einen Weg, unsere Idee zu verwirklichen? Es wäre für uns ein gutes Zusatzeinkommen.
LG Rosalinde

agri

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Re: Eröffnung eines Hofladens
« Antwort #1 am: 14.07.12, 09:06 »
Hallo Rosalinde,
aus welchem Grund 51% selbst produzieren?
Ihr betreibt denn Hofladen ja nicht, ihr vermietet den Hofladen.

Ich nehme an, ihr liegt mit der Hofstelle im privilegierten Außenbereich.
Im privilegierten Außenbereich dürft ihr nur selbst landwirtschaftliche Tätigkeit ausführen.
In eurem Konstrukt, würde man ja die Priveligierung aushebeln.
Da sollte auch die 51% Selbstproduktion nicht helfen.

Kenne mich aber mit der Priveligierung nicht wirklich aus.

Also weswegen die 51%-Grenze?
Aus baurechtlichen Gründen?
Aus steuerlichen Gründen?
Steuerliche Gründe kann es nicht haben, da ja nicht ihr den Hofladen betreibt.

Und 51% von was?
Vom Umsatz?
Vom Einkaufswert?

Gruß
Agri

peppels24

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Re: Eröffnung eines Hofladens
« Antwort #2 am: 14.07.12, 10:02 »
Hallo,
ich nehme an, das hängt mit dem Begriff Hofladen zusammen. Für einen Hofladen gelten andere Bedingungen als für ein "normales" Geschäft. Eben auch solche Einschränkungen, dass 51% selbst produziert werden müssen. Geht aus eurem Bauantrag hervor, dass der Laden verpachtet werden soll? Eigentlich entspricht das dann ja auch nicht mehr dem, was als Hofladen verstanden wird. Bei einem Hofladen geht der Verbraucher davon aus, dass selbst produzierte Ware verkauft wird und nicht, dass das eben nur ein Laden auf einem Hof ist.
LG

Offline Mathilde

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Re: Eröffnung eines Hofladens
« Antwort #3 am: 14.07.12, 10:22 »
Hallo,

ist der Begriff Hofladen eigentlich geschützt oder rechtl. definiert? Muss der am Hof sein? Ich habe mich auch schon gefragt wie das ist wenn man sich in einer Einkaufsmeile einmietet und dort unter "Hofladen" verkauft. Natürlich zu den Bedingungen wie eigene Produkte vermarkten.

LG Mathilde
Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach

Offline RosalindeTopic starter

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Re: Eröffnung eines Hofladens
« Antwort #4 am: 14.07.12, 10:59 »
Hallo!

Es ist nicht einfach, im Außenbeich eine Genehmigung zu bekommen. In NRW dürfen hofeigene Produkte in einem Hofladen verkauft werden, sie müssen aber zum überwiegenden Teil (mindestens 51%) aus eigenem Anbau stammen (wie z.B. Obst, Gemüse etc.). Dieses ist baurechtlich vorgeschrieben.
Ob der Begriff Hofladen rechtlich geschützt ist, ist uns nicht bekannt.
Wir möchten den Laden an jemanden vermieten, der Ware aus seinem eigenen Anbau verkauft und bereits einen sehr gut laufenden Hofladen besitzt.

LG Rosalinde

agri

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Re: Eröffnung eines Hofladens
« Antwort #5 am: 14.07.12, 11:10 »
Hallo Rosaline,
dann scheint die Sache doch klar zu sein.
Ihr müsst den Hofladen führen.
Da hilft es überhaupt nicht, wenn ihr über 50% der Produkte selbst liefert, ihr führt ja denn Laden gar nicht.
Damit kann er kein Teil eures landwirtschaftlichen Betriebes werden.
So erscheint es mir auch ganz logisch.

Wie schon gesagt: ansonsten könnte die Priviligierung im Außenbereich ausgehebelt werden.

Gruß
Agri