@ klara:
Als nicht Bauwillige haben wir voraussichtlich drei plus zwei Jahre Bestand noch, also maximal fünf Jahre.
Drei Jahre Bedenkzeit, die hat jeder Betrieb. Dann für uns Erklärung, dass man nicht baut und dann gibts Stand heute noch zwei weitere Jahre "Duldung".
Wer bauen will, muss spätestens nach den drei Jahren Bedenkzeit die Umbaupläne fertig haben.
Es ist aber noch eine unklare Passage drin, dass ein Teil der Verordnung bereits in sechs Monaten zwingend gelten würde (bezügl. Beschäftigungsmaterial usw.), das würde eventuell problematisch in den bestehenden Ställen. Kommt auf die Ausgestaltung der Vorschrift an.
Wir gehen aber mal von den fünf Jahren Restlaufzeit aus.
Margret