Etwas verspätet stelle ich eine aktuelle Presseinformation
der Land- und forstwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger von Franken und Oberbayern ein,
die uns Frau Petra Stemmler zur Verfügung gestellt hat.
15.02.2005:
Info zur Vogelgrippe München (lsv-fob): Mit dem Fund toter Schwäne auf Rügen, die laut Expertenmeinung mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem gefährlichen Virus H5N1 infiziert sind, hat die Vogelgrippe nun auch Deutschland erreicht. Nach einer Sitzung des Krisenstabes der Regierung am gestrigen Dienstag ordnete Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer an, dass die Stallpflicht, die ursprünglich erst von März an gelten sollte, schon am Freitag bundesweit und auf Rügen sofort in Kraft treten wird. „Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern ist in jedem Fall gut auf mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe vorbereitet“, sagte Reinhold Watzele, Leiter des Dienstleistungszentrums Prävention der LBG Franken und Oberbayern. Die LBG-Sicherheitsberater besichtigen im Rahmen ihres Präventionsauftrages in regelmäßigen Abständen landwirtschaftliche Anwesen und kontrollieren diese auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
„Wir haben unsere Außendienstmitarbeiter entsprechend unterwiesen und alles dafür getan, dass das Virus nicht durch einen unsachgemäßen Umgang von unserer Seite verbreitet werden kann. Betriebe, die in behördlich festgestellten Schutzzonen liegen, werden selbstverständlich nicht von uns aufgesucht. Auch wenn Geflügelhalter, deren Betrieb nicht in einer solchen Schutzzone liegen, dies wünschen, verschieben wir Besichtigungstermine gerne auf einen späteren Zeitraum“, so Watzele.
Die LBG-Mitarbeiter sind selbstverständlich für den Ernstfall mit der erforderlichen Schutzausrüstung wie Masken, Overall, Handschuhen und Gummistiefeln ausgestattet. „Dennoch braucht auch jetzt niemand in Panik auszubrechen“, beruhigt er. Das Infektionsrisiko werde nämlich für den gesunden Menschen in wissenschaftlichen Fachveröffentlichungen als gering angesehen. Die Wahrscheinlichkeit als Erster mit infizierten Tieren in Kontakt zu kommen, sei bei Geflügelhaltern und alle Menschen, die direkten Kontakt mit Geflügel haben, sehr hoch. „Deshalb haben wir unser möglichstes getan, um diesen bei uns versicherten Personenkreis sowohl über mögliche Gefahren im Umgang mit Geflügel als auch über die Möglichkeiten, sich wirksam dagegen zu schützen, aufzuklären“.
Die Vogelgrippe ist eine Virusinfektion, die in erster Linie Hühner und Wassergeflügel bedroht. Das Virus kann in hoher Konzentration zum Beispiel in Körperteilen, Körpergewebe, Gefieder, Blut oder den Ausscheidungen kranker Tiere, sowie in der Einstreu zu finden sein. Hinzu kommt, dass die Viren sich bei starker Staubentwicklung über die Atemluft verbreiten können. Im Seuchenfall sind deshalb umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich und den behördlichen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern rät, im Ernstfall die gleichen Schutzmaßnahmen anzuwenden, die auch bei anderen Tierseuchen, notwendig werden. Besonders wichtig: Wer mit einer erkrankten Person oder einem erkrankten Tier Kontakt hat, sollte vorsorglich unbedingt einen Arzt aufsuchen um den Verdacht der Ansteckung sicher ausschließen zu können. „Bei der täglichen Arbeit kommt der persönlichen Schutzausrüstung besondere Bedeutung zu“, weiß Reinhold Watzele.
Im Einzelnen können zum Beispiel folgende Maßnahmen helfen, die Gesundheit zu schützen.
· Tragen Sie körperbedeckende Schutzanzüge und eine die Haare bedeckende Kopfbedeckung; Außerdem sind geeignete flüssigkeitsdichte und desinfizierbare Gummistiefel und Handschuhe, sowie eine enganliegende Schutzbrille mit Seitenschutz vorgeschrieben und sinnvoll. Bei der Auswahl der Atemschutzmaske ist eine partikelfiltrierende Halbmaske der Klasse FFP3 mit Aus-Atemventil zu wählen.
· Nach der Arbeit muss die getragene Schutzausrüstung noch vor dem Verlassen des Bereiches abgelegt und in einem dichtschließenden Behälter aufbewahrt werden. So wird eine Ausbreitung des Erregers weitgehend verhindert.
· Unmittelbar nach dem Ablegen der Arbeits- und Schutzkleidung sind die Hände zu reinigen und zu desinfizieren.
· Nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel müssen Ställe, Gerätschaften, Verladeplatz und Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden;
· Geflügelställe müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert werden. Besucher oder Dienstleister dürfen die Stallung nur in betriebseigener Schutzkleidung betreten; Schutz- oder Einwegkleidung muss nach dem Verlassen des Stalles in einer Schleuse abgelegt und gereinigt bzw. entsorgt werden; für die Reinigung und Desinfektion der Schutzkleidung oder ihrer unschädlichen Beseitigung ist der Geflügelhalter verantwortlich.
Arbeitgeberbetrieben kommt darüber hinaus eine besondere Verantwortung für die Beschäftigen zu. Der Unternehmer muss nicht nur die erforderliche persönliche Schutzausrüstung bereitstellen, sondern auch prüfen, dass diese bestimmungsgemäß eingesetzt wird.
Die Sicherheitsberater der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern stehen unter der Telefonnummer (089) 454 80 -500 gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Weiterführende Informationen und aktuelle Merkblätter finden Sie auf der LBG-Homepage unter:
http://www.lsv.de/fob/04praevention/praev01/index.html sowie Auskünfte zur aktuellen Einschätzung der Vogelgrippe (insbesondere zu festgesetzten Schutzzonen) bietet unter anderem das Robert-Koch-Institut auf seiner Homepage:
http://www.rki.de