Autor Thema: Vogelgrippe - wie kann ich mich schützen?  (Gelesen 4693 mal)

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Vogelgrippe - wie kann ich mich schützen?
« am: 21.10.05, 09:08 »
Vogelgrippe - wie kann ich mich schützen?

Bayreuth (lsv-fob): Die Vogelgrippe ist zur Zeit ein beherrschendes Gesprächsthema. Nicht nur unter Geflügelhaltern ist die Unsicherheit groß. Was passiert, wenn das Virus auf Deutschland übergreift? Ist diese Krankheit auch für Menschen gefährlich? Wie kann ich mich wirksam dagegen schützen? Die Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Bayern haben - in enger Zusammenarbeit mit dem Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. - einige Tipps zum sicheren Umgang mit Geflügel zusammengestellt.

Trotz aller berechtigter Ängste muss betont werden: Die Vogelgrippe oder klassische Geflügelpest ist eine Virusinfektion, die in erster Linie Hühner und Truthühner bedroht. Das Infektionsrisiko für den gesunden Menschen wird in den wissenschaftlichen Fachveröffentlichungen derzeit als gering angesehen. Es wird aber in Fachkreisen die Möglichkeit diskutiert, der Vogelgrippevirus könnte sich mit denen der Humangrippe kombinieren und so einen gefährlichen Erreger entstehen lassen. Menschen, die sich deshalb bereits jetzt gegen Humangrippe impfen lassen, beugen dem vor. Die Schutzimpfung verringert die „normalen“ Grippeerkrankungen und die Befürchtungen, an Vogelgrippe erkrankt zu sein, weil die Krankheitserscheinungen beider Formen sich gleichen.

Ausführliche Informationen zur aktuellen Einschätzung der Vogelgrippe bieten der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. unter: www.tgd.bayern.de/aktuell/influenza/uebersicht.html , sowie das Robert-Koch-Institut auf seiner Homepage (www.rki.de).

Wer ist gefährdet?

Sollte die klassische Geflügelpest in Deutschland auftreten, dann sind vor allem Menschen, die direkten Kontakt zu erkrankten Vögeln haben, gefährdet. Das Virus ist in hoher Konzentration zum Beispiel in Körperteilen, Körpergewebe, Gefieder, Blut oder Ausscheidungen erkrankter Tiere, sowie in der Einstreu zu finden. Hinzu kommt, dass die Viren sich bei starker Staubentwicklung über die Atemluft verbreiten können. Besonders gefährdet sind Geflügelhalter und diejenigen in der Geflügelwirtschaft Tätigen, die direkten Kontakt mit Geflügel haben. Auch die Reinigung und Desinfektion verseuchter Ställe birgt ein Risiko. Im Seuchenfall sind deshalb umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich und den behördlichen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Wie kann ich mich schützen?

Ein Geflügelhalter kann sich vor dem Eintrag des Erregers schützen und sollte grundsätzlich folgende Dinge beachten:

  • In Deutschland besteht Stallhaltungspflicht bis zum 15. Dezember 2005
  • Geflügelhaltungen sollten wildvogelsicher gestaltet werden, insbesondere keinen Zugang zu Oberflächengewässern bieten
  • Futter ist vogelsicher zu lagern; Hofanlagen sollten laufend von Futterresten, die für Wasservögel attraktiv sind, gereinigt werden; Wasservögel sollten in der Nähe von Geflügelställen keine Deckung finden
  • In der Nähe von Geflügelställen sollten Gülle und Mist rasch eingearbeitet werden, um den Vogelanflug (Möwen, Krähen) einzuschränken
  • Flugwildaufbruch ist nicht an Hühner oder Schweine zu verfüttern
    [/Betriebsangehörige, die in Risikoregionen reisen, sollten Vogelmärkte meiden, Kleidung möglichst vor der Rückkehr bei > 70 0 C waschen, auf gute persönliche Hygiene achten, kein Reiseproviant tierischer Herkunft und keine Geflügelprodukte als Andenken mitbringen. Sie sollten Geflügelbestände frühestens 72 Stunden nach der Rückkehr betreten

Bei Arbeitgeberbetrieben kommt dem Unternehmer eine besondere Verantwortung für seine Mitarbeiter zu. Er muss nicht nur die erforderliche persönliche Schutzausrüstung bereitstellen, sondern auch prüfen, dass diese bestimmungsgemäß eingesetzt wird. Im Einzelnen können zum Beispiel folgende Maßnahmen helfen, eine Ansteckung zu vermeiden:

  • Geflügelbetriebe sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Besucher oder Dienstleister dürfen die Stallung nur in betriebseigener Schutzkleidung betreten; Schutz- oder Einwegkleidung muss nach dem Verlassen des Stalles in einer Schleuse abgelegt und gereinigt bzw. entsorgt werden; für die Reinigung und Desinfektion der Schutzkleidung oder ihrer unschädlichen Beseitigung ist der Geflügelhalter verantwortlich
  • Personen, die gewerbsmäßig bei der Ein- und Ausstallung tätig sind, hat der Geflügelbesitzer für die Verwendung von gereinigter Schutzkleidung oder Einwegsschutzkleidung zu sorgen. Tragen Sie körperbedeckende Schutzanzüge und eine die Haare bedeckende Kopfbedeckung; außerdem geeignete flüssigkeitsdichte und desinfizierbare Gummistiefel und Handschuhe, sowie eine enganliegende Schutzbrille mit Seitenschutz. Bei der Auswahl der Atemschutzmaske ist mindestens eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 mit Aus-Atemventil zu wählen
  • Nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel müssen Ställe, Gerätschaften, Verladeplatz und Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden
  • Nach dem Ablegen der Arbeits- und Schutzkleidung sind die Hände zu reinigen und zu desinfizieren. Eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sorgt für die nötige Hygiene

In diesem Zusammenhang stehen auch die Sicherheitsberater der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Bayern unter den Telefonnummern

Augsburg (0821) 40 81 -178 
Bayreuth (0921) 603 -350 
Landshut (0871) 696 -280
München (089) 45480 -500 
Würzburg (0931) 8004 -225


für eine Beratungsgespräch zur Verbesserung Arbeitssicherheit auf landwirtschaftlichen Anwesen gerne zur Verfügung.

Offline reserl

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Information zur Vogelgrippe
« Antwort #1 am: 19.02.06, 20:05 »
Etwas verspätet stelle ich eine aktuelle Presseinformation
der Land- und forstwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger von Franken und Oberbayern ein,
die uns Frau Petra Stemmler zur Verfügung gestellt hat.

15.02.2005: Info zur Vogelgrippe                

München (lsv-fob): Mit dem Fund toter Schwäne auf Rügen, die laut Expertenmeinung mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem gefährlichen Virus H5N1 infiziert sind, hat die Vogelgrippe nun auch Deutschland erreicht. Nach einer Sitzung des Krisenstabes der Regierung am gestrigen Dienstag ordnete Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer an, dass die Stallpflicht, die ursprünglich erst von März an gelten sollte, schon am Freitag bundesweit und auf Rügen sofort in Kraft treten wird. „Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern ist in jedem Fall gut auf mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe vorbereitet“, sagte Reinhold Watzele, Leiter des Dienstleistungszentrums Prävention der LBG Franken und Oberbayern. Die LBG-Sicherheitsberater besichtigen im Rahmen ihres Präventionsauftrages in regelmäßigen Abständen landwirtschaftliche Anwesen und kontrollieren diese auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.

„Wir haben unsere Außendienstmitarbeiter entsprechend unterwiesen und alles dafür getan, dass das Virus nicht durch einen unsachgemäßen Umgang von unserer Seite verbreitet werden kann. Betriebe, die in behördlich festgestellten Schutzzonen liegen, werden selbstverständlich nicht von uns aufgesucht. Auch wenn Geflügelhalter, deren Betrieb nicht in einer solchen Schutzzone liegen, dies wünschen, verschieben wir Besichtigungstermine gerne auf einen späteren Zeitraum“, so Watzele.

Die LBG-Mitarbeiter sind selbstverständlich für den Ernstfall mit der erforderlichen Schutzausrüstung wie Masken, Overall, Handschuhen und Gummistiefeln ausgestattet. „Dennoch braucht auch jetzt niemand in Panik auszubrechen“, beruhigt er. Das Infektionsrisiko werde nämlich für den gesunden Menschen in wissenschaftlichen Fachveröffentlichungen als gering angesehen. Die Wahrscheinlichkeit als Erster mit infizierten Tieren in Kontakt zu kommen, sei bei Geflügelhaltern und alle Menschen, die direkten Kontakt mit Geflügel haben, sehr hoch. „Deshalb haben wir unser möglichstes getan, um diesen bei uns versicherten Personenkreis sowohl über mögliche Gefahren im Umgang mit Geflügel als auch über die Möglichkeiten, sich wirksam dagegen zu schützen, aufzuklären“.

Die Vogelgrippe ist eine Virusinfektion, die in erster Linie Hühner und Wassergeflügel bedroht. Das Virus kann in hoher Konzentration zum Beispiel in Körperteilen, Körpergewebe, Gefieder, Blut oder den Ausscheidungen kranker Tiere, sowie in der Einstreu zu finden sein. Hinzu kommt, dass die Viren sich bei starker Staubentwicklung über die Atemluft verbreiten können. Im Seuchenfall sind deshalb umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich und den behördlichen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern rät, im Ernstfall die gleichen Schutzmaßnahmen anzuwenden, die auch bei anderen Tierseuchen, notwendig werden. Besonders wichtig: Wer mit einer erkrankten Person oder einem erkrankten Tier Kontakt hat, sollte vorsorglich unbedingt einen Arzt aufsuchen um den Verdacht der Ansteckung sicher ausschließen zu können. „Bei der täglichen Arbeit kommt der persönlichen Schutzausrüstung besondere Bedeutung zu“, weiß Reinhold Watzele.

Im Einzelnen können zum Beispiel folgende Maßnahmen helfen, die Gesundheit zu schützen.

·   Tragen Sie körperbedeckende Schutzanzüge und eine die Haare bedeckende Kopfbedeckung; Außerdem sind geeignete flüssigkeitsdichte und desinfizierbare Gummistiefel und Handschuhe, sowie eine enganliegende Schutzbrille mit Seitenschutz vorgeschrieben und sinnvoll. Bei der Auswahl der Atemschutzmaske ist eine partikelfiltrierende Halbmaske der Klasse FFP3 mit Aus-Atemventil zu wählen.

·   Nach der Arbeit muss die getragene Schutzausrüstung noch vor dem Verlassen des Bereiches abgelegt und in einem dichtschließenden Behälter aufbewahrt werden. So wird eine Ausbreitung des Erregers weitgehend verhindert.

·   Unmittelbar nach dem Ablegen der Arbeits- und Schutzkleidung sind die Hände zu reinigen und zu desinfizieren.

·   Nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel müssen Ställe, Gerätschaften, Verladeplatz und Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden;

·   Geflügelställe müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert werden. Besucher oder Dienstleister dürfen die Stallung nur in betriebseigener Schutzkleidung betreten; Schutz- oder Einwegkleidung muss nach dem Verlassen des Stalles in einer Schleuse abgelegt und gereinigt bzw. entsorgt werden; für die Reinigung und Desinfektion der Schutzkleidung oder ihrer unschädlichen Beseitigung ist der Geflügelhalter verantwortlich.

Arbeitgeberbetrieben kommt darüber hinaus eine besondere Verantwortung für die Beschäftigen zu. Der Unternehmer muss nicht nur die erforderliche persönliche Schutzausrüstung bereitstellen, sondern auch prüfen, dass diese bestimmungsgemäß eingesetzt wird.

Die Sicherheitsberater der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern stehen unter der Telefonnummer (089) 454 80 -500 gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Weiterführende Informationen und aktuelle Merkblätter finden Sie auf der LBG-Homepage unter: http://www.lsv.de/fob/04praevention/praev01/index.html sowie Auskünfte zur aktuellen Einschätzung der Vogelgrippe (insbesondere zu festgesetzten Schutzzonen) bietet unter anderem das Robert-Koch-Institut auf seiner Homepage: http://www.rki.de

lieben Gruß
Reserl



Manchmal ist es ein großes Glück,
nicht zu bekommen, was man haben will.

Offline freilandrose

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Re: Information zur Vogelgrippe
« Antwort #2 am: 27.02.06, 13:05 »
Nun hat man ja seit einigen Tagen am Bodensee auch bei verendeten Schwänen die Vogelgrippe festgestellt. Ich mache mir deshalb nun Sorgen aus dem einfachen Grund.
Wir bekommen unser Trinkwasser aus diesem Bodensee. In der Tageszeitung von heute versichert man uns, dass uns dieses Wasser unbelastet erreicht, aber wer weiss das schon, welche Stoffe da noch im Wasser verbleiben????
Liebe Grüsse
Freilandrose

SHierling

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Re: Information zur Vogelgrippe
« Antwort #3 am: 27.02.06, 18:06 »
Hallo Caroline,
selbst wenn in dem Wasser, das die Wasserwerkeabnehmen, noch viren wären, die Aufbereitung sichert schon ab, daß nichts bei Dir ankommt. Da wäre ich im Sommer mißtrauischer, wo das Wasser schön warm ist und jeder olle Badegast da reinp...     ::) ::)

Ich hab noch eine schöne Hühnergrippegeschichtegeschickt bekommen:
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=2276134

Ab in die Mülltonne .....
Grüße
Brigitta

Offline Cashy

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Re: Information zur Vogelgrippe
« Antwort #4 am: 27.02.06, 20:19 »
Zitat
Nach der Arbeit muss die getragene Schutzausrüstung noch vor dem Verlassen des Bereiches abgelegt und in einem dichtschließenden Behälter aufbewahrt werden. So wird eine Ausbreitung des Erregers weitgehend verhindert.

Mir wurde am Freitag beim Briefing (ich bin im Fall des Falles einer von denen, der die Vögel einsammeln darf) gesagt/aufgetragen, das die getragene Schutzkleidung komplett nach dem ablegen entsorgt werden muß, also nicht nur in einem dichtschließenden Behälter aufbewahren und später wiederverwenden!


Gruß
Cashy

Offline Mirjam

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Re: Information zur Vogelgrippe
« Antwort #5 am: 28.02.06, 12:11 »
Hallo Cashy,

Vogelgrippe als behülltes Virus - ist aufgrund der empfindlichen Hülle recht gut zu desinfizieren. Profis bei Seuchendesinfektion müssen ihre Arbeitskleidung (Overalls vom Stall-Waschen vor Desinfektion) in dichte Behälter packen und werden dann zuhause bei min. 60 - 90 °C gewaschen (am besten noch Trockner hinterher!)

Aber - ich kann dein Briefing verstehen - da man nicht sicherstellen kann, das mit der verunreinigten Kleidung vor der Wäsche zuhause wer-wann-wo Kontakt hat oder die Wäsche wirklich nach den notwendigen Grundregeln erfolgt. Nach dem Einsammeln - wird man aber wieder in ein Auto steigen wollen - und da hoffe ich, dass auch für die Schutzkleidung wie für die toten Vögel ein Plastiksack für den Transport vorhanden ist.

"Wiederverwenden" OHNE Zwischenreinigung/Desinfektion - davon kann man ja nix halten und so viel kosten Einwegoveralls auch nicht bzw. passen ja bis zu 8 Stück in eine Waschmaschine/halten einige Wäschen aus.

viele Grüsse

Mirjam
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

SHierling

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Re: Information zur Vogelgrippe
« Antwort #6 am: 28.02.06, 12:18 »
Hallo,
auf Rügen haben sie da auch nichts weitergetragen. Die Tiere sind mit Handschuhen aufgehoben worden, dann in Tüte1, die zu, dann in Tüte2 die Tüte mit dem Vogel und die Handschuhe, und alles zusammen dann weg.
Und das bei jedem Vogel. In welchen Abständen die Overalls entsorgt worden sind, kann ich nicht sagen, aber das Gelände verlassen zum "Wiederverwenden" haben die mit Sicherheit auch nicht, das wird alles autoklaviert soweit mir das ein "betroffener" Bundi erzählt hat.

Grüße
Brigitta

LSV-FOB

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EINWEGANZÜGE UND EINWEGMASKEN KEINESFALLS WIEDER VERWENDEN!

Bayreuth (lsv-fob):Die Vogelgrippe hat Bayern nun erreicht. Bei der täglichen Arbeit im virusfreien Bestand kommt derzeit deshalb vorbeugend der persönlichen Schutzausrüstung besondere Bedeutung zu. Hier noch einmal kompakt alles Wichtige dazu:

  • Tragen Sie körperbedeckende Schutzanzüge mit einer Kapuze. Außerdem sind geeignete flüssigkeitsdichte und desinfizierbare Gummistiefel und Handschuhe, sowie eine enganliegende Schutzbrille mit Seitenschutz vorgeschrieben und sinnvoll. Bei der Auswahl der Atemschutzmaske ist eine partikelfiltrierende Einwegmaske der Klasse FFP3 mit Aus-Atemventil zu wählen.
  • Einweganzüge, egal welcher Qualität, dürfen nicht gewaschen und auch nach einmaligem Gebrauch nicht desinfiziert werden! Hierbei würde das Vlies aufgeweicht und wesentlich poröser. Sie verlieren damit vollkommen ihre Schutzwirkung! Der Anzug und auch die Einwegmaske müssen nach einmaligem Gebrauch in dichten Plastiksäcken verpackt und entsorgt werden. Der richtige Entsorgungsweg kann bei den Abfallberatern der Landratsämter erfragt werden.
  • Gummistiefel, Handschuhe und Schutzbrille sind nach dem Einsatz zu reinigen, zu desinfizieren und in einem dichtschließenden Behälter aufzubewahren . So wird eine Ausbreitung des Erregers weitgehend verhindert.
  • Unmittelbar nach dem Ablegen der Arbeits- und Schutzkleidung sind die Hände zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Wer mit einer erkrankten Person oder einem erkrankten Tier Kontakt hat, sollte vorsorglich unbedingt einen Arzt aufsuchen um den Verdacht der Ansteckung sicher ausschließen zu können.
  • Arbeitgeberbetrieben kommt eine besondere Verantwortung für die Beschäftigen zu. Der Unternehmer muss nicht nur die erforderliche persönliche Schutzausrüstung bereitstellen, sondern auch prüfen, dass diese bestimmungsgemäß eingesetzt wird.

Geflügelhalter, in deren Beständen Vogelgrippe nachgewiesen wurde, müssen sich unbedingt an die Anweisungen der Gesundheits- und Veterinärämter halten. 

Weiterführende Hinweise und ein Merkblatt zur Vogelgrippe findet Ihr auf der Homepage der LSV-Träger Franken und Oberbayern (www.lsv.fob.de) im Bereich „Aktuelles“.[/list]