Hallo Rosinante,
bei den Niederländern geht die Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie noch viel, viel weiter: Dort besteht seit den 80 Jahren eine Begrenzung der Produktion durch die Einführung von "Produktionsrechten" die man käuflich erwerben muss um soundsoviel Tier überhaupt halten zu dürfen. Darüberhinaus gelten noch "Ausbringungstandards" - neben den jährlichen Höchstmengen die auf die Felder ausgebracht werden dürfen. Ähnlich - Belgien, hier sind es Kontigente wieviel Dung man "produzieren" darf.
In der Regel gelten fix: Max. 170 kg Gesamtstickstoff und ha/Jahr, Phosphor, Kali entsprechend und noch Begrenzungen in Spurenelementen wie Kupfer, Zink, Mangan. Egal ob Niederlande oder Deutschland - diese Zahlen wirst du fast überall finden da EU-Recht!
Zum Gnadenbrothof - das ist jetzt kompliziert. Normalerweise reichen (schlags gerne nochmal nach) 3,5 ha LN (landwirtschaftliche Nutzfläche) um (antragsberechtigter) Landwirt zu sein, d.h. für Förderprogramme, priveligiertes Baurecht im Aussenbereich, Steuerrecht.
Zusätzlich gelten Voraussetzungen, dass ein Einkommen erwirtschaftet wird und es eben nicht nur ein Hobby ist. Wenn der Gnadenbrothof hier kein Unternehmen ist zum erwirtschaften von Lebensunterhalt - heißt das zwar, dass es kein landwirtschaftlicher Betrieb ist - aber noch lange, lange nicht, dass er nicht die Düngeverordnung ignorieren kann!
Ein großer Teil von gewerblich geführten Unternehmen in Ostdeutschland als z.B. KG oder Geflügelbetriebe werden "gewerblich" geführt: Dennoch gilt Düngeverordnung und sie müssen die unbedenkliche Verwertung ihres produzierten Mistes, der Gülle nachweisen. Reitställe müssen ja auch schauen, wo ihr Dung hinkommt.
Weiteres, Details kannst du denke ich an jedem Landwirtschaftsamt oder an den Landesanstalten für Bodenkultur der Bundesländer/Deutschland oder Landwirtschaftskammern nachfragen.
viele Grüsse
Mirjam