Hallo,
also ich sehe da erhebliche Probleme/Auflagen auf die Landwirte zukommen.
vorallem dieses kleine Wort "Zusatzstoffe", von denen NUR die Silierhilfsmittel ausgenommen sind.
Also habe ich in dieser EU-Verordnung nachgeschlagen, in nach der die Zusatzstoffe gemeldet werden müssen, zu denen auch die Mikrorganismen zählen.
Also - wenn jemand z.B. die - gemeldeten, also zugelassenen ~ effektiven Mikroorganismen, Futtersäuren oder ätherische Öle/Kräuter zur Schrotmischung undsoweiter zusetzen möchte - wird er automatisch nach Reserls Link o.g. nach ANHANG II verpflichtet, die Dokumentation nach dem Instrument HACCP vorzunehmen.
Ich kann mir das nur so erklären: Früher gab es ja verschiedene Zulassungen: Als Fütterungsmedikament (mit umfangreicher Prüfung), als Appetit- und Aromastoff (mit wenig Zulassunsauflagen, da sind dann die ganzen alternativen wie ethärische Öle, Kräuterzusätze reingerutscht oder als Fließhilfsmittel wie Urgesteinsmehl usw.).
Nun gibt es entweder ja Einzelfuttermittel nach der A-Positivliste
http://www.futtermittel.net/pdf/positivliste_4.pdf (mit Datenblätter und deren Verwendung nur Auflagen Anlage 1)
oder eben besagte
Futtermittel-Zusatzstoffe.Dort wurden seit 2 Jahren erstmal die Meldungen aufgenommen, gemeldet konnte erstmal jedes Produkt, allerdings müssen die Hersteller dann binnen 6 ? Jahren die notwendigen Zulassungsprüfungen vorlegen.
Binnen dieser Zeit dürfen als praktisch Zusatzstoffe in Verkehr/Fütterung gebracht werden, die nicht durch die EU-Auflagen "abgesichert" sind und deswegen sieht die EU "mittelfristig" das HACCP als geeignetes Instrument an, weil:
Wenn der Landwirt dann selbst in der z.B. Getreideschrot-Mischung Futterzusatzstoffe z.B. Urgesteinsmehl einbringt (und ja als Lebensmittelerzeuger in der Produkthaftung steht) schreibt ihm die EU "vorsorglich vor", dass er (der ja die
Negativ-Beweislast trägt, d.h. wird ihm ein Vorwurf gemacht z.b. zuviel Blei in der Milch muss der LANDWIRT nachweisen, dass er daran keine Absicht/Schuld trägt) - ebs mit dem HACCP.
Wieder ein Beispiel - bei der Zulassung der Futtermittelzusatzstoffe hakts wieder bei der EU. Sie schreibt z.B. Höchtgehalte an Blei vor - aber
nicht das Prüfverfahren, wie der Bleigehalt des Prüfstoffes zu ermitteln ist, weil es gibt ja z.B in Urgesteinsmehl gebundenes Blei (kein Problem) und freies Blei (das wäre ein Problem, die Gehalte kommen aber nicht an die Grenzwerte). Nun stehen diejenigen, die ihre Produkte gern zugelassen haben möchten - vor Problemen.
viele Grüsse
Mirjam