Autor Thema: WITWEN- / WITWERRENTEN  (Gelesen 5911 mal)

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Offline maggieTopic starter

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WITWEN- / WITWERRENTEN
« am: 22.06.15, 09:55 »
letzte Woche ist ja eine kollegin von mir verstorben - die kinder sind aus dem haus - grösserer landw. betrieb mit 2 - 3 angestellten

im febr. verstarb unser nachbar, 66, frau 60 % auswärtsarbeit (mind.), seit ??jahren, kinder ebenfalls schon lange aus dem haus


jetzt haben wir uns angeschaut wie das mit der offiziellen rente ist

ich bin entsetzt .. - bei der "witwerrente" steht - einfach lakonisch - wenn das jüngste Kind 18 ist, ende der zahlung

die "Witwenrente" wird ausbezahlt, wenn die frau kinder hat (wie alt steht nichts), wenn sie über 45 ist und wenn sie mind. 5 jahre verheiratet ist (kann auch in mehreren ehen sein, muss nicht mal mit dem "verstorbenen" sein -

also - unser kollege bekommt keinen "Pfennig"
unsere Nachbarin bekommt eine ansehnliche Witwenrente zu ihrem einkommen dazu, ich mag es ihr gönnen, aber dass der mann da leer ausgeht, finde ich einfach die höhe -


liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Offline Helen

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Re: WITWEN- / WITWERRENTEN
« Antwort #1 am: 12.07.15, 12:20 »
Hallo Maggie

Das ist aber ganz schön ungerecht. ... und das in der Schweiz!?

Liebi Grüess Ruth
Viele Grüsse
Helen

Offline goldbach

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Re: WITWEN- / WITWERRENTEN
« Antwort #2 am: 13.07.15, 08:58 »
Auch in Deutschland gibt es verschiedene Witwenrenten: die große und die kleine Witwenrente.
Wenn die Frau unter 45 J ist bekommt sie die sogen. kleine Witwenrente.
Die Kinder des/der Verstorbenen erhalten bis zum Ende der Ausbildung bzw. bis zur Vollendung des 25. LJ die Waisen-bzw. Halbwaisenrente.
Diese orientiert sich am Kindergeld.
Die Witwerrente gibt es "gleichberechtigt" erst seit 1986. Vorher musste der Hinterbliebene nachweisen, dass die Verstorbene den größten Teil des Einkommens zum Lebensunterhalt beitrug!. Das zur Gleichberechtigung...
Die Witwerrente war bei meinem verstorbenem Mann ca. € 18.-- / Monat !
Seine (verstorbene) Frau ging nach Heirat und Geburt der Kinder keiner außerhäuslichen Arbeit nach, darum die niedrige Rente.
Ich muss alle zwei Jahre eine Lohnabrechnung etc. der "Rentenanstalt" BfA Berlin vorlegen. Lohn und Rente werden zusammen verrechnet.
Heiratet man wieder, wird die Zahlung der Witwen-/Witwerrente eingestellt.