Autor Thema: Sachkundenachweis Pflanzenschutz  (Gelesen 47001 mal)

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Offline Jacky

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #45 am: 06.10.14, 20:31 »
Ja, die von meinem Mann kam vor etwa 4 Wochen hier an.
Liebe Grüße  Sabine

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AgriCulturist

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #46 am: 10.10.14, 10:23 »
Soweit ich das gelesen habe, kommt es auf die Art des Abschlusses an, was man beantragen darf. Da gab es auch einen Merkzettel zu...hier von der LWK Niedersachsen http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/pflanze/nav/220/article/24903.html (unter dem Bild des Sachkundenachweises auf "Merkblatt" gehen).
Altsachkundige mit Abschluss vor 2012 dürfen beides beantragen, bei neueren wird wohl unterschieden.

Offline goldbach

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #47 am: 10.10.14, 14:02 »
@gammi: Ich bin keine gelernte Landwirtin aber ich gebe PSM ab und habe 1991 die große Sachkundeprüfung abgelegt.
Im Nov. 2014 bin ich für eine Fortbildungsmaßnahme angemeldet.
Diese muss ich dann alle drei Jahre wiederholen/erneuern, damit ich weiterhin im Verkauf sein darf.
Vergangene Woche tel. ich mit dem Amt in DEG und fragte nach, wie die Gesetzeslage ist, wenn  "Nichtsachkundige Personen" die PSM abholen. Ob diese auch einen Nachweis benötigen etc. Die Dame meinte, darüber sei bislang noch nicht entschieden!

Offline muliane

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #48 am: 10.10.14, 15:21 »
@gammi, "jeder Sachkundige" muss sich einmal in einem Zeitraum von drei Jahren im Pflanzenschutz weiterbilden, schreibt das Lw Wochenblatt..
"Großer Geist, bewahre mich davor, über einen Menschen zu urteilen, ehe ich  nicht eine Meile in seinen Mokassins gegangen bin."
(Indianerweisheit)

AgriCulturist

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #49 am: 10.10.14, 15:38 »
gammi, tut mir leid, da hatte ich was falsch verstanden  ???
Es gibt diese Weiterbildungsmaßnahmen für die unterschiedlichen "Zielgruppen" - das ist jeweils mit angegeben, ob das für Anwender, Berater oder beides sind. Wenn man das eine hat und das andere noch möchte, muss man einen Kurs absolvieren. Ausgestellt wird nur auf das, was man zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweisen kann - und dann ggf. nachträglich ergänzt/neu ausgestellt. So hatte mir das zumindest mein Bekannter von der Kammer erklärt, als ich für das Personal meiner Firma nachgefragt habe.

Offline goldbach

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #50 am: 25.11.14, 09:26 »
Gestern nun habe ich die Fortbildungsmaßnahme in Sachen PSM "abgesessen" - 4 Std.
Aber die Vorträge waren dank der beiden Referenten kurzweilig.
Meine Nachfrage bzgl. abholen der PSM durch "nichtsachkundige Personen" ergab, dass dies noch nicht geregelt sei und man hoffe, dies werde auch nicht geregelt. Man solle aber nur an diejenigen abgeben, wo einer in der Familie den Sachkundenachweis habe. Evtl. den kopieren, sozusagen für alle Fälle.

Offline Lexie

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #51 am: 16.12.14, 11:48 »

Da hab ich aber von unserem LWamt andere Aussage.
In Bayern darf nur noch an denjenigen PSM abgegeben werden, der im Besitz des Sachkundenachweises ist.
Aber in Bayern gelten ja anderen Regelungen wie im Restdeutschland, hat mir heute schon eine Sachbearbeiterin des LWamtes mitgeteilt.  ;D
Bayern wieder total rückständig, was dieses Kärtchen betrifft.
Musste heute schon das Zeugnis meines Mannes faxen, sonst bekommt er den PSM garnicht.
Die sind zu blöd im Amt, um im Hofordner nachzuschauen, wo doch eh alles steht, was man hat und beantragt.
Nee, ist einfach nicht mögl.
LG Lexie

Offline Internetschdrieler

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #52 am: 16.12.14, 20:04 »
Das ein deutschlandweites Portal und die Vorgaben zur Beantragung des Ausweises gelten für alle Bundesländer.
http://www.pflanzenschutz-skn.de
Das sollte eigentlich überall in Deutschland so sein.

Dank diesem Link habe ich vor 14 tagen meinen Ausweis über das Internet bestellt. Ausbildungszeugnis in der Datei mit angehängt - fertig. Geht auch in Bayern ;D

Offline samy

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #53 am: 05.05.15, 09:58 »
Bei uns sind die Ausweise für den Sachkundenachweis vor 2 Wochen vom Amt verschickt worden und hier angekommen.
Letzte Woche Donnerstag war mein Mann mit der Spritze unterwegs und ist kontrolliert worden.
Also nicht vergessen immer schön den Ausweis am Mann/Frau haben wenn ihr mit der Feldspritze durch das Land zieht. ;)
Samy

Offline klara

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #54 am: 05.05.15, 22:59 »
Hey Samy,
echt. Da warte ich doch grad mal drauf. Dann sollen sie daheim vorbei kommen, u. das Ding anschauen :-X.
LG Klara
Carpe diem,nutze den Tag

Offline samy

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #55 am: 06.05.15, 07:51 »
Nix mit daheim anschauen.
Es gibt eine Pflicht zum Mitführen dieses Ausweises. Ohne erwischt --gibt ein saftiges Bußgeld.
Natürlich haben die auch einen Probe der Spritzbrühe gezogen. Geschaut das die Spritze ordnungsgemäß gewartet und beim autorisierten Fachmann geprüft wurde.
Das volle Programm.  :-X
Samy

Offline martina

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #56 am: 06.05.15, 08:11 »
Wir warten noch auf unsere Ausweise.

Offline Annette

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #57 am: 18.05.15, 16:37 »
Habe es auch endlich geschafft und den Antrag "günstig" online gestellt. Nun warten wir mal ab, wie schnell der Ausweis kommt.

Bei uns sind die Ausweise für den Sachkundenachweis vor 2 Wochen vom Amt verschickt worden und hier angekommen.
Letzte Woche Donnerstag war mein Mann mit der Spritze unterwegs und ist kontrolliert worden.
Also nicht vergessen immer schön den Ausweis am Mann/Frau haben wenn ihr mit der Feldspritze durch das Land zieht. ;)

Besitzen muss man dieses Teil ab 26.Nov. 2015 - oder kocht da jedes Bundesland wieder ein eigenes Süppchen  ???

LG Annette

Lieber auf neuen Wegen stolpern, als in alten Bahnen auf der Stelle treten. (H.Hesse)

Offline muellerin

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #58 am: 18.05.15, 17:28 »
Natürlich, wir leben doch in schönen Föderalismus  ;D.
Bei uns können die Anträge noch bis 26.Mai gestellt werden (für die Anwender, die vor 2012 schon sachkundig waren).

LG
Müllerin

Offline martina-s

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Re: Sachkundenachweis Pflanzenschutz
« Antwort #59 am: 18.05.15, 17:57 »
Habe auch gerade geschaut. Bei uns ist gleiche Frist für Leute die vor 2012 ihre Sachkunde gemacht haben. Auch 26.05.2015.
Unser Jüngster muss das nämlich noch in Angriff nehmen und unser Ältester hat nämlich am 15. Panik verbreitet. Er war der Meinung, das müsste bis zum 15. Mai gestellt worden sein.
Dem ist aber nicht so. Ergo werden wir das die nächsten Tage noch in Angriff nehmen.
Rechnung für die beiden anderen Antragsteller haben wir am 15. bekommen
Liebe Grüße
Martina