Elektronische Gesundheitskarte - Lichtbild wird benötigt
Die landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKKen) beginnen derzeit mit der Anforderung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK), welche die bisherige Krankenversicherungskarte mittelfristig ablösen wird. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach ist vorgesehen, von allen Versicherten ab dem 15. Lebensjahr ein Lichtbild anzufordern. Ausgenommen davon sind dauerhaft Bettlägerige.
Die Verarbeitung der Lichtbilder für die eGK erfolgt in Zusammenarbeit mit einer vertrauenswürdigen Dienstleistungsfirma, mit der die LKKen schon viele Jahre für die Herstellung und den Versand der bisherigen Krankenversichertenkarten zusammenarbeiten.
Die neue Karte, durch das Lichtbild besser gegen Missbrauch geschützt, soll die Vorraussetzungen für eine Verbesserung der Behandlungsqualität schaffen. Weitere Vorteile für die Versicherten entstehen, wenn die Funktionen der Gesundheitskarte zukünftig schrittweise ausgebaut werden: Speicherung von Notfalldaten als medizinisch wichtige Information direkt am Unfallort, eine Arzneimittelliste zwecks Schutz vor Arzneimittelunverträglichkeiten sowie Speicherung von Rezepten zur papierlosen Einlösung in der Apotheke.
Die LKKen bitten ihre Versicherten, der Aufforderung, Lichtbilder einzusenden, nachzukommen. Nur so kann allen Versicherten eine persönliche und sichere Karte zur Verfügung gestellt werden. Den Startschuss für den Einsatz der Karte wird das Bundesministerium für Gesundheit geben.
Quelle: ssl-Pressedienst/LSV-aktuell