Autor Thema: Unfälle von Landwirts-Kindern - wann leistet die LSV und wann nicht?  (Gelesen 4816 mal)

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Bärin

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Hallo,

da mein Mann und ich eine kleine Tochter haben und in Kürze ein weiteres Kind erwarten, beschäftige ich mich in den letzten Tagen vermehrt mit der Frage, welchen Versicherungsschutz unsere Kinder in Bezug auf Unfälle auf dem Hof haben (durch die LSV) und welche zusätzliche Absicherung (in Form einer privaten Unfallversicherung) sie ggf. benötigen.
Werden Landwirts-Kinder über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft überhaupt mit abgesichert? Und wenn ja, wann?

Kennt sich da jemand ein wenig aus??

Ich denke halt an so Sachen, wie beispielsweise:

- vom Heuboden oder Trecker fallen
- von Kühen getreten oder gequetscht werden
- sich an landwirtschaftlichen Maschinen verletzen
- Kontakte mit Chemikalien

.... also Unfälle der eigenen Kinder, wo ein Bezug zum Hof bzw. der landwirtschaftlichen Tätigkeit existiert. Nicht Unfälle, die in jedem anderen beliebigen Umfeld auch passieren könnten, wie vom Baum fallen oder mit dem Rad stürzen.

Auf der Homepage der LSV NRW und auch hier im Forum habe ich hierzu nichts Hilfreiches gefunden.

Wenn ich eine LSV-Broschüre richtig verstanden habe, schützt die landwirtschaftl. gesetzl. Unfallversicherung ja mehr das "arbeitende Personal", also den Betriebsleiter, mitarbeitende Familienangehörige, Angestellte etc..  Aber die Kinder arbeiten ja nicht (zumindest wenn sie noch klein sind). Also nehme ich mal an, dass sie keine Leistungsansprüche haben. Oder irre ich mich?

Und was ist, wenn sie älter sind und ggf. mithelfen (z.B. Kühe holen, melken)? Gelten sie dann wenigstens als mitarbeitende Familienangehörige, auch wenn sie noch minderjährig sind?


Hoffe, irgendjemanden hier im Forum zu finden, der sich ein wenig mit der Materie auskennt oder mir einen kompetenten Ansprechpartner nennen kann, an den ich mich diesbezüglich mal wenden könnte.

Wie habt ihr eure Kinder versichert? Welche Erfahrungen habt ihr bei Unfällen eurer Kinder auf dem Hof in Bezug auf Versicherungen gemacht?


Freue mich sehr über hilfreiche Antworten. Vielen Dank schon mal!


Liebe Grüße,
Ursula

Offline Stadtkind

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Hallo,

was sagt den Deine Versicherung hierzu?

Und das lw Wochenblatt?

Ciao

Offline christiana

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Das würde mich auch mal interessieren.

Für unsere Tochter haben wir gleich nach der Geburt eine Unfallversicherung abgeschlossen, in vielen Unfallversicherungen sind Kinder bis zum 1.Lj mitversichert!

LG Christiana

Offline martina

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Hallo Bärin,

unser Sohn fiel mit 3,5 Jahren die Stallbodentreppe hinunter, UNTER dem vorgeschriebenen Handlauf hindurch.

Wir haben auch mit der BG telefoniert, allerdings nicht unbedingt, um Leistungen zu erwarten, sondern eher um zu klären, ob es sicherheitstechnisch ein Problem gibt.

Auskunft war damals, dass der Junge von uns ja nicht beauftragt worden sei und somit dieser Unfall als privat und nicht betrieblich zu betrachten wäre.

Wenn man allerdings einem 14jährigen Sohn den Auftrag gibt, beim Küheumtreiben zu helfen und dann etwas passiert, ist es es betrieblicher Unfall und somit könnten auch Leistungen der BG fällig werden.

So habe ich das in Erinnerung. Unsere Experten von der LSV hier im Forum können sicher besser darüber Auskunft geben.


Generell empfiehlt sich aber der Abschluß einer privaten Unfallversicherung für Kinder. Die ist in meinen Augen ein absolutes MUSS! Bei uns war es so, dass der Krankenhausaufenthalt für meinen Sohn von der LKK übernommen wurde, für mich als begleitende Mutter von meiner KK, weil der Arzt das angeordnet hatte.
Die Haushaltshilfe als Ersatzkraft für mich wurde von der LAK übernommen, weil die damals dafür zuständig waren. Vom Krankenhaustagegeld der privaten Versicherung konnten wir den Eigenanteil der Haushaltshilfe bezahlen.


Offline fanni

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Über die LSV wird ja in letzter Zeit sehr negativ berichtet.....vor allem Beitragshöhe und so............ich kann nur aus eigener Betroffenheit sagen (war mein eigener Unfall).................gut dass es diese Leistungen gibt...nur mal so am Rande 8).
« Letzte Änderung: 08.06.09, 20:50 von fanni »
Herzliche Grüße von Fanni

Offline eifelrosi

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Hallo,

das ist  wohl wirklich wichtig, dass man sich das merkt mit diesem "Auftrag geben", um ein Anrecht auf die Leistung der BG zu bekommen. Das gilt auch für Ferienkinder (zumindest, wenn du die Ferienwohnung auch bei der BG angemeldet hast).
Wir haben für unsere 3 Kinder auch eine private Unfallversicherung abgeschlossen, das ist für mich auch ein muss - egal, ob man Landwirtschaft hat oder nicht.
Schön, dass es den BT gibt

Bärin

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Aha - dann ist es also scheinbar genau so, wie ich es auch vermutet habe.

Solange die Kinder nicht wirklich (beauftragt) mitarbeiten, ist über die landwirtschaftl. BG kein Versicherungsschutz gegeben. Selbst wenn der Unfall auf dem Hof passiert und ggf. Maschinen oder Tiere involviert sind.

Dann muss ich wohl also schleunigst um eine private Unfallversicherung für die Kinder kümmern.

Gruß,
Ursula

Offline Stadtkind

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Ähm, wie ist des dann mit den Freunden der Kinder und mit den häufig mithelfenden Frauen (ohne Ehering), also, wie sagt man so schön LAG's, die mithelfen?

Ciao

Offline martina

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  • Unsere Landwirtschaft - wir brauchen sie zum Leben
Nun macht mal keine Panik und stattdessen mal einen Unterschied zwischen jugendlichen/erwachsenen Helfern mit Auftrag und Kindern.

Freiwillige Helfer sind m.W. immer mit drin, sofern sie vom Betriebsinhaber einen AUFTRAG haben.

LAG sollten sich sowieso gründliche Gedanken um ihre Absicherung machen und zur Not hilft auch immer ein Anruf bei der zuständigen BG.